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Arbeitslos melden für 7 Tage?


SoL_Psycho

Empfohlene Beiträge

Hey,

ja, ich habe schön die Forensuche bemüht und ja, es gab schon Ähnliche Threads, aber keiner war so, wie mein Fall ;)

Ich werde am 23.06. (hoffentlich) meine Abschlussprüfung ablegen. Mein neuer Vertrag mit der Firma wird aber (da Bürokratie beim großen Riesen blüht) erst ab dem 01.07. anfangen...

Muss (/ soll) ich mich für diese Zeit wirklich arbeitslos melden? Wegen der Versicherung? Oder wie sieht das aus? :)

Danke im Vorraus...

SoL

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das amt wird dir sowieso erst in der anderen woche (wenn überhaupt) nen termin geben, also eigentlich sinnlos

bei mir wars so

Ich: *anruf* ich bin ab 5.6 arbeitslos, hab aber am 1.7 neuen vertrag

Aamt: azubis brauchen sich nicht 3 monate vorher melden weil nicht klar ist ob prüfung bestanden wird, melden sie sich am 1. tag der arbeitslosigkeit

Ich: *1. Tag der Arbeitslosigkeit meld*

Aamt: Okay, Termin für nächste Woche Donnerstag (6 Tage), bitte alle Unterlagen abgeben ( ausgefüllt vom ehemaligen Arbeitgeber )

jetzt musste selber gucken ob dein rosa, eh großen Riesen schnell genug ist um die Formulare auszufüllen in den 7 Tagen ;)

Bearbeitet von erax
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okay, muss dazu sagen das man nen termin abmachen muss, wenn man alle unterlagen zusammen hat, ich wusste aber wann mein ehemaliger arbeitgeber die unterlagen ausgefüllt hat und hab deshalb vorher schon angerufen :) (man muss nen termin telefonisch abklären)

also lohnt sich bei dir wohl eher nicht

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Muss (/ soll) ich mich für diese Zeit wirklich arbeitslos melden? Wegen der Versicherung? Oder wie sieht das aus?

Auch wenn es vermutlich kein Rentenalter mehr geben wird, wenn Du mal gross bist: da doch eine minimale Möglichkeit besteht und wenn Du keine Fehlzeiten haben willst und ausserdem in den Tagen zwischen den Beschäftigungsverhältnissen krankenversichert sein willst, solltest Du Dich arbeitslos melden, ja.

Eine Arbeitsbescheinigung kannst Du Dir auch jetzt schon ausstellen lassen.

bimei

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Ich hatte erst nen Termin im AA.

Der BErater war der Vater eines Freundes, darum hat er mir auch alles recht gut und ausführlich erklärt.

Wenn du dich jetzt arbeitslos meldest, werden als Bemessungsgrundlage deines A-Geldes 60% deiner Ausbildungsvergütung genommen.

Wenn du dann während / nach der Probezeit gekündigt wirst, würden wieder nur die 60% von der AUsbildung als Grundlage genommen, da du dich bereits zum ZWEITEN Mal arbeitslos meldest.

Wenn du für die paar Tage darauf verzichtest, ist es so, dass eben für die Berechnung des A-Geldes, ein halbes Jahr von deinem Anschlussjob und ein halbes Jahr von deiner Ausbildungsvergütung genommen werden.

Sprich es wäre sinnvoller sich nicht arbeitslos zu melden.

Einzig zu beachten wäre, dass du dich bei der Krankenkasse erkundigst, ob die KV bestehen bleibt übergangsweise, oder ob du dich privat krankenversichern muss für die paar Tage .....

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Ist es denn nicht mehr so, dass der Tag der Antragsabgabe zaehlt, selbst wenn man noch nicht alle Unterlagen vorlegen kann?

Nicht ganz.

Es zaehlt die Meldung der Arbeitslosigkeit bzw. die Meldung fuer Arbeitssuchend.

Die (vollstaendige) Abgabe des Antrages kann auch (ein paar Tage) spaeter erfolgen.;)

Diese Meldung ist wie bimei es bereits sagte u.a. wichtig fuer die Krankenversicherung.

Bearbeitet von hades
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Ich hatte erst nen Termin im AA.

Der BErater war der Vater eines Freundes, darum hat er mir auch alles recht gut und ausführlich erklärt.

Wenn du dich jetzt arbeitslos meldest, werden als Bemessungsgrundlage deines A-Geldes 60% deiner Ausbildungsvergütung genommen.

Wenn du dann während / nach der Probezeit gekündigt wirst, würden wieder nur die 60% von der AUsbildung als Grundlage genommen, da du dich bereits zum ZWEITEN Mal arbeitslos meldest.

Wenn du für die paar Tage darauf verzichtest, ist es so, dass eben für die Berechnung des A-Geldes, ein halbes Jahr von deinem Anschlussjob und ein halbes Jahr von deiner Ausbildungsvergütung genommen werden.

Sprich es wäre sinnvoller sich nicht arbeitslos zu melden.

Einzig zu beachten wäre, dass du dich bei der Krankenkasse erkundigst, ob die KV bestehen bleibt übergangsweise, oder ob du dich privat krankenversichern muss für die paar Tage .....

Ich habe das gleiche Anliegen. Meine Ausbildung endet mit dem 18. Juni (also am Mittwoch). Übernommen werde ich nicht und der neue Job beginnt erst am 1. Juli.

Das ich mich arbeitslos melden soll habe ich schon einigen Stimmen und Meinungen entnehmen können jedoch ist das ja echt ein bisschen aufwendig für die paar Tage. Finanzielle Nöte habe ich nicht und auch auf das bisschen Arbeitslosengeld bin ich nicht wirklich angewiesen, zumal auch ich die Befürchtung habe, dass ich noch in 3 Monaten hinter den Formularen herlaufe... da diese über ein paar Ecken wandern müssen.

Du erwähnst, dass es möglich ist, sich nicht arbeitslos zu melden, aber mit der Versicherung das abzuklären ist. Ich dachte immer privat versichern kann man sich erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze oder eben zusätzlich zur Gesetzlichen.

Gibt es hier noch weitere Hilfestellungen?

Muss man einen Termin bei der Arbeitsagentur machen oder kann man auch am 1. Tag "auf gut Glück" hingehen (hier in Köln steht auf der Seite m.E. nichts von einer Terminvereinbarung) - Anträge gibt es hier (glaube ich) Wie arbeitslos melden? - www.arbeitsagentur.de

Ich denke, ich werde morgen früh mal dort anrufen, um das definitiv beantwortet zu wissen. *denk* Ein Telefonat mit der Versicherung könnte dann evtl. auch helfen, richtig?

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Ja na klar, schilder einfach deine KV die Situation und ob du dich versichern sollst wegen paar Tagen oder ob du für die paar Tage Übergangszeit bei denen Versicherungsschutz genießt.

Aber würd mich auf keinen Fall arbeitslos melden ...

Für den kurzen Zeitraum klingt das für mich auch nach der einfachsten Methode. Die KV will ich eh erstmal nicht wechseln. Nur um die anderen Versicherungen muss ich mich dann noch kümmern (Haftpflicht, etc.)..

Trotzdem schon mal Danke, werde mich dann mal wieder zurückmelden, wenns vorrüber ist ^^

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Du erwähnst, dass es möglich ist, sich nicht arbeitslos zu melden, aber mit der Versicherung das abzuklären ist. Ich dachte immer privat versichern kann man sich erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze oder eben zusätzlich zur Gesetzlichen.

Eine Private KK ist wieder was anderes, da kommst du nur als Beamter, Selbstständiger oder ab nem gewissen Einkommen rein. Was er meint ist eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen KK. Da zahlst du halt u.U. was mehr, weil der AG-Anteil entfällt. Aber jetzt auch nicht die Welt, da das erstens nicht für lange ist und zweitens ja nicht dein Gehalt als Grundlage genommen wird.

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