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Herausgabe von IP-Adresse


Slayer8

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Hallo,

ich betreibe eine kleine Community in der z.B. unter Fotos Kommentare abgegeben werden können. Nun hat eine Besucherin mich per E-Mail kontaktiert und darum gebeten ihr zu helfen, da ein Kommentar von einem Foto auf dem sie zu sehen ist ihr alles andere als gefällt.

Sie teilte mir mit, dass sie rechtlich gegen ihren Ex-Freund vorgeht der sie belästigt und als Stalker auftritt und ihn hinter diesen Kommentaren vermutet.

Nun die Frage, ob ich die IP-Adresse so einfach herausgeben muss (ich denke nicht, solange es sich nicht um Polizei oder Gericht) bzw. darf. Evtl. sind diese Daten ja auch geschützt und dürfen nicht so einfach an jeden herausgegeben werden.

Danke für Tipps und beste Grüße

Slayer8

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Solange du keinen gerichtlichen Beschluss zur Herausgabe bekommst (und dir eine Zuordnung des Kommentares überhaupt möglich ist - also z.B. IP-Adresse und Datum/Zeit des Postings bekannt), musst du gar nichts herausgeben.

Allenfalls müsstest du unter bestimmten Bedingungen den Kommentar entfernen/löschen.

Andererseits - mit der IP-Adresse wird die Person absolut nichts anfangen können, da der Provider den Namen der Person, die die IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt benutzt hat, nur auf richterliche Anordnung herausgeben darf oder wenn Gefahr im Verzug ist. Also ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass derjenige eine dynamische und keine feste IP benutzt.

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Moin und danke schonmal für die Info,

die Frage ist ob ich überhaupt die IP Adresse an Perseonen herausgeben darf oder ob ich mich dann strafbar mache.

Ist es nicht sogar eher so, dass du dich schon strafbar machst, wenn du die IP-Adresse speicherst? Also es gab ein Urteil zu einer Seite von Bund (Polizei glaub ich irgendwas) und da wurde gesagt dass IP-Adressen als zu einer Person zuortbar nicht gespeichert werden dürfen. Seit dem geht ja das rätselraten rum, ob man IP-Adresse in Zugriffslogs etc überhaupt speichern darf oder ob man das anonymisieren muss.

Zu deinem Problem speziell: Ich würde die Daten nicht rausgeben. Wer sagt denn dass das stimmt was die sagt? Und wenn es stimmt kann sie das über die Polizei bzw SA regeln. Wenn die kommen dann musst du das rausgeben. Die Frage ist aber ob du die IP von einem Kommentar speicherst. In der Access.log könnte man das evtl nachvollziehen. Wenn der Kommentar wirklich beleidigend ist o.ä. dann solltest du den auf Aufforderung löschen, was sie ja aber scheinbar nicht gefordert hat. Nur weil ihr was nicht passt muss das ja aber noch lange nicht strafrechtl. relevant sein.

In so einem Fall musst du einfach ganz unbeeinflusst da ran gehen. Klar ist es vielleicht eine miese Sache wenn der sowas macht, aber dass darf dich dabei nicht wirklich interessieren. Das Gesetzt interessiert es auch nicht unbedingt.

Bearbeitet von JesterDay
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!Achtung nur eigene einschätzung ich über nehme keine Haftung!

Hi die rechtsausleggung ob er die IP speichern darf ist etwas schwieriger weil er je nach auslegung sogar dazu verpflichtet ist, er bietet auf seiner seite einen Service an der für dritte genutzt werden kann und damit ist er aus meiner sicht dazu verpflichtet diese daten für einen zeitraum x zu speichern damit im falle einer straftatt (in dem fall z.B. beleidigung) der schuldige ermittelt werden kann.

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Wenn in den Nutzungsbedingungen steht, dass die IP gespeichert wird, dann ist das definitiv erlaubt. Diesen muss ein User ja vor der Nutzung zustimmen.

Ob die IP-Adresse wirklich dieser Person zuordbar ist, ist ja noch eine andere Frage. Es kann ja genauso sein, dass jemand bei Freunden surft, sich der Internetanschluss geteilt wird und nur auf einen Namen läuft, ein Internetcafé oder Hotspot benutzt wird oder ein Proxy-Service. Dann stimmt die IP-Adresse nicht mit der des Anschlusses der verdächtigen Person überein.

@U[[ °LoneWolf°:

Afaik ist er erst einmal - genau wie bei einem Gästebuch - nur dazu verpflichtet, Einträge zu löschen, wenn sie gegen geltendes Recht verstossen, oder aber Beleidigungen enthalten, und sich jemand dadurch angegriffen fühlt. Ob er darüber hinaus noch weitere Pflichten hat, hängt aber stark von den Nutzungsbedingungen ab. Ohne diese kann man dazu also nichts sagen.

@Slayer8:

Poste doch mal die Nutzungsbedingungen hier.

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Ich bin Mitbetreiber einer Freizeitcommunity mit ~100.000 aktiven Mitgliedern. Da kommt es häufiger vor, dass durch Nutzer strafrechtlich relevante Inhalte veröffentlicht werden oder Nutzer A gegen Nutzer B zivilrechtlich vorgeht. Seit jeher gibt es IPs ausschließlich auf Anfragen von Strafverfolgungsbehörden, never ever an irgendwelche Privatpersonen.

Die Polizei fordert vom ISP dann die Zuordnung IP <--> Anschlussinhaber an, hinderlich dabei ist teilweise mangelndes KnowHow der Beamten und nicht-zeitgemäße Kommunikationswege (postalische Anfrage nach Verbindungsdaten) sowie die stark differierenden Speicherfristen der unterschiedlichen Provider. Klappt dieser Vorgang, klingelt die Polizei dann an der Tür des Anschlussinhabers, welcher dann erstmal mit dem Vorfall konfrontiert wird.

Grüsse

Alex

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Hi die rechtsausleggung ob er die IP speichern darf ist etwas schwieriger weil er je nach auslegung sogar dazu verpflichtet ist, er bietet auf seiner seite einen Service an der für dritte genutzt werden kann und damit ist er aus meiner sicht dazu verpflichtet diese daten für einen zeitraum x zu speichern damit im falle einer straftatt (in dem fall z.B. beleidigung) der schuldige ermittelt werden kann.

Demnach müsste jeder ISP die Daten speichern um den Schuldigen ermitteln zu können. Ist aber definitiv nicht so, im Gegenteil. Von der VDS abgesehen müssen die Daten gelöscht werden wenn sie nicht für die Abrechnung erforderlich sind. Und damit nützen einem auch seine Daten absolut nichts. Siehe hierzu Urteil im Fall Holger Voss (Holger Voss â€â€œ Wikipedia).

Er ist erstmal nur verpflichtet Beleidigungen (u.ä.) zu löschen, alles weitere ist nicht mehr seine Sache. Wenn die IP-Adresse ermittelt werden kann ist das Glück, sonst nichts.

Er müsste die Adressen überhaupt nicht speichern. Dann kann ihm auch keiner was... (Natürlich könnte er dann dazu verdonnert werden die aufzuzeichnen, wenn da dann sehr oft solche Beleidigungen o.ä. von der Seite vor Gericht landen o.ä., aber solange das nicht der Fall ist...)

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Demnach müsste jeder ISP die Daten speichern

...

Von der VDS abgesehen müssen die Daten gelöscht werden wenn sie nicht für die Abrechnung erforderlich sind. (Holger Voss â€â€œ Wikipedia).

Nur mal so hast du dir den Artikel bis zu ende durch gelesen und bist dir im klaren darüber das sich in den letzten 2 Jahren da einiges getan hat?

Wobei die ISP's erst ab 2009 verpflichtet sind.

c't - Hintergrund - Neue Regeln zur Ãœberwachung der Telekommunikation

heise online - Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Ãœberwachung

Ausblick

Angesichts der im Dezember 2005 durch das EU-Parlament erlassenen[14] Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung und der daraufhin von der Bundesregierung geplanten[15] Gesetzesänderung wird es für Internet-Provider möglicherweise bald nicht nur erlaubt, sondern sogar verpflichtend sein, Einzelheiten über die Internetverbindungen ihrer Kunden zu speichern. Damit könnte die von Holger Voss erstrittene Entscheidung hinfällig werden.

Allerdings bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtsgrundlage für diese EU-Entscheidung[16] sowie an der Vereinbarkeit dieser Richtlinie mit dem Grundgesetz und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Für den Fall einer entsprechenden Gesetzesänderung haben bereits mehrere tausend Menschen unter Koordination des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde[17] angekündigt.

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Nur mal so hast du dir den Artikel bis zu ende durch gelesen und bist dir im klaren darüber das sich in den letzten 2 Jahren da einiges getan hat?

Ich weiß sehr wohl was sich getan hat, aber weißt du auch, dass die Daten der VDS nicht für Beleidigungen etc benutzt werden dürfen? In der Beziehung hat sich in den letzten 2 Jahren nämlich nichts geändert. Dein ISP muss einiges speichern, aber garantiert nicht dafür um wegen einem Bildkommentar die Adresse rauszurücken ;)

In einer Entscheidung über eine einstweilige Verfügung gegen die VDS hat das BVG entschieden, dass die VDS nicht ausgesetzt wird bis zur endgültigen Entscheidung, aber dass die Daten nur für schwere Straftaten gegen höchste Güter genutzt werden dürfen (*). Dazu muss ich ncihtmal den Artikel lesen, es reicht mir die Mail des Anwalts, der in Karlsruhe auch in meinem Namen geklagt hat. Auch wenn in deinem Zitat Holger Voss auch erwähnt wurde, die Speicherung der Daten findet dann in einem ganz anderen Zusammenhang statt. Somit ist die Entscheidung in einer Weise hinfällig, aber nicht in der dass der ISP die Daten jetzt einfach so 6 Monate vorhält, für sich selbst. Außerhalb der VDS gilt diese Entscheidung immer noch und kann auch von jedem zur Not eingeklagt werden.

*: Für das endgültige Urteil wird es dann wohl kaum weniger verlangen, wenn das Gesetzt nicht komplett kassiert wird.

Bearbeitet von JesterDay
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Was die ISP angeht: sicherlich ein sehr spannendes Feld. Um aber das Ausgangsposting nochmal aufzugreifen:

Wer oder was sollte mich denn daran hindern, nach belieben die IPs rauszugeben? Gibt es da konkrete gesetzliche Vorgaben, dass ich das nicht darf?

Oder anders: was wäre denn, wenn ich die enstprechende IP einfach mal neben das Posting pinne? Verboten?

Wenn jemand da was hat: bitte mal das entsprechende Gesetz / Verordnung / was auch immer posten.

Thx a lot.

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Hängt also alles - wie schon erwähnt - von den Nutzungsbedingungen der Community ab, solange es nicht um eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" wie Mord o.ä. geht. Dann ist man dazu verpflichtet, die Daten herauszugeben, vorausgesetzt diese werden überhaupt mitgeloggt... Die IP sollte man bei einer Community aber schon alleine aus Eigenschutz des Betreibers mitloggen.

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Die IP sollte man bei einer Community aber schon alleine aus Eigenschutz des Betreibers mitloggen.

Inwiefern ist der Betreiber geschützt wenn eine IP geloggt wird? :confused:

z.B.

Die Erhebung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einem Internetauftritt beginnt grundsätzlich dann, wenn der Nutzer ein Web-Angebot aufruft, denn dabei werden die IP-Adresse des vom Nutzer verwendeten Rechners und weitere technische Angaben automatisch an den Anbieter weitergeleitet. Allerdings sollte aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts Mitte Berlin vom 06.09.2007 mit Az. 23 S 3/07 gegen das Bundesjustizministerium, wonach das Speichern von IP Adressen grundsätzlich gegen § 15 Telemediengesetz (TMG) verstoße, keinerlei Protokollierung beim Anbieter des Web-Angebots stattfinden.

und das aus Bayern ;)

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@Jesterday:

Das habe ich nicht gesagt, dass er dann geschützt ist. Zum Eigenschutz war hier anders gemeint.

Sollte jedoch jemand Beiträge mit rechtwiedrigem Inhalt (rechtsradikale Inhalte, Kinderpornografie, Aufrufe zu Straftaten) posten, so kann er dafür haftbar gemacht werden. Dies wird mit Kenntnis der IP-Adresse oft vereinfacht. Natürlich nur, wenn derjenige von zu Hause aus surft oder aber der auf den die IP-Adresse zu dem Zeitpunkt lief, eine Verbindung zwischen dem Usernamen und einer realen Person herstellen kann.

Steht in den bei der Registrierung aufgeführten Nutzungsbedingungen drin, dass die IP-Adresse geloggt wird, so ist das sehr wohl legal und verstösst gegen keinerlei Rechte. Der User stimmt den Nutzungsbedingungen ja zu und akzeptiert diese somit. Wer sie nicht akzeptieren will, der darf halt diesen dann auch nicht zustimmen und die Seite nicht nutzen. Die Daten dürfen also erst nach der Registrierung erhoben werden.

Worauf du dich beziehst ist, dass z.B. google (zumindest nach deutschem Recht) keine IP-Adressen mitloggen dürfte, da man dort keiner Nutzungsbedingung zustimmen muss, um die Suche zu nutzen. Anders sieht das wieder aus, wenn man die Google-Toolbar oder so benutzt, da bei der Installation ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass dabei bestimmte Sachen geloggt und dem Account zugeordnet werden, wie z.B. wonach man sucht, die IP-Adresse, verwendeter Browser u.s.w..

Man muss immer zwischen freiwilliger Herausgabe (z.B. weil ein User Links zu Kinderpornografie irgendwo postet, einen Selbstmord ankündigt oder eine Straftat (ich meine damit jetzt nicht sowas wie "Ich habe vorhin bei Laden xyz einen Lippenstift geklaut" o.ä., sondern schwerere Delikte wie z.B. Raub, Mord, Vergewaltigung, Entführung u.s.w.) zugibt und man dies als Forumbetreiber der Polizei meldet, inklusive der IP zum Zeitpunkt eines Postings) und der gerichtlich angeordneten Herausgabe von IP-Adressen unterscheiden.

Können, dürfen und müssen sind nunmal drei verschiedene Sachen und was erlaubt ist, hängt von diversen Faktoren ab.

Für Seiten die keinerlei Registrierung erfordern und nur Inhalte anbieten und für Foren oder Communities gelten unterschiedliche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten.

Beim Betrieb eines öffentlichen Forums macht es meiner Ansicht nach also durchaus Sinn, IPs zu loggen. Das heisst ja noch lange nicht, dass man diese automatisch auswertet oder einen persönlichen Nutzen daraus zieht wie z.B. Erstellung von Profilen und Weitergabe der Daten an dubiose Firmen.

Bearbeitet von Crash2001
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das ist keine Anwort auf die Frage, denn: hier wird nur geklärt, dass die Daten herausgegeben werden müssen, sofern entsprechende Merkmale vorliegen.

2. Sie müssen demnach die Daten nur bei Vorlage eines derartigen Beschlusses vorlegen.

3. Sollten Sie in Ihren AGB mit den Nutzern vereinbart haben, dass Sie bei Anfragen von Dritten die Daten freigeben, sofern die Ansprüche fundiert dargelegt sind und der Nutzer der Freigabe zustimmt, kann sich daraus auch eine Herausgabepflicht ergeben.

Mit anderen Worten: ich muss - sofern ich dazu verdonnert werden. Aber von freiwillig steht da nix.

bzgl.

Allerdings sollte aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts Mitte Berlin vom 06.09.2007 mit Az. 23 S 3/07 gegen das Bundesjustizministerium, wonach das Speichern von IP Adressen grundsätzlich gegen § 15 Telemediengesetz (TMG) verstoße, keinerlei Protokollierung beim Anbieter des Web-Angebots stattfinden.

Klingt arg nach "hätte, könnte, sollte". Aber konkretes scheint sich ja nirgendwo zu finden. Eigentlich bemerkenswert.

Bearbeitet von michaelmeier
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Das habe ich nicht gesagt, dass er dann geschützt ist. Zum Eigenschutz war hier anders gemeint.

Sollte jedoch jemand Beiträge mit rechtwiedrigem Inhalt (rechtsradikale Inhalte, Kinderpornografie, Aufrufe zu Straftaten) posten, so kann er dafür haftbar gemacht werden. Dies wird mit Kenntnis der IP-Adresse oft vereinfacht. [...]

Steht in den bei der Registrierung aufgeführten Nutzungsbedingungen drin, dass die IP-Adresse geloggt wird, so ist das sehr wohl legal und verstösst gegen keinerlei Rechte.

Wenn jemand rechtswidrige Beiträge postet, dann macht der Betreiber des Forums sich noch lange nicht deswegen haftbar. Erst wenn er davon weiß und nichts dagegen tut (den Beitrag löscht, ändert was auch immer), dann kann er dafür haftbar gemacht werden. Dabei ist es vollkommen egal ob er eine IP-Adresse geloggt hat oder nicht. Sollte er nichts gegen die rechtswidrigen Beiträge tun, dann macht er sich strafbar, egal ob da eine IP-Adresse geloggt ist oder nicht. Entfernt er sie nach Kenntnissnahme, dann macht er sich nicht strafbar.

Und du kannst in den Nutzungsbedingungen stehen haben was du willst, wenn die Bedingungen gegen ein Gesetz verstoßen (§ 15 TMG, nach ansicht des Berliner Amtsgerichts) dann sind sie nichtig. Ich kann ja auch keinen Vertrag mit dir schließen, der dir erlaubt mich umzubringen und du gehst dann straffrei aus.

Klingt arg nach "hätte, könnte, sollte". Aber konkretes scheint sich ja nirgendwo zu finden. Eigentlich bemerkenswert.

Ja, so ist das eben. Gesetze werden erstmal gemacht und ausgelegt werden sie dann durch die Gerichte. Da es dazu bis jetzt erst eine Entscheidung gab (vor einen dreiviertel Jahr erst), ist das alles eben noch nicht 100% sicher.

Wer keine Adressen speichert macht auf jeden Fall nichts falsch und erspart sich im Zweifel auch eine Menge ärger, IMHO.

Andere machen es auch so, siehe:

Beim Besuch unseres Online-Angebots speichern wir für die Dauer von vier (4) Arbeitstagen den Domain-Namen (*2) oder die IP-Adresse (*3) des anfragenden Rechners, die Dateianfrage des Clients (*4) (Dateiname und URL), den http-Antwort-Code, die Internetseite, von der Sie uns besuchen, sowie das Datum und die Dauer Ihres Besuches. Die Speicherung erfolgt zur Ermittlung von Störungen oder Missbrauch unseres Online-Angebots und unserer Telekommunikationsdienste/-anlagen, soweit sie zum Aufbau weiterer Verbindungen und/oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.

4 Tage für die Ermittlung von Störungen o.ä. und dann wird die IP-Adresse gelöscht. Ich finde das ist ein guter Kompromiss.

Als Unternehmen der ProSiebenSat.1-Gruppe ist das ja keine kleine Klitsche, die sich keinen Rechtsbeistand leisten oder einfach mal so was tun ;)

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Wenn jemand rechtswidrige Beiträge postet, dann macht der Betreiber des Forums sich noch lange nicht deswegen haftbar. Erst wenn er davon weiß und nichts dagegen tut (den Beitrag löscht, ändert was auch immer), dann kann er dafür haftbar gemacht werden. Dabei ist es vollkommen egal ob er eine IP-Adresse geloggt hat oder nicht. Sollte er nichts gegen die rechtswidrigen Beiträge tun, dann macht er sich strafbar, egal ob da eine IP-Adresse geloggt ist oder nicht. Entfernt er sie nach Kenntnissnahme, dann macht er sich nicht strafbar.
Sag mal, liest du eigentlich wirklich, was ich geschrieben habe, bevor du los schreibst? Anscheinend nicht.

Ich habe NIRGENDWO behauptet, dass der Forumbetreiber dafür haftbar ist, wenn ein User rechtwiedrige Beiträge im Forum schreibt, sondern dass die Verfügbarkeit der IP-Adresse dem Forumbetreiber die Möglichkeit gibt, das bei der Polizei zu melden. Sonst wäre ja z.B. nicht nachvollziehbar, wer einen Beitrag verfasst hat, bzw er könnte nicht so ohne weiteres zurückverfolgt werden.

Klar muss er den Beitrag danach entfernen/editieren - aber erst nachdem er dokumentiert wurde von Polizei o.ä. .

Und du kannst in den Nutzungsbedingungen stehen haben was du willst, wenn die Bedingungen gegen ein Gesetz verstoßen (§ 15 TMG, nach ansicht des Berliner Amtsgerichts) dann sind sie nichtig. Ich kann ja auch keinen Vertrag mit dir schließen, der dir erlaubt mich umzubringen und du gehst dann straffrei aus.[...]
Ein freiwilliger Verzicht auf einen bestimmten Teil der Privatsphäre bzw die Erlaubnis, die IP-Adresse abzuspeichern, verstösst gegen KEIN EINZIGES deutsches Gesetz. Ganz im Gegensatz zu deinem "supertollen" Beispiel. Sterbehilfe ist in Deutschland gegen das Gesetz und somit würde ich dagegen verstossen, wenn ich sie ausführen würde.

Du kannst aber jederzeit jemandem erlauben, bestimmte Daten zu nutzen.

Wenn in den AGBs oder Nutzungsbedingungen (nicht verschleiert, sondern offensichtlich) drin steht, dass man etwas, was nicht gegen ein bestehendes Gesetz verstösst, mit seiner Einverständniserklärung (also dem auf "ja ich stimme den AGBs zu" klicken) zustimmt, dann ist das rechtskräftig.

Dies ist auch in §13 genau diesem Telemediengesetzes festgelegt.

Bearbeitet von Crash2001
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[...]

4 Tage für die Ermittlung von Störungen o.ä. und dann wird die IP-Adresse gelöscht. Ich finde das ist ein guter Kompromiss.

Als Unternehmen der ProSiebenSat.1-Gruppe ist das ja keine kleine Klitsche, die sich keinen Rechtsbeistand leisten oder einfach mal so was tun ;)

Und direkt dahinter steht folgendes

Eine Auswertung Ihrer Nutzungsdaten zur Erstellung personenbezogener Nutzungsprofile findet nicht statt, sofern Sie einer solchen Nutzung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Im Falle von Störungen oder eines Missbrauchs behalten wir uns eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden vor. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Nutzungsdaten an Dritte erfolgt nicht.[...]
Wenn du schon was zitierst, dann lass doch nicht einfach ebenfalls relevante Teile weg, die dir vielleicht nicht in den Kram passen.
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Und direkt dahinter steht folgendes

Wenn du schon was zitierst, dann lass doch nicht einfach ebenfalls relevante Teile weg, die dir vielleicht nicht in den Kram passen.

Da steht nicht, dass die IP-Adressen dennoch gespeichert werden. Solche Einverständniserklärungen findest du bei jedem Gewinnspiel etc. Es geht um deine pers. Daten wenn du dich da anmeldest etc.

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Ein freiwilliger Verzicht auf einen bestimmten Teil der Privatsphäre bzw die Erlaubnis, die IP-Adresse abzuspeichern, verstösst gegen KEIN EINZIGES deutsches Gesetz.

Bis auf §15 TMG, Absatz 1 und Absatz 3.

Er darf diese Daten speichern, wenn er ein Pseudonym benutzt, wodurch der Nutzer also nicht eindeutig zu ermitteln ist. Wie ich woanders schonmal geschrieben habe, würde IMHO ein Hash der IP-Adresse dafür wohl ausreichend sein.

Und zu dem vorhergehenden: Du gehst damit also davon aus, dass der Anbieter als Hilfssheriff arbeiten soll und seinen Dienst ständig überwachen sollte und alles anzeigen was er meint wäre strafbar. Davon gehe ich nunmal nicht aus. Dinge die beanstandet werden sollte er löschen, ohne selbst alles zu prüfen auf Strafbarkeit (was er wohl auch gar nicht immer leisten kann).

Auch wenn es nur ganz offensichtliche Dinge sind die er zur Anzeige bringen soll steht da schon einiges mehr dahinter als nur mal schnell die Daten der Polizei zu übergeben.

Ok, ich geb zu ich hatte dich da falsch verstanden (das ist jetzt nicht böse oder so gemeint).

Ich bin aber immernoch der Meinung, dass ohne Daten weniger Probleme da sind. Falls ein Benutzer z.B. ständig sowas macht, dann kann man das kurzzeitig immernoch tun. In den USA wird dieses Verfahren (bezogen auf Telekom.daten) von den Ermittlungsbehörden als QuickFreeze-Verfahren bezeichnet. Alles andere ist ja wieder der berühmte Generalverdacht. Alle sind erstmal solange potentiell schuldig, bis das Gegenteil erwisen ist (nämlich das halt nichts passiert ist was man zur Anzeige bringen kann).

Das Problem ist dabei halt auch oft, dass man gar keine Möglichkeit hat das auszuschließen, wenn man nicht selber der Serveradmin ist o.ä.

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Ich würde mal eher behaupten, da ist die IP-Adresse mit einbezogen, da vorher noch explizit von ihr gesprochen wird

[...]den Domain-Namen (*2) oder die IP-Adresse (*3) des anfragenden Rechners, die Dateianfrage des Clients (*4) (Dateiname und URL), den http-Antwort-Code, die Internetseite, von der Sie uns besuchen, sowie das Datum und die Dauer Ihres Besuches. Die Speicherung erfolgt zur Ermittlung von Störungen oder Missbrauch unseres Online-Angebots und unserer Telekommunikationsdienste/-anlagen, soweit sie zum Aufbau weiterer Verbindungen und/oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.

Eine Auswertung Ihrer Nutzungsdaten zur Erstellung personenbezogener Nutzungsprofile findet nicht statt, sofern Sie einer solchen Nutzung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Im Falle von Störungen oder eines Missbrauchs behalten wir uns eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden vor. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Nutzungsdaten an Dritte erfolgt nicht.[...]

Ist aber auch egal, da es ja nicht um die Seite ging...

Und ja, man findet diese Einverständniserklärungen / AGBs bei den meisten Gewinnspielen. Nicht ohne Grund... Was meinst du denn, wieso überhaupt Gewinnspiele gemacht werden? Längst nicht nur zur Werbung, sondern genauso auch, um legal an neue Kundendaten zu kommen.

[edit]

[...]Du gehst damit also davon aus, dass der Anbieter als Hilfssheriff arbeiten soll und seinen Dienst ständig überwachen sollte und alles anzeigen was er meint wäre strafbar. Davon gehe ich nunmal nicht aus. Dinge die beanstandet werden sollte er löschen, ohne selbst alles zu prüfen auf Strafbarkeit (was er wohl auch gar nicht immer leisten kann).

Auch wenn es nur ganz offensichtliche Dinge sind die er zur Anzeige bringen soll steht da schon einiges mehr dahinter als nur mal schnell die Daten der Polizei zu übergeben.[...]

Nein ich gehe nicht davon aus, dass er sich als Hilfssherrif betätigt, sondern wichtige Sachen meldet. Und du glaubst gar nicht wie schnell bei den von mir angesprochenen Sachen die IP-Adresse einem Anschluss und somit meist auch direkt einer Person bzw einem Haushalt zugeordnet werden kann. Bei Gefahr im Verzug braucht die Polizei nichtmals eine richterliche Verfügung, damit der ISP die Daten rausrückt. Zumindest weiss ich, dass das die grossen ISPs in solch einem Fall sehr kooperativ sind und die Daten herausrücken. Zu den kleinen kann ich nichts sagen.

[/edit]

Bearbeitet von Crash2001
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