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Geschrieben

Hallo liebe Community,

ich möchte jetzt nicht unbedingt erläutern, wieso ich nicht mehr bei der Firma bin bei der ich einmal war (manche wissen es sicherlich aus einem Endlos Thread :)).

Im Moment bin ich Arbeitslos und suche eine neue Arbeit.

Bei den letzten 2 Arbeitgebern war ich als IT-Fahcinformatiker in Systemintegration beschäftigt. Referenzen für Webentwicklung, Webdesign sind vorhanden.

Hier in der Jobbörse finde ich leider nicht sehr viel in meinem Umkreis. Bei meinem letzten Arbeitgeber bin ich bei einem Minigehalt 120km (einfach) täglich hin und zurückgefahren, das will ich mir nun ersparen.

Die netten Damen von der Arbeitsagentur sind leider nicht fähig mir genauere Informationen mitzuteilen und unterstellen mir ich würde mich nicht gut genug um eine neue Stelle kümmern. Wobei ich sagen muss, dass ich bisher keinerlei Ansprüche oder Hilfe von der Agentur bekommen habe, alles was ich erreicht habe, war ohne die Leute.

Eventuell bin ich hier nun richtig und jemand kennt Firmen die zufällig etwas in die Richtung, Fachinformatiker, Webentwickler, Webdesigner, Mediendesign, Sysadmin, etc suchen. Dazu muss ich sagen ich bin gelernter Bäcker & Konditor aber seit 2005 als Fachnformatiker unterwegs und habe auch hier sehr gute Arbeitszeugnisse. Bisher war alles leider nur Aushilfsweise oder wie in diesem Fall echt nicht so gewollt.

Eine weitere Frage habe ich noch. Das Arbeitszeugnis aus meiner Bäckerlehre die von 2002-2005 statt fand ist miserabel. Damals hat mich das als leichtsinniger jugendlicher gar nicht so interessiert. Dies habe ich bekommen, da ich mit der Juniorchefin öfters einmal zusammengestoßen bin. Da ich öfters noch in der Backstube bin um zu reden, Brötchen zu kaufen… wurde ich natürlich auch gefragt ob ich nicht wieder hier anfangen will, da ich ja ein guter Bäcker bin. Meinen Abschluss habe ich mit 2,4 bestanden. Kann ich dieses Arbeitszeugnis nachträglich noch anfechten, da es ja besser kommt ein besseres in den Bewerbungsunterlagen zu haben.

Ich danke euch.

Grüße

Xyr0x

Geschrieben

Also deine Situation ist gelinde gesagt....besch***en.

Fassen wir zusammen: Du bist Bäcker mit einem schlechten Arbeitszeugnis und arbeitest seit 2005 "im Tätigkeitsbereich" eines Informatikers.

Da du keine Ausbildung als Informatiker hast, wirst du dich auch nicht als solcher bewerben können. Was ist denn mit dem Arbeitszeugnis von deinem letzten Job?

Das alte von damals wirst du JETZT nicht mehr anfechten können, da gibts ne frist die nach 3 Jahren definitiv vorbei ist.

Das einzige was du jetzt tun kannst, ist dich mit deinem neuen - hoffentlich besseren Arbeitszeugnis zu bewerben. Wenn eine Firma eine offene Stelle ausschreibt und dort steht Informatikstudium oder vergleichbare Berufsausbildung seh ich da für dich schonmal schlechte Chancen. Ich würde daher raten jede erdenkliche Firma anzuschreiben um eine Arbeitsstelle als Administrator.

Wenn du jetzt allerdings ne konkrete Aussage über eine Firma haben willst, die sowas wie dich suchen könnte, wäre ein Ort in dem du suchst eine primäre Angabe auf die wir nicht verzichten könnten ;)

Geschrieben

Hi,

rechts oben vierter Button von links hilft dir weiter ( = Stellenmarkt).

Ansonsten gibt es 1000 Jobportale (monster, jobpilot, jobscout, ............................................................................................................).

Wen du flexibel bist und eingermassen deinen Job beherrscht, solltest du kein Problem haben was zu finden.

ciao,

vic

Geschrieben

Ich danke euch. Meine letzten 4 Arbeitszeugnisse sind mehr als gut. Die sind TOP außer eben das aus der Backstube.

Ich frage meinen EX-Cghef aus der backstube mal ob er mir ein neues ausfüllt :). Wir pflegen eigentlich einen guten Kontakt.

Arbeit suche ich im Raum Coburg, Sonneberg, Bamberg, Lichtenfels.

Bisher habe ich diese Woche knappe 76 Bewerbungen geschrieben die in diesem gebiet oder anderen in Frage kommen. Heute war ich auch auf dem Arbeitsamt, hier wurde mir mitgeteilt, da ich mich 2 Tage zu spät arbeitslos gemeldet habe, soll ich eine 3 monatige Sperre bekommen. Die bewerbungen wurdne ohne bewerbungskostenerstattung der Agentur abgeschickt. Da gibt es auch noch klärungsbedarf.

Geschrieben
I

...

Arbeit suche ich im Raum Coburg, Sonneberg, Bamberg, Lichtenfels.

Bisher habe ich diese Woche knappe 76 Bewerbungen geschrieben die in diesem gebiet oder anderen in Frage kommen.

Ich habe mal im Radius von 50 km um Lichtenfels, was in dem angegebenen Gebiet zentral liegt, bei Stellenangebote, Jobs, Jobsuche, Stellengesuche mit dem Suchbegriff "Informatik" suchen lassen. Hast du die 8 Treffer bei deinen Bewerbungen berücksichtigt? Oder versuch einfach mal andere Suchbegriffe...

hth

Reinhold

BTW: <Zaunpfahl = "wink">Bei MeineStadt (Lichtenfels) finde ich bei IT & Datenverarbeitung 53 Treffer.</Zaunpfahl>

Geschrieben

@Reinhord, recht herzlichen Dank. Die Webseite Rekruter.de kannte ich bisher noch nicht und habe diese Stellenanzeigen auch nicht berücksichtigt.

Da meine Kündigung zum 15.06 geschrieben ist, ich aber durch Resturlaubsansprüche und Überstunden bis dahin beurlaubt bin wollte ich einmal in Erfahrung bringen, ob es unter diesen Umständen nötig ist den Ex- bzw. noch Arbeitgeber um Erlaubnis zu bitten schon früher in ein Arbeitsverhältnis einzusteigen. Die Bezahlung wäre natürlich mehr als passend. Das Umfeld wäre nahezu perfekt.

Komischer weiße gibt es leider aus meiner Ex-Firma (MCF GmbH Erlangen) doch Mitarbeiter und Chefsekretärinnen die es nötig haben diverse interne Vorfälle in die Weltgeschichte auszutragen. Mittlerweile ziehe ich diesbezüglich alle positiven Postings über diese Firma zurück und bleibe neutral. Trainee ADIEU

Grüße

xyr0x

Geschrieben
Da du keine Ausbildung als Informatiker hast, wirst du dich auch nicht als solcher bewerben können.

warum nicht? wie viele quereinsteiger gibt es, die keine IT-ausbildung haben? und die jetzt mit 70€/stunde bezahlt werden?

ich hab auch meine erste ausbildung (FISI) nach 2 jahren geschmissen - und dann ne ganze zeitlang als freelancer in IT-projekten gearbeitet. und nicht nur als techniker.

allerdings muss ich zugeben, dass das "ich bin gut, aber ich hab keinen schein" auch nur als freelancer funktioniert, denn da kann man dich von heut auf morgen vor die tuer setzen, wenn du dann doch nix taugst und es warten 100 andere auf deinen job. festanstellung ist ohne die ausbildung verdammt schwer. selbst wenn man 10 jahre erfahrung hat... grade bei allen jobs, die mehr als techniker sind, wird idr ein (abgeschlossenes) studium im IT-bereich verlangt. leider. ich halt auch nicht so viel von den absolventen-anhaengern. soll ja leute geben, denen liegt studieren einfach nicht.

Geschrieben

@dhana, wie oder wo könnte man als freelancer hereinkommen?

Das wäre durchaus auch interessant. Privat habe ich derzeit als Webentiwckler, Webdesigner einen gutes Nebeneinkommen.

Über eine Vermittlungsfirma wurde mir ein job als Webentwickler,-Designer & Fachinformatiker gleichzeitig (2in1 :)) angeboten. Stundenlohn wäre 30,00 Euro. Diese Firma macht Software, Webportale, etc für die Flugindustrie, Reisebüros und vieles mehr.

Darum auch meine Frage

Da meine Kündigung zum 15.06 geschrieben ist, ich aber durch Resturlaubsansprüche und Überstunden bis dahin beurlaubt bin wollte ich einmal in Erfahrung bringen, ob es unter diesen Umständen nötig ist den Ex- bzw. noch Arbeitgeber um Erlaubnis zu bitten schon früher in ein Arbeitsverhältnis einzusteigen. Die Bezahlung wäre natürlich mehr als passend. Das Umfeld wäre nahezu perfekt.
Geschrieben
@dhana, wie oder wo könnte man als freelancer hereinkommen?

Das wäre durchaus auch interessant. Privat habe ich derzeit als Webentiwckler, Webdesigner einen gutes Nebeneinkommen.

Über eine Vermittlungsfirma wurde mir ein job als Webentwickler,-Designer & Fachinformatiker gleichzeitig (2in1 :)) angeboten. Stundenlohn wäre 30,00 Euro. Diese Firma macht Software, Webportale, etc für die Flugindustrie, Reisebüros und vieles mehr.

Darum auch meine Frage

naja, da braucht man als erstes ne eigene firma. sprich, man geht zum ordnungsamt (in manchen staedten ist es auch ein anderes amt, mit nem anruf kann man das rausfinden), fuellt n formular aus, bringt 13 Euro mit und meldet seine "firma" an. daraufhin bekommt man naemlich die steuernummer, die man umbedingt braucht, um eigene rechnungen schreiben zu koennen. dann sollte man sich bei moeglichst vielen bodyleasern (die meisten dieser leute hoeren den begriff nicht so gern, aber genau das tun sie eben!) melden und dort skillsbogen (art fragebogen, wo die faehigkeiten sowie ein paar persoenliche daten detailliert aufgeschluesselt werden) ausfuellen. wenn die dann einen passenden job haben, melden die sich, man wird dem kunden vorgestellt, evtl gibts noch ein gespraech mit dem bodyleaser und wenn alle zustimmen gehts los. ein anderer weg waere, sich bei gulp(.de) die projekte selbst zu suchen. soviel zum wie. wo - das kann man vorher nie sagen.

achja, fuer seine "vermittlungsarbeit" behaelt der bodyleaser ueblicherweise n paar euro von deinem stundenlohn (will ja auch was verdienen), aber idr bleibt genug ueber, dass man davon sehr gut leben kann. freelancer verdienen ja wesentlich mehr. aber achtung: nicht alles geld, was reinkommt, behaelt man! da sind noch jede menge steuern bei, die man ende des jahres zahlen muss, dieses geld sollte man im vorhinein schon zur seite legen, sonst kommt man in echte schwierigkeiten. ausserdem muss man sich selbst um krankenversicherung, rentenversicherung, vorsorge etc kuemmern, denn das staatlich-gesetzliche system greift dann fuer einen nicht mehr. kann man aber alles "ergoogeln".

und auch wenn man irgendwann ne festanstellung hat, kann man sein gewerbe ja nebenberuflich weiterbetreiben - mache ich auch (kunden schaetzen das doch sehr, wenn man ne richtige rechnung schreiben kann, besonders wenns firmen/praxen/oä sind). da kann auch der AG nichts gegen sagen. und je nachdem, ob man gut ist, verdient man auch noch gut nebenbei :)

zu der frage: ich habs damals auch so gemacht und es hat niemand rausbekommen. erlaubt ist es aber, soweit ich weiss, nicht. vor allem wegen der versicherung, denk ich - denn wer zahlt, wenn was passiert - die 'alte' oder die 'neue' firma?

muss man sich also selbst ueberlegen, ob man das risiko eingeht, auch je nach zeitraum um den es sich handelt.

Geschrieben

@dhana sehr vielen dank für die Infos.

Mein gewerbeschein besteht bereits seit 2005, da ich nebenbei einen eBay-Powerseller-Shop betreibe und im bereich Webentwicklung, Webdesign tätig bin.

Der Buchhaltung so wie der Steuererlärung bin ich durchaus mächtig.

Ich werde mich auch direkt einmal nach den bodyleasern umsehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

und auch wenn man irgendwann ne festanstellung hat, kann man sein gewerbe ja nebenberuflich weiterbetreiben - mache ich auch. da kann auch der AG nichts gegen sagen.

doch.

Wann ist eine Nebenbeschäftigung unzulässig?

Unzulässig ist eine Nebenbeschäftigung insbesondere dann, wenn

· die gegen gesetzliche Vorschriften verstößt,

· die Wettbewerbsinteressen des Arbeitgebers berührt werden,

· die Nebenbeschäftigung den Arbeitnehmer daran hindert, seinen Arbeitspflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis nachzukommen,

· Schwarzarbeit vorliegt.

DasErste.de - Ratgeber - Recht - Arbeitnehmer darf grundsätzlich einer Nebenbeschäftigung nachgehen]Link

In all meinen Arbeitsverträgen war es bisher verboten, jedoch mit der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

ciao,

vic

Bearbeitet von bigvic
Geschrieben

In meinem Arbeitsvertrag stand auch eine Klaussel, das ich einen nebenjob dem Arbeitgeber mitteilen müsste. Jedoch hatte ich schon weit vor dem unterschreiben des Vertrags dem Chef, Chefin + Sekretärin mitgeteilt, das ich nebenbei Arbeite.... es wurde hier kein Einspruch zu irgendeiner Zeit erhoben.

Geschrieben
Hi,

doch.

Wann ist eine Nebenbeschäftigung unzulässig?

Unzulässig ist eine Nebenbeschäftigung insbesondere dann, wenn

· die gegen gesetzliche Vorschriften verstößt,

· die Wettbewerbsinteressen des Arbeitgebers berührt werden,

· die Nebenbeschäftigung den Arbeitnehmer daran hindert, seinen Arbeitspflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis nachzukommen,

· Schwarzarbeit vorliegt.

DasErste.de - Ratgeber - Recht - Arbeitnehmer darf grundsätzlich einer Nebenbeschäftigung nachgehen]Link

In all meinen Arbeitsverträgen war es bisher verboten, jedoch mit der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

ciao,

vic

ich ging davon aus, dass diese punkte nicht zutreffen.... punkt 1&4 sind ja eh nicht erlaubt, egal ob man jetzt nen AG hat oder nicht. und die punkte 2&3 sollte man schon in seinem eigenen interesse beruecksichtigen.

ich zb kann locker als FISI-azubi nebenbei ne website fuern frisoer oder nen zahnarzt schreiben.. insbesondere dann, wenn kein besonderer termindruck herrscht und mein unternehmen mit websites nichts am hut hat. solang ich dabei meine azubi-pflichten nicht vernachlaessige, kann er mir das kaum verbieten.

dein link ist tot =/

Geschrieben
In meinem Arbeitsvertrag stand auch eine Klaussel, das ich einen nebenjob dem Arbeitgeber mitteilen müsste. Jedoch hatte ich schon weit vor dem unterschreiben des Vertrags dem Chef, Chefin + Sekretärin mitgeteilt, das ich nebenbei Arbeite.... es wurde hier kein Einspruch zu irgendeiner Zeit erhoben.

naja, es ist auch nochmal ein unterschied, ob man einer selbststaendigen nebentaetigkeit nachgeht oder einer auf lohnsteuerkarte!

Geschrieben
Mein gewerbeschein besteht bereits seit 2005, da ich nebenbei einen eBay-Powerseller-Shop betreibe und im bereich Webentwicklung, Webdesign tätig bin.

Der Buchhaltung so wie der Steuererlärung bin ich durchaus mächtig.

falls das abwertend rueberkam mit der uebergenauen erklaerung - sorry. so wars nicht gemeint, wollt nur ausschliessen dass da wichtige punkte vernachlaessigt werden :)

Geschrieben

:) kein Problem.

Mittlerweile habe ich den Arbeitvertrag auch schon unterschrieben und starte ab dem 16. durch.

Geschrieben

öhm.. man kriegt teilweise keine eigene steuernummer. Zudem muss man als freelancer oder selbstständiger auch keine 13€ zahlen.. man muss es dem FA lediglich melden dass man als selbstständiger bzw. freiberufler arbeitet.

wenn man einen gewerbeschein holt ist das was anderes. das is aber teurer als 13€ zumindest hier in ER..

Geschrieben
öhm.. man kriegt teilweise keine eigene steuernummer. Zudem muss man als freelancer oder selbstständiger auch keine 13€ zahlen.. man muss es dem FA lediglich melden dass man als selbstständiger bzw. freiberufler arbeitet.

wenn man einen gewerbeschein holt ist das was anderes. das is aber teurer als 13€ zumindest hier in ER..

und wie willst du rechnungen schreiben ohne steuernummer? soweit ich weiss, muss die da immer drauf.

bei uns kost der gewerbeschein 13€ - in nrw glaub ich 20€.

Geschrieben

Hallo,

@Tensor, ich habe dir eine PN gesendet.

Also mich hat der Gewerbeschein hier in Bayern 25,50 Euro gekostet. Zumidnestens noch vor 3 Jahren :). Es ist ja auch nur eine Einmalige Zahlung.

Geschrieben

najo ausser du ziehst um oder so ;P

und wie willst du rechnungen schreiben ohne steuernummer? soweit ich weiss, muss die da immer drauf.

Najo.. ich hab doch eine Steuernummer. Meine "private"... und eine neue hab ich weder bekommen, als ich n gewerbe angemeldet hatte noch jetzt, wo ich als freiberufler ohne gewerbe arbeite

Geschrieben

man braucht wohl tatsaechlich nicht zwingend eine, sondern kann auch die ustid nehmen, aber der uebliche weg scheint doch der gewerbeschein zu sein, zumal er nur einmal und nicht die welt kostet und sicher noch andere vorteile hat (zutritt zu grossmaerkten zb).

Geschrieben

oder man nimmt anstatt der ustid die priv. steuernummer.. weil man bekommt teilweise ja auch keine neue..

Ähm... der Gewerbeschein bringt aber nicht nur Vorteile...

So z.B. unterlegt das Gewerbe der Gewerbeaufsicht und es sind ab bestimmten Summen Gewerbesteuer fällig. Mal ganz davon abgesehen, dass man evtl. Billanzieren muss. Zudem kommen noch ggf die IHK Zwangsbeiträge

Im übrigen kommt man auch an die Großhändler ran, wenn man sich n Wisch geben lässt, wo draufsteht, dass man Freiberufler ist. Ist natürlich so, dass die gewerbliche Tätigkeit (z.B. das Verkaufen von Zeug) nicht überhand nimmt, denn dafür ist ein Freiberufler nicht da.

Ich würde ihn auch kaum als üblichen Weg bezeichnen (also einen Gewerbeschein holen)... Kommt halt drauf an, was man macht

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