Jeb Geschrieben 4. Juni 2008 Teilen Geschrieben 4. Juni 2008 Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber die letzen male hab ich hier immer ganz gute antworten bekommen, deswegen frag ich hier trotzdem mal. Ich bin bereits selbsständig und habe nun gerade einen Projektvertrag vor mir liegen, der mir einfach pauschal untersagt für Kunden des Unternehmens tätig zu sein. Die Klausel klingt plausibel, aber was bedeutet das für mich ? Immerhin hab ich ja auch keinen Überblick über deren Kunden?! Ausserdem steht da nichts über die Auswirkungen sollte ich es dennoch machen?!? Hat hier wer Erfahrungen ? Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sxs Geschrieben 5. Juni 2008 Teilen Geschrieben 5. Juni 2008 Die Klausel ist zu Pauschal, und sollte - richtig angewendet - in beide Richtungen gehen. Es ist durchaus üblich, das ein Kunde / Auftraggeber Kundenschutz verlangt, solange du für ihn arbeitest. Gleichermaßen kannst du das für deine bestehenden verlangen, so das man sich gegenseitig nichts wegnimmt, sprich als Konkurrent auftritt. Allerdings wird in solchen Verträgen i.d.R. eine Liste ausgefertigt. Bei Großen Kunden geht das runter bis zur Abteilung. Wenn du in einem Konzern was für "Automotive" machst, und dein Auftraggeber was im Bereich "Tiefbau" kommt ihr euch sicher nicht in die Quere. Gibt es die Liste nicht ist das problematisch, wenn es wirklich mal zu Überschneidungen kommt, denn dann ist jeder am "nachweisen", daß er den Kunden zuerst hatte... Eine Vertragsstrafe sollte auch vereinbart sein. Fehlt die gibt es auch hier Streitereien was angemessen ist, bis hin zum Gerichtsprozess. Kurz gesagt: So würde ich den Vertrag nicht unterschreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jeb Geschrieben 7. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 7. Juni 2008 (bearbeitet) hi , danke für deine Antwort, hat ein paar gute punkte! Aber das würde dann ja heissen, dass sie , sowie ich eine komplette lise meiner kunden offenlegen müsste , das hist auf der einen seite nicht schlecht , auf der anderen seite für mich natürlich wieder nicht so..... hast du/ihr vielleicht ein paar links für vertragsvorlagen oder sowas ? wie sehen die klauseln bei euren verträgen aus ? PS: Du schreibst "solange du für ihn arbeitest". Heisst das, der Kundenschuzt sollte nur so lange sein wie die Vertragslaufzeit ? Bearbeitet 7. Juni 2008 von Jeb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sxs Geschrieben 9. Juni 2008 Teilen Geschrieben 9. Juni 2008 (bearbeitet) Komplett muss die Kundenliste ja nicht sein, sondern nur die betreffen die man als Schützenswert ansieht. Und ja, wenn ich diesen Kundenschutz will, muss ich die Kunden offenlegen, eine Nebulöses "du darfst aber bei keinem unserer Kunden arbeiten" reicht einfach nicht. In unseren Verträgen gibt es den Kundenschutz selten. Manchmal besteht ein Projektkunde auf diese Klausel, dann wird das wie beschrieben eingebaut. Links im Internet kann ich dir nicht geben, da wir das alles von einem Anwalt machen lassen. Auch als Freelancer solltest Du dir dringend überlegen es so zu halten. Eine Anwaltsflat ist nicht so teuer wie man denkt. Wie der Kundenschutz im Einzelnen gemeint ist, kann dir dein Vertragspartner sagen. Aber für ein paar Monate arbeit mit einem Kunden auf alle Zukünftigen Umsätze mit einem anderen Kunden verzichten, fände ich hart die Forderung. Bearbeitet 9. Juni 2008 von sxs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jeb Geschrieben 9. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 9. Juni 2008 Komplett muss die Kundenliste ja nicht sein, sondern nur die betreffen die man als Schützenswert ansieht. Und ja, wenn ich diesen Kundenschutz will, muss ich die Kunden offenlegen, eine Nebulöses "du darfst aber bei keinem unserer Kunden arbeiten" reicht einfach nicht. In unseren Verträgen gibt es den Kundenschutz selten. Manchmal besteht ein Projektkunde auf diese Klausel, dann wird das wie beschrieben eingebaut. Links im Internet kann ich dir nicht geben, da wir das alles von einem Anwalt machen lassen. Auch als Freelancer solltest Du dir dringend überlegen es so zu halten. Eine Anwaltsflat ist nicht so teuer wie man denkt. Wie der Kundenschutz im Einzelnen gemeint ist, kann dir dein Vertragspartner sagen. Aber für ein paar Monate arbeit mit einem Kunden auf alle Zukünftigen Umsätze mit einem anderen Kunden verzichten, fände ich hart die Forderung. Ich denke genau das werd ich mal anregen, dass sie das konkretisieren sollen. Weil ich sonst ja gar ned weiß mit wem ich Kontakt aufnehmen darf. Würdet ihr es akzeptieren wenn auch Kunden aufgezählt werden, die nichts mit dem Projekt zu tun haben ? Also wenn mein Auftraggeber solche aufzählt. Meine Kunden sind ziemlich egal, weil es ja eh keinen so tollen Kundenstamm gibt - insofern lege ich auch keinen großen Wert darauf da meine Kunden aufzählen zu lassen. Wie sehen solche Kundenschuztklauseln sonst noch aus ? Müsste man da nicht eine Strafe spezifizieren ? Und müsste man diese Klausel nicht zeitlich einschränken ? Also dass man sagt " nur innerhalb eines jahres" ?! dankedanke!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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