DrGnom Geschrieben 30. Mai 2008 Teilen Geschrieben 30. Mai 2008 Hallo, Im Moment bin ich im telefonischen Support tätig. Wir müssen von 6 bis 21 Uhr erreichbar sein, auch an Wochenende und Feiertagen. Außerhalb der Arbeitszeiten werden Anrufe auf das Handy von einem umgeleitet, die Mitarbeiter wechseln wochenweise durch. Die Zeit wird nicht angerechnet. Jetzt hat mein Chef mich gefragt, ob ich ebenfalls mal Bereitsschaftsdienst machen will. Meine Frage ist, ob das rechtlich überhaupt erlaubt ist, Bereitschaftsdienst am Wochenende etc. zu leisten, da es bei Azubis arbeitsrechtlich ja einige Einschränkungen gibt. (Bin 21 und im zweiten Ausbildungsjahr als FiSi) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abd Sabour Geschrieben 30. Mai 2008 Teilen Geschrieben 30. Mai 2008 Ich denke es macht einen Unterschied ob er dich dazu beordert (dann würde ich mich in der Tat mal erkundigen ob das rechtens ist), oder ob er es dir anbietet und dir keine Nachteile daraus entstehen wenn du ablehnst (wütender Chef o.ä.). Dass es gar keine Vergütung dafür gibt (welcher Art auch immer) ist natürlich nicht so toll ..... MFG, AbdSabour Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 30. Mai 2008 Teilen Geschrieben 30. Mai 2008 Bereitschaftsdienst ohne Entlohnung ? Das fänd ich in Ausnahmen mal noch ok, etwa wenn man grad was dickes produktiv setzen will. Aber ständig ? Soll wohl n Witz sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 30. Mai 2008 Teilen Geschrieben 30. Mai 2008 unentgeldlich würd ich auch nicht machen weils ja eigentlich dann doch arbeitszeit ist weil man da ja auch nich machen kann was man will. Und wieso sollte es rechtliche probleme bei der bereitsschaft geben?? Das gehört nunmal zum beruf dazu und das sollte dann auch ein Azubi mal machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigcrazy Geschrieben 30. Mai 2008 Teilen Geschrieben 30. Mai 2008 Ich kenn mich damit zu wenig aus aber wenn ich als Beispiel 12 Stunde im Büro arbeite und dann noch Bereitschaftsdienst habe und muss was arbeiten ohne das ich meine mindestpause von 10 Stunden gemacht habe, bin ich doch nicht versichert oder ? Zumal ich es sehr hart finde jeden Tag Bereitschaftsdienst für 0 Euro leisten zu müssen..... Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege ?! Gruß aus BaWü bigcrazy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 30. Mai 2008 Teilen Geschrieben 30. Mai 2008 bekommen denn deine Kollegen geld dafür wenn sie das machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DrGnom Geschrieben 30. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Mai 2008 nein, das wird nicht berechnet. Ist nun aber auch kein "Skandal", weil es nicht oft vorkommt, dass man außerhalb der regulären Arbeitszeiten etwas bearbeiten muss. Nur Notfalle und da mehrere Leute durchwechseln, sind das im Endeffekt vielleicht pro Mann 10 Minuten pro Monat. Und man muss dazu nicht im Büro sein. Tut mir leid wenn das falsch rüberkam. Es ist von meiner Seite aus auch in Ordnung. Aber unabhängig davon stellt sich ja die Frage, ob es überhaupt erlaubt ist für einen Azubi. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 30. Mai 2008 Teilen Geschrieben 30. Mai 2008 nein, das wird nicht berechnet. Ist nun aber auch kein "Skandal", weil es nicht oft vorkommt, dass man außerhalb der regulären Arbeitszeiten etwas bearbeiten muss. Nur Notfalle und da mehrere Leute durchwechseln, sind das im Endeffekt vielleicht pro Mann 10 Minuten pro Monat. Und man muss dazu nicht im Büro sein. Tut mir leid wenn das falsch rüberkam. Es ist von meiner Seite aus auch in Ordnung. Aber unabhängig davon stellt sich ja die Frage, ob es überhaupt erlaubt ist. Trotz dem ist ein bereitschaftswochenende ein wochenende wo du nicht wirklich frei hast du könntest zum beispiel nicht übers wochenende in urlaub fahren oder bessoffen in der ecke liegen *lach*. Ich kenn das so das bei bereitschaften immer stunden angeschrieben werden die man dann in der woche dann abziehen kann. Natürlich nicht die vollen stunden sondern das wurde irgendwie ausgerechnet mit irgendeiner formel. wieso sollte es nicht erlaubt sein? du bist volljährig und kannst daher selber entscheiden und bist nicht ans Jugendschutzgesetz gebunden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HappyAlien Geschrieben 2. Juni 2008 Teilen Geschrieben 2. Juni 2008 rechtens ist es als azubi über 18 Jahre definitiv. @bigcrazy außer dass du schon keine 12 stunden arbeiten darfst, weil du leider dann schon 2 Stunden zuviel hast, laut Gesetz. du kannst auch nach 10 Stunden arbeit bereitschaft haben, wenn du in dieser bereitschaft dann einen einsatz hast musst du 11 stunden pause haben, ab einsatz-ende, bis du wieder das arbeiten anfangen kannst. ansonsten zählen die 11 stunden auch wenn du die 11 stunden bereitschaft hast. @drgnom ob du es machen möchtest liegt bei dir, rechtens ist es auf jeden fall. viel spaß bei deiner entscheidung grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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