marco_ Geschrieben 12. Juni 2008 Teilen Geschrieben 12. Juni 2008 meine mdl prüfung ist am 24.6. neuer arbeitsvertrag beginnt am 25.6. in beiden verträgen stehen jeweils 30 tage urlaub drin. da wir jetzt schon im 6.monat sind, stehen mir doch von der ausbildung 30 volle tage komplett zu. und dann bei dem neuen befristeten vertrag anteilig durch 12. mein AG will mir bloß insgesamt durchgehend 30/12 anteilig geben. ist das richtig, oder wie ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 12. Juni 2008 Teilen Geschrieben 12. Juni 2008 Du kriegst jeweils anteilig Urlaub... INSGESAMT also 30 Tage dieses Jahr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marco_ Geschrieben 12. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 12. Juni 2008 Du kriegst jeweils anteilig Urlaub... INSGESAMT also 30 Tage dieses Jahr was ist mit diesem paragraph:? §5. Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. wie befinden uns doch in der 2. jahreshälfte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grandmasta Geschrieben 12. Juni 2008 Teilen Geschrieben 12. Juni 2008 Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass du 60 Tage Urlaub hast, oder? Selbst wenn es im Vertrag so steht (was ich bezweifle, denn Urlaub gibt es immer nur anteilig), würdest du dir sicher keine Freunde machen, wenn du die 60 Tage wirklich nehmen würdest. Du hast 30 Tage, mehr nicht! Sei doch froh, es gibt genug Leute, die weniger haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marco_ Geschrieben 12. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 12. Juni 2008 Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass du 60 Tage Urlaub hast, oder? Selbst wenn es im Vertrag so steht (was ich bezweifle, denn Urlaub gibt es immer nur anteilig), würdest du dir sicher keine Freunde machen, wenn du die 60 Tage wirklich nehmen würdest. Du hast 30 Tage, mehr nicht! Sei doch froh, es gibt genug Leute, die weniger haben. nein, nicht 60, da befristeter vertrag, und in dem bloß anteilig, also um die 7 tage. aber vom ausbildungsvertrag volle 30 tage! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 12. Juni 2008 Teilen Geschrieben 12. Juni 2008 Siehe §6(1) BUrlg - wenn du die 30 Tage bis Ausbildungsende nimmst, hast du den Rest vom Jahr gar keinen Anspruch mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 12. Juni 2008 Teilen Geschrieben 12. Juni 2008 wie befinden uns doch in der 2. jahreshälfte. Denk nochmal drüber nach.. kann nicht schaden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grandmasta Geschrieben 12. Juni 2008 Teilen Geschrieben 12. Juni 2008 Du hast 30 Tage Jahresurlaub. Und wenn du nicht mehr das ganze Jahr als Azubi angestellt bist, dann hast du nur Anspruch auf anteiligen Urlaub. Verstehst du das nicht? Ich kapiere echt nicht, wieso du auf deine 30 Tage bestehst, obwohl sie dir überhaupt nicht zustehen. Mit ein bisschen nachdenken kommt man da auch ohne das Lesen von Gesetzestexten drauf. Sonst würde doch jeder Azubi, der nicht übernommen wird, seine vollen 30 Tage noch schnell vor der Prüfung nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 12. Juni 2008 Teilen Geschrieben 12. Juni 2008 was ist mit diesem paragraph:? §5. Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. wie befinden uns doch in der 2. jahreshälfte.Unter Berücksichtigung von §4BUrlG heißt es nur, dass du beim Ausscheiden vor Ende Juni eines jeden Kalenderjahres zwischen 1/12 und 5/12 Anspruch hast, wenn du beim Ausscheiden bereits über sechs Monate bei dieser Firma beschäftigt warst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 12. Juni 2008 Teilen Geschrieben 12. Juni 2008 Eben.. wo ist das Problem? Ist doch ne ganz einfache Rechnung... Ausbildung: 6/12 * 30 Tage = 15 Tage Arbeitsverhältnis: 6/12 * 30 Tage = 15 Tage 15 + 15 = 30... oder bekommst du was anderes raus? Wenn ja, würde ich dir die 1. Klasse Grundschule empfehlen die paar Tage bis zum Ende des Monats habe ich unberücksichtigt gelassen, da es letztendlich aufs Gleiche rauskommt.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 12. Juni 2008 Teilen Geschrieben 12. Juni 2008 fast stefanniehaus Ende 24.6. bedeutet, dass es nur fünf volle Monate (§5(1) erster Halbsatz) waren --> 5/12 *30 = 12,5. Wegen §5(2) bedeutet das 13 Tage. Für die Berechnung des Urlaubs aus dem neuen Vertrag ist der erste zu zählende Monat der Juli, also wenn dieser Vertrag bis inklusive Dezember geht: 6/12*30 = 15. ==> Gesamtanspruch nach BUrlG in diesem Fall für dieses Jahr: 28. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 12. Juni 2008 Teilen Geschrieben 12. Juni 2008 ok, knapp daneben ist auch vorbei Kann mir aber auch gut vorstellen, dass wirklich die 30 Tage gewährt werden bei einem fließenden Übergang innerhalb derselben Firma. War bei mir zumindest auch so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 13. Juni 2008 Teilen Geschrieben 13. Juni 2008 ok, knapp daneben ist auch vorbei Kann mir aber auch gut vorstellen, dass wirklich die 30 Tage gewährt werden bei einem fließenden Übergang innerhalb derselben Firma. War bei mir zumindest auch so. Bei mir ebenfalls. Könnte mir aber auch vorstellen, dass der Threadersteller nur 28 Tage kriegt, wenn er nach 60 Tagen fragt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 13. Juni 2008 Teilen Geschrieben 13. Juni 2008 Würde ich dann als Chef auch machen. Wenn der Mitarbeiter schon "versucht" sich auf ein Gesetz zu berufen, würde ich mit eben solchen zurückschlagen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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