Fahrradsattel Geschrieben 10. Juni 2008 Geschrieben 10. Juni 2008 Müssen die einzelnen Ausbildungsnachweise zwingend vom Ausbilder abgezeichnet werden oder darf das auch durch jemand anderen geschehen, der vom Ausbilder dazu bevollmächtigt worden ist, also die Berichte dann mit "i.V. Name" unterzeichnet. Habe kurzfristig noch eine größere Anzahl Berichte die es abzuzeichnen gilt, mein Ausbilder hat keine Zeit dafür und mich an jemand anderes verwiesen. Das es unklug ist überhaupt in so eine Situation zu kommen ist mir durchaus bewußt, aber das lässt sich nunmal nicht ändern. Außerdem lernt man ja auch aus Fehlern. Zitieren
Abd Sabour Geschrieben 10. Juni 2008 Geschrieben 10. Juni 2008 Dein Ausbilder ist für ne verfluchte Unterschrift zu beschäftigt ? Na Prost Mahlzeit ..... Irgendwer im Forum schlug mal vor das Arbeitsheft zu binden und den Ausbilder einfach aufs Frontblatt eine Unterschrift setzen zu lassen. Inwiefern das legitim ist - k.A. Zitieren
Crash2001 Geschrieben 10. Juni 2008 Geschrieben 10. Juni 2008 Wenn die andere Person zur Unterschrift vom Ausbilder bevollmächtigt wurde, dann kann sie das durchaus machen. Sie sollte dann aber möglichst mit i.A. (im Auftrag) oder i.V. (in Vertretung) vor seiner Unterschrift unterschreiben. Je nach IHK müssen die Ausbildungsnachweise sogar nichtmals unterschrieben vorgelegt werden. Wie das bei deienr IHK aussieht, weiss ich natürlich nicht. Zitieren
Fahrradsattel Geschrieben 10. Juni 2008 Autor Geschrieben 10. Juni 2008 Dein Ausbilder ist für ne verfluchte Unterschrift zu beschäftigt ? Na Prost Mahlzeit ..... Es wird einfach zu häufig vergessen, dass ein Azubi nicht nur eine billige Arbeitskraft ist. @Crash2001 i.V. bedeutet übrigens "in Vollmacht". Zitieren
MarZ^k Geschrieben 12. Juni 2008 Geschrieben 12. Juni 2008 Jede Woche innerhalb des Betriebes ist vom Ausbilder zu unterzeichnen. Da gibt es nix dran zu rütteln. Zitieren
bimei Geschrieben 13. Juni 2008 Geschrieben 13. Juni 2008 Jede Woche innerhalb des Betriebes ist vom Ausbilder zu unterzeichnen. Soso. Und das steht so allgemeingültig genau wo? (Nur schonmal als Hinweis die allgemeingültigen Gesetzestexte und Vorschriften, siehe --> Klick) bimei Zitieren
Cleriker Geschrieben 13. Juni 2008 Geschrieben 13. Juni 2008 naja, also wenn man davon ausgeht dass sich so ziemlich jeder total verrückt macht und das wort "berichtsheftpflicht" ebenso ein allgemeingültiger begriff ist, würde ich das nicht unterschätzen. ich habe zwar keinen gesetzestext gegooglet, aber dein auszug ist auch schon 3 jahre alt. es gibt allerdings nix dran zu drehen und zu wenden: geh zu deinem ausbilder hin und hau ihm das zeuch aufn tisch und sag er soll das bitte sofort alles unterschreiben, du brauchst das für die ihk sonst kriegst du probleme - fertig aus. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. Juni 2008 Geschrieben 13. Juni 2008 ... aber dein auszug ist auch schon 3 jahre alt.Wenn du bimeis Link auf einen eigenen Beitrag von ihr meinst: Gesetzestexte ändern sich nicht so häufig. Und wir sind hier schon so fitt, dass wir drauf achten, dass wir die aktuellen Paragraphen zitieren. Aber ganz speziell für dich: BBiG - Einzelnorm (Link gesponsort vom BMJ, falls auch an der Quelle Zweifel herrschen sollte) es gibt allerdings nix dran zu drehen und zu wenden: geh zu deinem ausbilder hin und hau ihm das zeuch aufn tisch und sag er soll das bitte sofort alles unterschreiben, du brauchst das für die ihk sonst kriegst du probleme - fertig aus. Erstens würde ein Azubi bei mir achtkantig aus dem Büro fliegen, wenn der so ankäme und zweitens ist (wie dir schon bimei beibringen wollte) der Ausbilder nur zur Durchsicht, nicht zur Unterschrift verpflichtet. Schade, dass ich nicht mehr ausbilde. Zitieren
Fahrradsattel Geschrieben 14. Juni 2008 Autor Geschrieben 14. Juni 2008 Die Prüfung ist gelaufen und mein Berichtsheft hat niemanden interessiert. Die ganze Aufregung war also völlig umsonst. Bei anderen meiner Mitschüler, die am selben Tag zur Prüfung eingerückt sind, wurde es von jedem Prüfer durchgeschaut und teilweise sogar Fragen zum Inhalt gestellt. Zitieren
NightAngelw Geschrieben 18. Juni 2008 Geschrieben 18. Juni 2008 sooo nu hab ich au mal ne Frage zu dem Thema Meine Ausbilderin hat im Dezember gekündigt. Danach sollte ein Mitarbeiter (welcher seit 3 Wochen auch weg ist) als ausbilder tangieren. Dieser hat sich, wie ich letzte woche erfahren habe, allerdings NIE bei der IHk gemeldet u war somit auch NIE mein ausbilder oO Nun hab ich keinen Ausbildungsberechtigten mehr... und mein Berichtsheft hinkt seit März nach (davor hats mein "geglaubter Ausbilder" unterschrieben) Darf ich die letzten jetzt von IRGENDEINEM unterschreiben lassen oder soll ich se selber unterschreiben o wie o was. Will die IHK nit schon wieder mit som klein mist belästigen! Grüße Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.