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Geschrieben

Hallo allerseits!

Ich hätte mal eine Frage bezüglich meiner Präsenation für die mündliche Abschlussprüfung (FiAe).

Undzwar: Muss mein Betrieb mich für die Erstellung der Präsentation von anderen Arbeiten freistellen, sodass ich im Betrieb an meiner Präsentation arbeiten kann?

Ich habe nämlich das Problem, dass ich derzeit im Betrieb ziemlich mit Arbeit belastet bin und daher nur Abends wenn ich um 19:00 zuhause bin an meiner Präsentation arbeite. Da komm ich einfach nicht mehr hinterher :(

Mein Todesdatum ist der 16.06.08 :(

Gruß,

der Dud

Geschrieben

Soweit ich weiß hat der Betrieb mit deiner Präsi nix am Hut, dein projekt is ja fertig und die Doku auch, also solltest du alles nötige alleine schaffen. Fies, ich weiß, aber auch wir anderen müssen da durch. Nen Freitag zum Vorbereiten bekommst du leider auch nur vor der Theoretischen Prüfung.

Geschrieben

na schenken tun se dir den nich, hättest zu deinem Chef hingehen und bescheid sagen müssen und nen Dreizeiler an die Personalabteilung schicken müssen, fertig. So wars zumindest bei mir. Und den darf dir kein Chef der Welt verwehren.

Geschrieben

Sorry, aber du verbreitest hier einfach nur Qutsch.

Fakt ist das dies nur bei Auszubildenten unter 18 Jahren der Fall ist:

  Zitat
Freistellung Auszubildender zur Teilnahme an Prüfungen

Allgemein für alle in einem Berufsausbildungsverhältnis Beschäftigten begründet §7 BBiG die Pflicht des Ausbilders zur Freistellung der Auszubildenden für die Prüfung. Der Freistellungsanspruch besteht nur für die Zeit der Prüfung einschließlich notwendiger Wegezeiten.

Will der Auszubildende sich vor der Prüfung vorbereiten, muß er Urlaub nehmen.

Für Jugendliche (mindestens 15 Jahre, noch nicht 18 Jahre alt) §2 Abs. 2 JArbSchG sieht § 10 JArbSchG eine weitergehende Freistellung vor. Freizustellen ist der Jugendliche demnach

für die Teilnahme an Prüfungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, sowie

an dem der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgehenden Arbeitstag; liegt zwischen dem Prüfungstag und dem letzten vorausgehenden Arbeitstag mindestens ein weiterer Kalendertag (z. B. Samstag, Sonntag), so besteht der Freistellungsanspruch nicht.

Geschrieben

Bei uns hat ihn jeder bekommen, der ihn beantragt hat, und ich bin n bissle älter als 18. Wenn das in deinen Augen Quatsch is, is mir das relativ schnuppe. Außerdem gahts hier nich um den Freitag vor der Theoreischen, sondern um die Präsentation bzw. die Mündliche.

Geschrieben

Nur weil das bei euch so ist, ist das noch lange nicht überall so, gesetzlich geregelt ist es jedenfalls so wie in meinem Gesetztestext...

der satz

  Zitat
Und den darf dir kein Chef der Welt verwehren.

Stell dir vor es rennt wegen der Aussage einer zu seinem Chef, der macht sich doch lächerlich...

Geschrieben

Würde Urlaub fordern und zwar strikt, wenn es keine Chance gibt versuchen auf andere Weise freigestellt zu werden. Schließlich ist es DEINE Prüfung und Note, nicht die deines Chefs!

Viel Erfolg!

Geschrieben

Hoi Leute,

also ich habe im Betrieb meine Zeit für die Präsentation. Ich muss mein jetziges Projekt erst weitermachen, wenn ich fertig bin ;)

Ohne Probleme hat mein Chef das genehmigt :P

Mfg Chris86

Geschrieben

Zum einen hatten meine Kollegen einfach verständnis das ich eben zu der Zeit was anderes zu tun hatte, zum anderen hat mein Chef mich von Arbeiten frei gehalten. Außerdem hatte ich 5 Tage Sonderurlaub für meine Prüfung *g*

Aber zum lernen und so hab ich meinen echten Urlaub opfern müssen.

Nya, was solls, mit 2 Bestanden, von daher :D

ciao Cyber

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