Souly Geschrieben 19. Juni 2008 Teilen Geschrieben 19. Juni 2008 Hallo! Ich bin nun auch mit der Ausbildung fertig und habe jetzt mal eine Frage an euch! Mein Ausbildungsvertrag läuft ja eigentlich noch bis Ende August und es ist doch aber so, dass dieser Vertrag direkt nach Bestehen der Prüfung nicht mehr gültig ist und ich dann den Rest des Monats schon voll bezahlt werden müsste, oder? Sprich, müsste ich jetzt auch direkt einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, oder? Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten! MfG Souly Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 19. Juni 2008 Teilen Geschrieben 19. Juni 2008 Hallo, genau so ist es. ... (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. ... BBiG - Einzelnorm Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Souly Geschrieben 19. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 19. Juni 2008 Danke! MfG Souly Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerArne Geschrieben 19. Juni 2008 Teilen Geschrieben 19. Juni 2008 eigentlich schlimm, dass du dich das jetzt erst fragst. sowas sollte man schon wissen, wenn man eine ausbildung beginnt oder zumindest in der zwischenprüfung gelernt werden. was hättest du denn gemacht, wenn dein chef einfach mal versucht hätte dir beizubringen, dass du noch bis august (oder ähnlich) unter azubi-gehalt arbeiten hättest müssen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_Flo1911 Geschrieben 19. Juni 2008 Teilen Geschrieben 19. Juni 2008 Wenn man übernommen wird, sollte noch am gleichen tag nach der letzten Prüfung und der Bekanntgabe des Ergebnisses bzw einen tag danach ein neuer Vertrag unterschrieben werden. Wenn du keinen unterschreibst, bist du auch nicht übernommen und ab dem zeitpunkt zahlt dir niemand etwas. Weiß man, dass man nicht übernommen wird, sollte man sich 3monate vor der Beendigung beim Arbeitsamt melden, damit alles früh genug geklärt werden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Black Lion Geschrieben 19. Juni 2008 Teilen Geschrieben 19. Juni 2008 das mit den 3 Monaten gilt nur bei einer überbetrieblichen Ausbildung, bei einer "normalen" reicht es, wenn man sich an dem Tag meldet, an dem die Ausbildung endet. Ich hatte mich diesbezüglich extra erkundigt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 19. Juni 2008 Teilen Geschrieben 19. Juni 2008 Und hier der entsprechende Verweis. Forum Fachinformatiker.de - Einzelnen Beitrag anzeigen - Wann arbeitslos melden? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_Flo1911 Geschrieben 19. Juni 2008 Teilen Geschrieben 19. Juni 2008 Ich sagte nichts anderes aus. Wenn man weiß, dass man nicht übernommen wird oder nur befristet, dann sollte man sich 3monate voher melden, allein aus dem Grund, damit das Geld auch dann gezahlt werden kann, da bereits alles geprüft ist. Wenn man sich erst an dem Tag meldet, kann es ne Weile dauern, bis man den ersten Cent bekommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 19. Juni 2008 Teilen Geschrieben 19. Juni 2008 @Flo ah, nicht ganz. Wenn du am Tag nach deiner Abschlussprüfung im Betrieb erscheinst und der Chef dir Arbeit gibt. bzw. dich arbeitenlässt und nicht wieder heimschickt gilt das als mündlicher Arbeitsvetrag. Der zu den Konditionen des Tarifvertrages abgeschlossen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mrblack19 Geschrieben 19. Juni 2008 Teilen Geschrieben 19. Juni 2008 Deine Ausbildung endet mit Bestehen der Abschlussprüfung. Dein Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet dich nach der Ausbildung weiter zu beschäftigen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Souly Geschrieben 19. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 19. Juni 2008 Nochmal danke für eure Antworten! Ich wollte nur nochmal nachfragen, um 100% sicher zu gehen! Der Arbeitsvertrag ist jetzt mittlerweile auch unter Dach und Fach! MfG Souly Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. Juni 2008 Teilen Geschrieben 19. Juni 2008 Der zu den Konditionen des Tarifvertrages abgeschlossen wird. Kannst du das belegen? Ich lese § 612 Satz 2 BGB etwas anders. http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__612.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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