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Anspruch auf Urlaub


marco_

Empfohlene Beiträge

meine mdl prüfung ist am 24.6.

neuer arbeitsvertrag beginnt am 25.6.

in beiden verträgen stehen jeweils 30 tage urlaub drin.

da wir jetzt schon im 6.monat sind, stehen mir doch von der ausbildung 30 volle tage komplett zu.

und dann bei dem neuen befristeten vertrag anteilig durch 12.

mein AG will mir bloß insgesamt durchgehend 30/12 anteilig geben.

ist das richtig, oder wie ist?

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Du kriegst jeweils anteilig Urlaub...

INSGESAMT also 30 Tage dieses Jahr :)

was ist mit diesem paragraph:?

§5. Teilurlaub

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

wie befinden uns doch in der 2. jahreshälfte.

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Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass du 60 Tage Urlaub hast, oder? Selbst wenn es im Vertrag so steht (was ich bezweifle, denn Urlaub gibt es immer nur anteilig), würdest du dir sicher keine Freunde machen, wenn du die 60 Tage wirklich nehmen würdest. Du hast 30 Tage, mehr nicht! Sei doch froh, es gibt genug Leute, die weniger haben.

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Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass du 60 Tage Urlaub hast, oder? Selbst wenn es im Vertrag so steht (was ich bezweifle, denn Urlaub gibt es immer nur anteilig), würdest du dir sicher keine Freunde machen, wenn du die 60 Tage wirklich nehmen würdest. Du hast 30 Tage, mehr nicht! Sei doch froh, es gibt genug Leute, die weniger haben.

nein, nicht 60,

da befristeter vertrag, und in dem bloß anteilig, also um die 7 tage.

aber vom ausbildungsvertrag volle 30 tage!

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Du hast 30 Tage Jahresurlaub. Und wenn du nicht mehr das ganze Jahr als Azubi angestellt bist, dann hast du nur Anspruch auf anteiligen Urlaub. Verstehst du das nicht? Ich kapiere echt nicht, wieso du auf deine 30 Tage bestehst, obwohl sie dir überhaupt nicht zustehen. :rolleyes: Mit ein bisschen nachdenken kommt man da auch ohne das Lesen von Gesetzestexten drauf. Sonst würde doch jeder Azubi, der nicht übernommen wird, seine vollen 30 Tage noch schnell vor der Prüfung nehmen.

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was ist mit diesem paragraph:?

§5. Teilurlaub

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

wie befinden uns doch in der 2. jahreshälfte.

Unter Berücksichtigung von §4BUrlG heißt es nur, dass du beim Ausscheiden vor Ende Juni eines jeden Kalenderjahres zwischen 1/12 und 5/12 Anspruch hast, wenn du beim Ausscheiden bereits über sechs Monate bei dieser Firma beschäftigt warst.
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Eben.. wo ist das Problem? Ist doch ne ganz einfache Rechnung...

Ausbildung: 6/12 * 30 Tage = 15 Tage

Arbeitsverhältnis: 6/12 * 30 Tage = 15 Tage

15 + 15 = 30... oder bekommst du was anderes raus? Wenn ja, würde ich dir die 1. Klasse Grundschule empfehlen ;)

die paar Tage bis zum Ende des Monats habe ich unberücksichtigt gelassen, da es letztendlich aufs Gleiche rauskommt..

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fast stefanniehaus ;)

Ende 24.6. bedeutet, dass es nur fünf volle Monate (§5(1) erster Halbsatz) waren --> 5/12 *30 = 12,5. Wegen §5(2) bedeutet das 13 Tage.

Für die Berechnung des Urlaubs aus dem neuen Vertrag ist der erste zu zählende Monat der Juli, also wenn dieser Vertrag bis inklusive Dezember geht: 6/12*30 = 15.

==> Gesamtanspruch nach BUrlG in diesem Fall für dieses Jahr: 28.

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ok, knapp daneben ist auch vorbei ;)

Kann mir aber auch gut vorstellen, dass wirklich die 30 Tage gewährt werden bei einem fließenden Übergang innerhalb derselben Firma. War bei mir zumindest auch so.

Bei mir ebenfalls.

Könnte mir aber auch vorstellen, dass der Threadersteller nur 28 Tage kriegt, wenn er nach 60 Tagen fragt :D

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