Godfather_d Geschrieben 17. Juni 2008 Teilen Geschrieben 17. Juni 2008 Hallo Leute, habe ein paar Fragen bezüglich der Bundeswehr, Musterung und Zivieldienst. Erstmal die Story: Beginne ab den 1. September eine Ausbildung zum FISI, also bin ich zum Jahre 2011 nicht Musterungspflichtig. Zur den Fragen: 1.) Wie sieht es nach der Ausbildung aus, dann muss ich doch zur Musterung gehen oder? 2.) Was passiert aber wenn ich übernohmmen werde? 3.) Und wenn ich nicht übernohmmen werde und den Wehrdienst verweigere, muss ich dann Zivieldienst machen? 3.1)Wie sieht es dann mit meiner beruflichen Karriere aus? Fragen hinter Fragen, ich weiss das es noch lange her ist aber ich würde mich gerne schon im vorhinein erkundigen ^^. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 [...]Beginne ab den 1. September eine Ausbildung zum FISI, also bin ich zum Jahre 2011 nicht Musterungspflichtig.Die Musterung musst du evtl schon vorher machen. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Ich hatte meine jedenfalls schon ca. 2 Jahre, bevor ich mit meiner Ausbildung fertig war. [...]1.) Wie sieht es nach der Ausbildung aus, dann muss ich doch zur Musterung gehen oder?Wenn du dann noch unter die Bedingungen fällst und nicht schon vorher gemustert wurdest, dann schon. (Oder wenn du nochmal gemustert werden willst, weil sich z.B. etwas geändert hat und du die Hoffnung hast, dann ausgemustert zu werden.) 2.) Was passiert aber wenn ich übernohmmen werde?Dann musst du entweder erst einmal 9 Monate zum Bund, 9 Monate Zivildienst leisten oder alternativ Ersatzdienst (Feuerwehr / THW / Rettungsdienst / ...) leisten. Das Problem hast nicht nur du, sondern alle, die als "wehrdiensttauglich" gemustert werden. Nur in ausnahmefällen (Unabkömmlichkeitsregel) wird hier darauf verzichtet, jemanden zu ziehen. 3.) Und wenn ich nicht übernohmmen werde und den Wehrdienst verweigere, muss ich dann Zivieldienst machen?Entweder du leistest dann Zivildienst oder Ersatzdienst oder hoffst, dass du ausgemustert wirst. 3.1)Wie sieht es dann mit meiner beruflichen Karriere aus?Was soll damit sein? Die wird wohl für die Zeit dann ruhen müssen, falls du Wehr- oder Zivildienst machst. ersatzdienst kann auch parallel dazu gemacht werden (z.B. jedes zweite WE bei THW oder Feuerwehr für 6 Jahre oder im Rettungsdienst). Beim Bund kannst du natürlich versuchen, in eine IT-Abteilung oder ähnliches hereinzukommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mirehn Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 du bist immer Musterungspflichtig und hat nichts mit deiner Ausbildung zu tun ... man kann das zwar verschieben aber gemustert werden kannst du jederzeit ... sind ja nur 3-5 stunden zur eignungsfeststellung ich wurde direkt im dritten monat meiner ausbildung gemustert .... 1. spätestens nach der ausbildung wird man dich mustern ... wenn du nicht erscheinst oder keine atteste etc. hast werden dich die jungs irgendwann persönlich besuchen und abholen zur musterung 2. dein arbeitgeber kann dir dann auch ne bescheinigung ausstellen das er nicht auf dich verzichten kann usw .... zivi ist mittlerweile 10 monate 3. ja musst du (wenn du ausgemusterst wirst sprich t5 musst du gar nix machen) 3.1. karriere geht sonst nachm zivi oder bund weiter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Godfather_d Geschrieben 18. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 Ach du ****e!!! Aber erstmal bedanke ich mich bei euch für die gute Info! So als aller erstes gegen den Bund hab ich persönlich garnichts! Ich würde sogar sehr gerne für 10 Monate den Soldaten spielen. Aber da steht mir mein beruflicher Werdegang im Vordergrund. Auf Zivildienst hab ich überhaupt keine Lust, man kommt doch nur aus der Praxis raus, vor allem als anfänger nach der Ausbildung. Wie erreiche ich eigentlich T5? :upps :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Snipes83 Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 Bin mir jetzt nicht ganz sicher aber ist man nicht schon mittlerweile mit t3 nicht mehr bundeswehrtauglich? Meines erachtens wurde das doch herab gesetzt. Und wenns so ist und einer wirklich keine Lust auf Bund hatte sollte das mit dem entsprechenden Attesten schon machbar sein. MFG Snipes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LoehnenGate Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 Ich würde an deiner Stelle direkt zur Bundeswehr gehen und die Ausbildung zum FISI dort machen, das müsste soweit ich weiss jetzt auch schon möglich sein. 1. Bekommst du als Soldat auf Zeit von Anfang an ca. € 1.280 Netto. 2. Du kannst dich während deiner Verpflichtung für mehrere Tausen € weiterbilden. 3. Mit Abitur könntest du auch während deiner aktiven Zeit Studieren und bekommst weiterhin dein volles Gehalt. Ich war selbst von 1995- 1999 als SaZ bei der Bundeswehr und kann eigentlich nur positives erzählen. Während meiner 4 jährigen Zeit war ich sogar für knapp 2 Jahre in Belgien und habe fast das doppelte Verdient. :-) Gehe einfach mal zu deinem nächsten Kreiswehrersatzamt o.ä. und informiere dich über die verschiedenen Möglichkeiten bei der Bundeswehr. Vorab kannst du dich auf der Seite mil.bundeswehr-karriere.de: Ihre Karriere informieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jarazul Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 ich kanns dir aus erster hand sagen, wurde montag t5 gemustert. der bund sucht zur zeit händeringend nach informatikern, also jeder fisi / fiae kann ma davon ausgehen wenn er t1/t2 bekommt (wie fast jeder) wird er auch gezogen. was kannst du nun machen? du willst wahrscheinlich gar nix machen, aus dem grund weil du übernommen wirst oder du studieren willst etc. gehste zur musterung und den tag vorher rauchste halt ma gras^^ auch wenn du es nich magst oder noch nie gemacht hast, mir war es lieber als die monate da verschwenden für ein hungerlohn zack, der arzttante das erzählt, sie drogentest gemacht und sry sie sind t5 für uns nich zugebrauchen.. so geht das.. du redest da drüber auch nur mit dem arzt, und der darf sicher da nicht mit anderen drüber reden.. viel spazz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 Hi, Wie erreiche ich eigentlich T5? :upps :cool: benutze doch einfach die Suchfunktion (oder google). Da findest du sowohl Tipps wie man sich drücken kann als auch die Konsequenzen. ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OnkelPaddy Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 Hi. Gemuster wirst du eh, das haben wir schon geklärt. Wenn du nicht erscheinst, kommen die Feldjäger dich besuchen. Ich würde das nicht empfehlen. Man könnte dann ein besonderes Auge auf ich werfen. Meiner Ansicht nach ist es dumm, sich absichtlich t5 mustern zu lassen. Du kommst zwar um die Wehrpflicht herum, allerdings wurde ich bisher in jedem Einstellungsgespräch gefragt, wie ich gemustert wurde. Bei mir war es t2. Wenn du t5 gemustert wurde, wird sich dein AG interessieren, warum du untauglich warst/bist. Was sagst du? Hatte keinen Bock und mir was reingezogen? Bist du vielleicht wirklich untauglich und somit evtl. auch für den Job? Wenn du z.B. als FiSi mit Bandscheiben Ärger hast und in einer Schrauberbude arbeiten sollst, wird man dich eher nicht gebrauchen können. Es stehen dir diese vernünftigen Möglichkeiten offen: - neun Monate Schlammbad - zehn Monate eine tolle Zeit als Zivi (war meine Wahl) - nach der Wehrpflicht beim Bund bleiben, Informatiker suchen die wirklich - Mustern lassen und hoffen, nie wieder was davon zu hören. Evtl. bist du dan auch zu alt oder hast Familienanhang. Man kann ja nie wissen. - Wehrersatzdienst leisten. Bist du vllt. in einer Feuerwehr, RK, THW oder hast interesse daran. Dann nichts wie hin. Deiner Karriere wird es nicht schaden, wenn du Wehrdienst leistest. Alle potentiellen Arbeitgeber wollen wissen, ob du schon gedient hast. Wenn nicht und du noch jung bist, besteht die Gefahr, dass du eingezogen wirst. Darauf hat der AG keinen Bock. Schlecht für dich bei der Auswahl mit entsprechender Konkurrenz. Es liegt bei dir.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Godfather_d Geschrieben 18. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 Bin mir jetzt nicht ganz sicher aber ist man nicht schon mittlerweile mit t3 nicht mehr bundeswehrtauglich? Meines erachtens wurde das doch herab gesetzt. Und wenns so ist und einer wirklich keine Lust auf Bund hatte sollte das mit dem entsprechenden Attesten schon machbar sein. MFG Snipes OK werde mich Informieren aber vielleicht ändert sich das System in 3 Jahren. Ich würde an deiner Stelle direkt zur Bundeswehr gehen und die Ausbildung zum FISI dort machen, das müsste soweit ich weiss jetzt auch schon möglich sein. 1. Bekommst du als Soldat auf Zeit von Anfang an ca. € 1.280 Netto. 2. Du kannst dich während deiner Verpflichtung für mehrere Tausen € weiterbilden. 3. Mit Abitur könntest du auch während deiner aktiven Zeit Studieren und bekommst weiterhin dein volles Gehalt. Ich war selbst von 1995- 1999 als SaZ bei der Bundeswehr und kann eigentlich nur positives erzählen. Während meiner 4 jährigen Zeit war ich sogar für knapp 2 Jahre in Belgien und habe fast das doppelte Verdient. :-) Gehe einfach mal zu deinem nächsten Kreiswehrersatzamt o.ä. und informiere dich über die verschiedenen Möglichkeiten bei der Bundeswehr. Vorab kannst du dich auf der Seite mil.bundeswehr-karriere.de: Ihre Karriere informieren. Aufjedenfall bekommt man als Soldat gutes Geld (vor allem die Privilegien die man hat )!! Jedoch hab ich schon eine Ausbildungsstelle gefunden (mit der ich sehr zufrieden bin), was natürlich blöd von mir sein würde mich jetzt zu Bewerben oder sonstiges. Hi, benutze doch einfach die Suchfunktion (oder google). Da findest du sowohl Tipps wie man sich drücken kann als auch die Konsequenzen. ciao, vic OK werd ich auch machen aber habe ja Zeit bis 2011. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jarazul Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 onkelpaddy: selten so was blödes gelesen, sry und wenn der dich arbeitgeber fragen sollte, ja ich wurd t2 gemustert aber habn problem in der leiste und kann daher nich zum bund. fertig. oder du sagst ihm ich hab mich ausmustern lassen weil mein arbeitgeber mir nen unbefristeten arbeittsvertrag angeboten hat und ich meine perspektive in dem betrieb sah, und nicht bei der bundeswehr.. sicher wird der arbeitgeber dich dann nach haus schicken....man man^^ zum ersteller: wenn du drum rum kommst, geh nicht hin, hilft dir nichts, kostet zeit + geld, und das is heutzutage wertvoll^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Creek2k3 Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 Also zum Thema unabkömmlich... Ich bin jetzt höchstwahrscheinlich ab 10.7. kein Azubi mehr. Mein Cheff will mich über nehmen. Ich wurde 2005 T2 gemustert. (Hab mich angestrengt, weil ich damals mich auf 12 Jahre verpflichten lassen wollte, dann hab ich aber doch noch ne zivilberufliche Ausbildung gemacht). Naja jetzt bin ich ja mal gespannt, was kommt. Ich denke die wollen mich 100% haben. Muss ich eig. nochmal nachgemustert werden ? Nach 3 Jahren kann sich ja einiges verändern. Mein Chef würde mich evt. unabkömmlich machen. Aber das geht ja auch nur für ein Jahr oder ? Ist doch nur da um die Zeit zu überbrücken, um einen neune Arebitnehmer für diese unabkömmliche Stelle zu suchen richtig ? Wäre total ****e, wenn die mich ziehen wollen. Die versauen mir dann alles. Chef will mich im Projekt hier einsetzten und ich könnt zahlreiche Schulungen bekommen. Aber das ist den mit höchster wahrscheinlichkeit egal. (bin 21) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jarazul Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 bei mir sah es eigt genauso aus, du kannst wenn die musterung ca 2 jahre zurück liegt, eine nachmusterung beantragen. das is dann meist nur die ärztliche untersuchung. ja und oben hab ich schon gesagt was du machst um da nicht hinzugehen^^ klappen tut es 100%, was willst du mehr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 Du kannst dich auch nach deiner ausbildung verpflichten lassen und dann dort ausbildungsnah eingesetzt werden. Ich würde den wehrersatzdienst vorziehen, ev. kannst den auch schon wärend deiner ausbildung beginnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mirehn Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 @ Snipes83 t3 gibt es nicht mehr nur noch: t1: voll tauglich t2: beschränkt tauglich t5: untauglich ansonsten würd ich keine ******e erzählen bei der musterung... denn jeder betrieb kann deine musterungsakte einsehen ... airbus macht das beispielsweise ... wenn da positiver drogentest drin steht kommt das nich gut t5 wirst zum beispiel wenn du schiefe wirbelsäule hast, starke allergie, chronische erkrankung, einnierigkeit etc... @OnkelPaddy 9 monate schlammbad? wohl kaum ... naja warst ja nich beim bund ... im allgemeinen wenn dein chef interesse an dir hat wird er dir den job auch noch 9 monate später geben ... sonst wären ja tausende arbeitslos nach ihrem wehrdienst.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jarazul Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 man man ^^ klaro kann JEDER betrieb deine akte anfordern, gleich nach dem er dein kompletten lebenslauf beim schäublischen stasi ministerium eingesehen hat.. wo lebstn du? orwellsche welt? lies doch erstmal bevor du hier iwas erzählst.. z.b § 25 Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger (Wehrpflichtgesetz) (1) Über jeden Wehrpflichtigen ist eine Personalakte zu führen; sie ist vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Einsicht zu schützen. Zur Personalakte gehören alle Unterlagen, die den Wehrpflichtigen betreffen, einschließlich der in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten, soweit sie mit der Wehrpflicht in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen (Personalaktendaten). Nicht Bestandteil der Personalakte sind Unterlagen, die besonderen, von der Person und dem Wehrpflichtverhältnis sachlich zu trennenden Zwecken dienen, insbesondere Sicherheitsakten. Personalaktendaten dürfen ohne Einwilligung des Wehrpflichtigen nur für Zwecke des Wehrersatzwesens sowie der Personalführung und -bearbeitung verwendet werden; dies gilt auch für ihre Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und Nutzung in automatisierten Dateien. (3) Zugang zur Personalakte dürfen nur Personen haben, die für die in Absatz 1 Satz 4 genannten Aufgaben zuständig sind, und nur soweit dies zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist. Ohne Einwilligung des Wehrpflichtigen darf die Personalakte an andere Dienststellen und an Ärzte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung weitergegeben werden, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Wehrpflichtverhältnisses erforderlich ist. Für Auskünfte aus der Personalakte gilt Entsprechendes. Soweit eine Auskunft ausreicht, ist von der Weitergabe der Personalakte abzusehen. Auskünfte an Stellen außerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung dürfen nur mit Einwilligung des Wehrpflichtigen erteilt werden, es sei denn, dass zwingende Gründe der Verteidigung, die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter höherrangiger Interessen Dritter dies erfordern; die Einwilligung ist auch entbehrlich, wenn die Auskünfte für die Feststellung der Tauglichkeit erforderlich sind. Soweit eine Auskunft für die Feststellung der Tauglichkeit nicht ausreicht, darf die Personalakte an Ärzte außerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung, die für eine Wehrersatzbehörde ein medizinisches Gutachten erstellen, weitergegeben werden. Inhalt und Empfänger sind dem Wehrpflichtigen schriftlich mitzuteilen. Ein automatisierter Datenabruf durch andere Behörden ist unzulässig, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. (5) Die Personalakten von Wehrpflichtigen sind so lange aufzubewahren, wie dies zur Erfüllung der Wehrpflicht (§ 3 Abs. 3 bis 5) erforderlich ist. Sie sind danach zu vernichten, sofern sie nicht vom Bundesarchiv übernommen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten. würd mich einer beim vorstellungsgespräch nach meiner musterungsakte fragen oder ob ich ein problem damit hätte dass er sie einsehen kann, NATÜRLICH! wo leben wir denn?! und lass mich raten du kommst jetz mit, wenn man nix zu verbergen hat, kann man ja ruhig kooperativ sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Godfather_d Geschrieben 18. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 (bearbeitet) Also zum Thema unabkömmlich... Ich bin jetzt höchstwahrscheinlich ab 10.7. kein Azubi mehr. Mein Cheff will mich über nehmen. Ich wurde 2005 T2 gemustert. (Hab mich angestrengt, weil ich damals mich auf 12 Jahre verpflichten lassen wollte, dann hab ich aber doch noch ne zivilberufliche Ausbildung gemacht). Naja jetzt bin ich ja mal gespannt, was kommt. Ich denke die wollen mich 100% haben. Muss ich eig. nochmal nachgemustert werden ? Nach 3 Jahren kann sich ja einiges verändern. Mein Chef würde mich evt. unabkömmlich machen. Aber das geht ja auch nur für ein Jahr oder ? Ist doch nur da um die Zeit zu überbrücken, um einen neune Arebitnehmer für diese unabkömmliche Stelle zu suchen richtig ? Wäre total ****e, wenn die mich ziehen wollen. Die versauen mir dann alles. Chef will mich im Projekt hier einsetzten und ich könnt zahlreiche Schulungen bekommen. Aber das ist den mit höchster wahrscheinlichkeit egal. (bin 21) Genau so eine Situation meine ich, ist doch voll Gaga. Man hat seine Ausbildung fertig wird noch übernommen aber nein jemand muss einem ein Strich durch die Rechnung machen. Hoffe das es sich für mich in 3 Jahren ändert. :cool: Vielleicht herrscht dann Weltfrieden. :upps P.S. Man darf doch noch Träumen dürfen. Bearbeitet 18. Juni 2008 von Godfather_d Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 Nur nebenbei: das übrigens: allerdings wurde ich bisher in jedem Einstellungsgespräch gefragt, wie ich gemustert wurde. geht den Arbeitgeber nichts (!!!!!!) an, noch nicht einmal ansatzweise! (Natürlich, "fragen" kann er viel! Aber trotzdem!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 Ach ja, @Mirehn: das hier: @ denn jeder betrieb kann deine musterungsakte einsehen ... airbus macht das beispielsweise ... wenn da positiver drogentest drin steht kommt das nich gut ist natürlich, Gott sei dank, Unsinn (sorry). Wäre ja schlimm, wenn es tatsächlich so wäre. Was in der Akte steht, geht den Betrieb auch nichts (!) an. Musterungsakte kann an andere Behörden weitergegeben werden, das ist richtig. Wenn Du aber keine Laufbahn im öD anstrebst, ist das nicht relevant. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jarazul Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 Ach ja, @Mirehn: das hier: ist natürlich, Gott sei dank, Unsinn (sorry). Wäre ja schlimm, wenn es tatsächlich so wäre. Was in der Akte steht, geht den Betrieb auch nichts (!) an. Musterungsakte kann an andere Behörden weitergegeben werden, das ist richtig. Wenn Du aber keine Laufbahn im öD anstrebst, ist das nicht relevant. so sieht das aus, und selbst da nur bei einwilligung von dir, ich lass meine akte löschen, braucht ja keiner. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
keil Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 du bist während deines grundwehrdienstes weiterhin bei deiner firma beschäftigt wenn sie dich übernimmt, und kannst NICHT gekündigt werden. arbeitest also ganz normal nach den 9 monaten weiter... und das mit dem gras rauchen vergiss mal lieber wieder ganz schnell, das bringt 0! ich war beim bund und kanns nur jedem empfehlen. war ne wirklich geile und lustige zeit, ich würds sofort wieder machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 (@jarazul Ich weiß nicht, ob man nun die Akte tatsächlich "löschen" (entfernen, vernichten usw...) lassen kann. Nach meinen Kenntnissen ist das so nicht möglich, die Akte wird, wenn der Vorgang [Musterung] abgeschlossen ist und die Verwendung des Wehrpflichtigen fest steht, archiviert und dann dort erst mal für längere Zeit im Archiv aufgehoben. Meine eigene Akte wurde auch immerhin sieben Jahre nach der Musterung wieder herausgeholt und nochmal verwendet. Ich denke nicht, dass ich das KWE damals hätte auffordern können, die Akte zu "vernichten", selbst wenn, hätten die das wohl nicht gemacht. Das aber nur nebenbei.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jarazul Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 du bist während deines grundwehrdienstes weiterhin bei deiner firma beschäftigt wenn sie dich übernimmt, und kannst NICHT gekündigt werden. arbeitest also ganz normal nach den 9 monaten weiter... und das mit dem gras rauchen vergiss mal lieber wieder ganz schnell, das bringt 0! ich war beim bund und kanns nur jedem empfehlen. war ne wirklich geile und lustige zeit, ich würds sofort wieder machen. ja das bringt natürlich viel wenn du in nem kleinen betrieb arbeitest deinem chef auf diese " in gesetz a absatz b steht aber DU MUSST hier und da" sicher macht man sich damit beliebt... das bringt 0?! und warum bin ich ausgemustert? ja war vllt ne geile zeit, und macht spazz..bestreit ich nicht, nur in manche lebenssituationen passt das nicht.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
keil Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 das hat absolut nichts mit der grösse des betriebs zu tun.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 18. Juni 2008 Teilen Geschrieben 18. Juni 2008 Ich war auch als W9er beim Bund. war ganz nett. Wenn sie dich fragen was du dort machen willst, dann sag "LUFTWAFFE !!!!111einseinseinselfzwölfdrölf" . Sonst kanns passieren dass du zum Heer (viele dumme Leute) oder gar zur Marine ( alle verrückt ) kommst. Aber mit dem Zeitsoldat würd ich mir das heute lieber 3mal überlegen. Wenn man heute SAZ wird ist man schneller in Afghanistan als einem lieb ist. Und dort ist es NICHT schön ! Die Taliban haben grad erst wieder ne Offensive gestartet und die Nato wird wohl bald zurückschlagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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