black_joker Geschrieben 17. Juni 2008 Teilen Geschrieben 17. Juni 2008 Hi, das Ausbildungverhältnis endet mit der Bekanntgabe der Note bzw. mit dem "sie haben bestanden" bei der IHK. Da ich nicht weiter bei meiner Firma tätig sein möchte, muss ich ja sozusagen kündigen. Ich kann nicht von einem Tag auf den anderen verschwinden. Was muss ich in den Brief schreiben um mich rechtlich abzusichern und was muss ich von der Firma Verlagen, wie zb. Lohnsteuerkarte oder Arbeitszeugnis. Was würdet ihr schreiben? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 17. Juni 2008 Teilen Geschrieben 17. Juni 2008 Du musst nicht kündigen. Dein Ausbildungsvertrag ist zu Ende, wenn du die Prüfung bestanden hast. AM Tag danach bist d nicht mehr Mitarbeiter / Azubi der Firma. Es ist trotzdem nett, nochmal Auf Wiedersehen zu sagen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abd Sabour Geschrieben 17. Juni 2008 Teilen Geschrieben 17. Juni 2008 Da ich nicht weiter bei meiner Firma tätig sein möchte, ... Verzeih meine Neugier - aber weißt du schon was du im Anschluss machst, bzw. hast du bereits ein anderes Jobangebot ? MFG, AbdSabour Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
black_joker Geschrieben 17. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 17. Juni 2008 Verzeih meine Neugier - aber weißt du schon was du im Anschluss machst, bzw. hast du bereits ein anderes Jobangebot ? MFG, AbdSabour Hehe Ja klar! Was muss ich mir alles von der Firma holen?: - Lohnsteuerkarte - Arbeitszeugnis - ? ? ? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MrLampe Geschrieben 17. Juni 2008 Teilen Geschrieben 17. Juni 2008 Folgende Unterlagen muss dir deine Firma geben: - Lohnsteuerkarte - Sozialversicherungsnachweis - Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Arbeitsbescheinigung Grüße, Sebastian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
black_joker Geschrieben 17. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 17. Juni 2008 Folgende Unterlagen muss dir deine Firma geben: - Lohnsteuerkarte - Sozialversicherungsnachweis - Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Arbeitsbescheinigung Grüße, Sebastian Arbeitsbescheinigung ??? Was kann ich darunter verstehen??? Sozialversicherungnachweis ??? Nachweis oder Ausweiß ??? Die beiden Begriffe sind mir nicht ganz klar. :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fahrradsattel Geschrieben 23. Juni 2008 Teilen Geschrieben 23. Juni 2008 Die Arbeitsbescheinigung ist ein Formular der Bundesagentur für Arbeit, das für die Berechnung des Anspruches auf ALG1 herangezogen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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