myloc Geschrieben 5. Juni 2008 Geschrieben 5. Juni 2008 hallo also hab die schriftlich bestanden (wenn auch mit ach und krach ges. 60%) und die einladung für abschlusspräsentation steht auch schon bei mir fest. :uli doch spielen wir mal die worst case scenarion und man versemmelt beide teile 1. idR heisst ja, man kann die Prüfung zwei mal wiederholen, gilt das für die gesamte Abschlussprüfung oder gh1 darf mal jeweils zwei mal wiederholen, gh2...? 2. wie wirkt sich diese "negative" situation auf den ausbildungsbetrieb? 3. ist es sinnvoll das ausbildungsverhältnis (oder ausbildungsvertrag) zu verlängern bis zur nächsten prüfung, obwohl das verhältnis wegen nicht bestehen belastet ist? 4. kann man sein projekt in einem anderen betrieb machen? Zitieren
budda Geschrieben 5. Juni 2008 Geschrieben 5. Juni 2008 Du musst das Ausbildungsverhältnis nicht verlängern. Die Ausbildung ist mit bestandener Prüfung beendet. Sei es vor oder nach dem schriftlich festgelegten Termin. Durchgefallen heißt Ausbildungsverhältns besteht weiter! Die Situation ist sicherlich nicht toll, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde, aber was willst Du in dem Fall daran ändern? Da heißt es nach vorne blicken und die nächste Chance nutzen! Ich denke schon, dass man sein Projekt auch in einem anderen Betrieb machen könnte. Allerdings frage ich mich welcher Betrieb einen nach nichtbestandener Prüfung für ein halbes Jahr in ein Ausbildungsverhältnis aufnimmt...Sowas macht doch keiner. Zitieren
myloc Geschrieben 5. Juni 2008 Autor Geschrieben 5. Juni 2008 (bearbeitet) ich weiss, dass mit bestandene prüfung das ausbildungsverhältnis endet und auch bei nicht bestehen der abschlussprüfung endet das ausbildungsverhätlnis was im ausbildungsvertrag steht, sofern man nicht rechtzeitig bescheid sagt oder in schriftliche form niederschreibt, dass man sein ausbildungsverhältnis verlängern möchte. muss ja beidseitig "abgestempelt" werden, oder kann der ausbildungsbetrieb sagen "wir möchten nicht verlängern" wie würde es dann weitergehen? kann man nicht als "praktikant" die projektarbeit machen? Bearbeitet 5. Juni 2008 von myloc Zitieren
bimei Geschrieben 5. Juni 2008 Geschrieben 5. Juni 2008 i[...], oder kann der ausbildungsbetrieb sagen "wir möchten nicht verlängern"[...] Nein. § 21 BBiG Beendigung (1) ... (2) ... (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. bimei Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 5. Juni 2008 Geschrieben 5. Juni 2008 oder kann der ausbildungsbetrieb sagen "wir möchten nicht verlängern" wie würde es dann weitergehen?In den Jahren, die ich hier auf dem Board aktiv bin, ist mir ein Fall bekanntgeworden, wo sich dann Ausbildungsbetrieb und durchgefallener Prüfling auf drängen des Ausbildungsbetriebes auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt haben. Ansonsten gilt: Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Hervorhebung von mir. http://www.bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__21.html Tante Edith lässt ausrichten: bimei, nicht du jetzt auch noch. Zitieren
myloc Geschrieben 5. Juni 2008 Autor Geschrieben 5. Juni 2008 naja aber falls dies der fall ist (worst case scenario halt), wo würde man dann die betriebliche projektarbeit machen? also er meinte, dass man als praktikant die projektarbeit machen kann, aber man muss SELBST ein betrieb finden und das ist schon schwer genug zusätzlich kommt noch prüfungsgebühr für die nächste abschlussprüfung. aber ich würde mehr über fragen 1-3 wissen Zitieren
myloc Geschrieben 5. Juni 2008 Autor Geschrieben 5. Juni 2008 sorry für doppel-post (bin neu hier und editieren konnte ich nicht mehr...) bin mal zufällig auf das hier gestossen: Normalerweise muß der Azubi den Antrag stellen, damit der Ausbildungsvertrag verlängert wird. Hast Du dein Ergebnis aber schon einige Tage / Wochen und der Arbeitgeber hat davon auch Kenntnis erhalten und beschäftigt dich weiter ergibt sich konkludentes Verhalten (Rechtsdeutsch ist schon interessant). Soll heißen, er weiß das Du durchgerasselt bist und beschäftigt Dich weiter kann man davon ausgehen, dass Du bis zur nächsten Prüfung im Betrieb bleibst. Ich stimme Carsten zu, dass Du auf jeden Fall nochmal mit deinem Chef sprechen solltest. Einige wissen das nämlich nicht und gehen davon aus, dass Du am 31.08. den letzten Tag hast. Wie gesagt Du hast das Recht, dass er dich weiter beschäftigt. Wenn er das aber ablehnt solltest Du ernsthaft überlegen ob Du dich nicht zur nächsten Prüfung selbständig anmeldest und das auf eigene Faust machst. Wenn Du nämlich auf Dein Recht bestehst können das noch "sehr schöne" 6 Monate werden bis zur Abschlußprüfung. Zitieren
bimei Geschrieben 5. Juni 2008 Geschrieben 5. Juni 2008 also er meinte, dass man als praktikant die projektarbeit machen kann, aber man muss SELBST ein betrieb finden und das ist schon schwer genug zusätzlich kommt noch prüfungsgebühr für die nächste abschlussprüfung. Hätte, könnte, sollte. Das entscheidet letztendlich die zuständige Stelle, also die zuständige IHK. Es gibt dafür keine vorgegebene, allgemeingültige Regelung. aber ich würde mehr über fragen 1-3 wissen 1. Das ist doch beides im Endeffekt das Gleiche. Du hast insgesamt drei Mal die Chance, die Prüfung zu bestehen. 2. Meine Glaskugel ist ganz schmutzig. :hells: Kommt auf den Betrieb, das Gegenüber, einen selbst, das Wetter, die allgemeine Stimmung usw. usf. an. 3. siehe 2. Zu Deinem letzten Posting: Sorry, das ist Unfug. Ein Ausbildungsvertrag ist befristet. Der Paragraph der Weiterarbeit bezieht sich auf das Bestehen der Prüfung vor Vertragsende. Wird auch deutlich, wenn man ganze Gesetzestexte liest. § 24 BBiG Weiterarbeit Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Arbeitsverhältnis ungleich Berufsausbildungsverhältnis, das sind zwei Paar Schuhe. bimei Zitieren
Gast Darksnake77 Geschrieben 27. Mai 2009 Geschrieben 27. Mai 2009 aber es ist doch so, wenn man teil B nicht besteht muss man trotzdem teil A machen, oder? und wenn jetzt teil A betanden wird und man nur den schriftlichen teil, also B nachholen muss, besteht dann weiterhin das berufsverhältnis? Zitieren
robotto7831a Geschrieben 27. Mai 2009 Geschrieben 27. Mai 2009 Wenn Du einen der Teile nicht bestehst, ist logischerweise die Prüfung nicht bestanden. Der Prüfling muss dann gemäß Â§ 21 Abs. 3 BBiG gegenüber seiner Firma den Wunsch auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bekannt geben. Passiert das nicht, läuft der Ausbildungsvertrag bis zum eingetragenen Ende und das wars. In wieweit das in einem halben Jahr Probleme bei der Prüfung gibt, wenn man ohne Ausbildungsverhältnis ist muss man mit der zuständigen IHK abklären. Frank Zitieren
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