calebgrminar Geschrieben 20. Juni 2008 Geschrieben 20. Juni 2008 Hallo, ists irgendwo geregelt, wielange ich eigentlich vom Betrieb für die Präsentation freigestellt werde? Also den ganzen Tag? Nur den Zeitraum für die Präsentation(Anfahrt+Präsentation halten+Abfahrt)?? Oder entscheidet das jeder Betrieb nach individuellem ermessen??
Gast Geschrieben 20. Juni 2008 Geschrieben 20. Juni 2008 BBiG - Einzelnorm Freistellung nur für die Prüfung. Und genaugenommen bist du nach Ende der Prüfung kein Auszubildender mehr. BBiG - Einzelnorm Satz 2. Achtung! Für Prüflinge unter 18 Jahren gelten durch das JArbSchG andere Regelungen!
calebgrminar Geschrieben 20. Juni 2008 Autor Geschrieben 20. Juni 2008 schade...naja, wer will schon seinen Arbeitgeber verärgern ne?
Abd Sabour Geschrieben 20. Juni 2008 Geschrieben 20. Juni 2008 Oder entscheidet das jeder Betrieb nach individuellem ermessen?? Nach eigenem Ermessen in einem gewissen Rahmen. Mein Betrieb stellt mich beispielsweise für die ZP den ganzen Tag frei, obwohl die nur 2 Stunden oder so geht - ich kenn aber auch andere Leute, die dürfen nach der ZP nochmal im Betrieb antreten - handhabt halt jeder anders, und genauso wirds auch der Freistellung für die Präsi sein. Was deinen Status als Azubi nach der Präsi angeht: Siehe Wiggums Post . MFG & Viel Erfolg, AbdSabour
deadf00d Geschrieben 20. Juni 2008 Geschrieben 20. Juni 2008 [...] Was deinen Status als Azubi nach der Präsi angeht: Siehe Wiggums Post . MFG & Viel Erfolg, AbdSabour Vorausgesetzt, er besteht. Sonst ist der Betrieb dazu verpflichtet, ihn noch bis zu einem weiteren Jahr auszubilden. (Man hat also quasi drei Anläufe - wer die aber braucht sollte nochmal drüber nachdenken...)
robotto7831a Geschrieben 20. Juni 2008 Geschrieben 20. Juni 2008 Sonst ist der Betrieb dazu verpflichtet, ihn noch bis zu einem weiteren Jahr auszubilden. Aber nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auszubildenden (siehe BBiG). Sonst ist das Ausbildungsverhältnis beendet. Frank
deadf00d Geschrieben 20. Juni 2008 Geschrieben 20. Juni 2008 Aber nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auszubildenden (siehe BBiG). Sonst ist das Ausbildungsverhältnis beendet. Frank Was soll ich sagen: Stimmt
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