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Ausbildungsende, urlaubstage...


fafi

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hi, ich hab da mal ne frage bzgl. urlaubstage am Ende der Ausbildung, wenn man danach nicht weiter im Betrieb bleibt.

Der Ausbildungsvertrag hat ja ein gewisses Ende z.B 31.Juli.08

Wenn ich die Ausbildung allerdings schon früher beende z.B am 15.Juni 08 u. meinen kompletten urlaub schon verpulvert habe. Kanns dann passieren das der Betrieb sagt:" ja moment, du arbeitest ja nicht solange wie im ausbildungsvertrag drinnen steht also hast du auch weniger Urlaub u. da du mitten im Monat fertig geworden bist, kriegst auch nur die Hälfte deines Gehaltes??"

Oder wie ist das geregelt??

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Du bekommst bis zum Tag deines AUsscheidens Urlaub und Gehalt. Wenn das MItte des Monats ist, dann auch nur die Hälfte des Gehalts und Urlaub anteilig bis zu dem Tag. Beispiel: Wenn du 24 Tage Urlaub hast im Jahr, sind das 2 Tage pro Monat. Scheidest du am 15. Juni aus, hast du für 2008 nur 11 Tage Urlaub. Was passiert, wenn du mehr verbraucht hast, weiß ich nicht.

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§ 5 BUrlG Teilurlaub

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

B) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

Nachzulesen bspw. hier.

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Gleichzeitig aber heißt es, mit bestehen der Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis. Ist das nicht irgendwie widersprüchlich?

Nö, wieso? Kann ja sein, dass Du die Prüfung nicht bestehst oder gar nicht antrittst, dann endet der Vertrag zum Vertragsdatum.

bimei

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kann mir das jemand mal konkreter übersezten? Nach welcher Wartezeit?

§ 4 BUrlG Wartezeit

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Den von mir gesetzten Link oben darf man auch ruhig anklicken. :hells:

bimei

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  • 2 Wochen später...

Seh ich das also richtig, das wenn ich 2 Tage zuviel Urlaub gemacht habe, wegen diesem Problem da oben u. ich 16Überstunden in den letzten Monaten angehäuft habe. Das mir dann der Ausbildungsbetrieb nicht vorschreiben darf, das ich meine Überstunden nicht bis 0 runterarbeite darf, weil er halt gerne die 2 Urlaubstage zuviel wieder drinnen hätte :D?

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