daTom Geschrieben 13. Juni 2008 Geschrieben 13. Juni 2008 Hallo zusammen, leider fallen mir diese rechtlichen Themen alles sehr schwer. Ich hoffe ich finde hier im Forum etwas Licht im Dunkeln. Ich habe am 09.06.2008 meinen unbefristeten Arbeitsvertrag zum 30.09.2008 gekündigt. Ich habe noch 30 Tage Resturlaub. Bei dem Gespräch mit der Geschäftsleitung wurde mir gesagt, dass ich den Rest-Urlaub eventuell nicht nehmen kann, aufgrund der Projektlage. Soweit ich die Gesetze aber verstanden habe, muss der AG mir den Urlaub dann aber ausbezahlen. Die Frage, die ich mir stelle ist, wieviel Urlaub ich denn nun noch habe? Wie errechnet sich der? Zitieren
Wichteli Geschrieben 13. Juni 2008 Geschrieben 13. Juni 2008 Anzahl der Urlaubstgae pro Jahr geteilt durch 12 Monate = Urlaubstauge pro Monat. Dann mal 9 (bis September) = Urlaubstage für dieses Jahr bis zur Kündigung. Zitieren
Cleriker Geschrieben 13. Juni 2008 Geschrieben 13. Juni 2008 Der dir zustehende Urlaub ist eine "erbrachte Leistung" für die du auch "entlohnt" werden musst, sei es in Form von Geld oder freien Tagen. Fakt ist, er steht dir zu - egal wann und in welcher Form Zitieren
SoL_Psycho Geschrieben 13. Juni 2008 Geschrieben 13. Juni 2008 Er hat allerdings "nur" Anspruch auf (9 Monate / 12 Monate ) * AnzahlUrlaubstage Sprich in seinem Fall: (9 / 12) * 30 = 22,5 = 23 Tage, wenn ich mich nicht irre Zitieren
daTom Geschrieben 13. Juni 2008 Autor Geschrieben 13. Juni 2008 Hi, danke für die Antworten. Wird bei 22,5 aber nicht eher abgerundet? Zitieren
stefanniehaus Geschrieben 13. Juni 2008 Geschrieben 13. Juni 2008 Hi, danke für die Antworten. Wird bei 22,5 aber nicht eher abgerundet? Wann hast du zuletzt Mathematik gehabt ? Zitieren
Wichteli Geschrieben 13. Juni 2008 Geschrieben 13. Juni 2008 a) bei 0,5 wird aufgerundet 0,5 = halber Urlaubstag = wird weder auf- noch abgerndet Zitieren
daTom Geschrieben 13. Juni 2008 Autor Geschrieben 13. Juni 2008 Mathe liegt schon was länger zurück Das mit dem auf- und abrunden hab ich aber schonmal gehört Ne es hätte ja sein können, dass es bei ungerade Zahlen eine bestimmte Regelung gibt. Dann bin ich mal gespannt, ob und wieviel Urlaub ich dann zum Ende hin noch bekomme. Danke noch mal Zitieren
Carnie Geschrieben 13. Juni 2008 Geschrieben 13. Juni 2008 Nach § 5 Abs. 2 BUrlG sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden. Ob dies auch für übergesetzliche (arbeits-/tarifvertragliche) Urlaubsansprüche gilt, wird unterschiedlich gesehen. Also viel Glück mit dem Resturlaub. Zitieren
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