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Finanz-Fragen zur Ausbildung (FiSi)


NobeL

Empfohlene Beiträge

Hi @ aLL!

Erstmal bin ich froh dieses Forum gefunden zu haben, lese schon seit längerem ab und zu interessante Beiträge. Habe ich mich nun endlich auch entschlossen hier anzumelden, da ich in den nächsten Tagen meinen Ausbildungsvertrag unterschreiben werden. Womit wir schon beim Thema wären.

Im Moment geht es eigentlich nur noch ums Gehalt (wohne in Hessen, keine Großstadt). Ich würde in den 3 Jahren 550€, 600€, 650€ monatlich verdienen, womit ich eigentlich schon sehr zufrieden bin.

Da ich vorhabe eventuell auszuziehen, war es mir wichtig zu wissen, ob meine Eltern weiterhin das Kindergeld bekommen (was mir dann komplett zustehen würde;)

Bitte korrigiert mich falls ich falsch liege, aber wenn ich mich richtig informiert habe, bekommen meine Eltern bis zum 25. Lebensjahr weiterhin Kindergeld, sofern ich nicht mehr als 7.680€ Netto im Jahr verdiene.

Was ich jetzt noch wissen müsste wäre mein Nettolohn. Habe schon Seiten wie Nettolohn.de etc. gefunden, weiß aber nicht, ob das auch für Ausbildungen gilt.

mFg & tHx

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Hi and welcome:D

Also was das Kindergeld betrifft hast du soweit ich weiß recht! Müssten deine Eltern weiterhin bekommen!

Nettolohn kann ich dir jetzt nicht ganz genau sagen! Aber da man in der Ausbildung keine Lohnsteuer zalht stimmen deine Seiten dann nicht!

Was ich dir anbieten kann ist ein Vergleich: Bekomm in der Ausbildung grad 700 € und davon bleiben mir dann genau 555,45 übrig!

Gruß Snipes

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Kindergeld dürfte kein problem sein denn so weit ich wies können wohnungskosten etc. (Werbungskosten) abgezogen werden.

Aber bist du dir sicher das du damit finanziell über die runden kommst bei ner eigenen wohnung? ich bekomm 687 mtl. und find das schon ganz schön knapp. Gut kommt drauf an wie viel bei dir wohnungen kosten in der gegend, ich zahl z.B. 350€ warm + Parkplatz(ca. 40-50€mtl) + Strom

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Ich habe mal im Internet recherchiert und folgenden Link gefunden.

> Gehaltsrechner für Azubis <

Ich hoffe er hilft dir und du kannst dein Nettogehalt ausrechnen.

Ja, sowas hätte ich mal suchen sollen - vielen dank!

Kindergeld dürfte kein problem sein denn so weit ich wies können wohnungskosten etc. (Werbungskosten) abgezogen werden.

Aber bist du dir sicher das du damit finanziell über die runden kommst bei ner eigenen wohnung? ich bekomm 687 mtl. und find das schon ganz schön knapp. Gut kommt drauf an wie viel bei dir wohnungen kosten in der gegend, ich zahl z.B. 350€ warm + Parkplatz(ca. 40-50€mtl) + Strom

Ja, genau desswegen habe ich diesen Thread eröffnet, würde aber die Miete auch nicht alleine bezahlen, da ich mit einem Kollegen in eine WG ziehen würde, d.h. die Kosten halbieren sich. Knapp könnte es trotzdem werden. Ich muss das noch mal hart durchkalkulieren! :D

Vielleicht noch jemand hier der schon in einer ähnlichen Situation war!?

Bearbeitet von NobeL
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ähm besser andere Frage:

Wieso willst du unbedingt ausziehen O.o

Ich würde damit ganz ehrlich noch was warten...

Gut, ich weiß jetzt deine Gründe nicht, vielleicht kommst du bei dir auch nicht mehr zurecht .

Naja , ganz ehrlich ich habe auch nicht mehr so den Berzug hier , habe auch schon an sowas gedacht. Doch letztendlich bin ich zu dem Schluß gekommen das es jetzt recht wenig bringt auszuziehen und das ich hier relativ gut noch lebe.

Ich kann ja jetzt nicht wissen wie du zu Hause lebst, aber dir müsste dann schon bewusst sein das du nicht nur die Miete +Strom etc. bezahlen musst da kommen auch noch viele andere Kosten dazu die du zu tragen hast^^"

Womit man sich zu Hause noch nicht rumärgern muss.

Was du zudem alles noch brauchst, mindestens ne Waschmaschine , Küche und so ( na gut da kann man zur not auch erstmal improvisieren) , aber auf dauer ist das aucht nichts.

Dazu kommt die Mietkaution aber da kann es sein das du die vorgestreckt bekommst.

Fakt ist nunmal , das nicht jeder einfach sagen kann "ich zieh aus"

Da muss man dem Amt schon trifftige Gründe liefern und vielleicht belegen können , damit man die Unterstützung bekommen die man sich erhofft.

Nachher steht man nämlich allein da und bekommt kein Cent^^"

Will dich jetzt nicht abschrecken, aber man sollte sich schon mit allem so bewusst sein.

Liebe Grüße

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also grundsätzlich kannst du rund 25% deines bruttolohns abziehen, dann weisst du wieviel du raus hast. je nach dem welche krankenversicherung du hast, liegen die abgaben zwischen 20-25% bei mir waren bei nem satz von 13,9% runde 23% abzug. als azubi hat man ja nur halbe beträge. also bei mir waren tatsächlich 13,9% / 2 + 0,9% = 7,85% kv-abzug und dan halt noch pflegeversicherung, al-versicherung etc.

kindergeld ist bei diesen beträgen absolut nicht in gefahr. du dürtest rund 715€ netto pro monat(bei 12 gehältern) verdienen, erst darüber wirds knapp mit kige. gerechnet 7680freibetrag + 920 werbungskostenpauschale. wenn du höhere werbungskosten als 920€ im jahr nachweisen kannst, erhöht sich eben der freibetrag ;)

bei ner eigene wohnung kann man ja ausch schauen, dass man gleich ne ebk drin hat dann brauch man nur noch ne wm.

solltest du für die ausbildung umziehen müssen, kannst du, vorausgesetzt deine eltern verdienen nicht zuviel, ergänzend bab beantragen.

und: wohnungskosten sind keine werbungskosten, ausser bei doppelter haushaltsführung. da kann dann die auswärtige wohnung geltend gemacht werden. aber da gibts noch tausende regelungen, die zu beachten sind...

Bearbeitet von tTt
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Wenn du ausziehst, dann kannst du deine Miete + Fahrtkosten vom Lohn noch abziehen. Was dann übrig bleibt muss unter der Grenze bleiben (Stichwort: Werbungskosten).

Da ich das auch gemacht habe kann ich dir sagen: Das wird auch mit Kindergeld kein Zuckerschlecken! Wenn ich es mir aussuchen könnte und ich die Ausbildung nochmal machen müsste, würde ich bei meinen Eltern wohnen! Ging damals nicht, weil die Stelle weit war...

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Moin,

meiner meinung nach kann man mit einem normalen Azubi gehalt problemlos entweder eine eigene Wohnung Oder ein eigenes Auto unterhalten (außer vielleicht in orten wo der mietspiegel überdurchschnittlich ist). natürlich muss man etwas aus geld achten (jeden mittag essen gehen ist nicht!), aber irgendwann muss man das ja mal lernen.

also, schau dir an wiviel geld übrig bleibt, und rechne es in ruhe durch.

Viel Spass und Erfolg

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Hallo ,

also ich wohne auch alleine und bin im ersten Lehrjahr. Ist schon ein wenig knapp. Zahle verminderte Miete, da ich bei meiner Oma im Haus wohne.

Kindergeld bekommst du weiter.

Eigentlich solltest du von deinen Eltern auch Unterhalt bekommen, wenn du ausziehst und es deine erste Ausbildung ist.

Soweit wie ich weis, gibt es auch vom Staat noch eine Förderung (NICHT BAFÖG)... --> BAB = Berusausbildungsbeihilfe :)

Hier kannst du mal nachlesen:

Berufsausbildungsbeihilfe â€â€œ Wikipedia

Kann glaub ich nicht jeder bekommen.

Grüße

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[...] Hier kannst du mal nachlesen:

Berufsausbildungsbeihilfe â€â€œ Wikipedia

Kann glaub ich nicht jeder bekommen. [...]

"...wenn der Antragsteller während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern wohnen kann, weil der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zur Arbeitsstätte mehr als 2 Stunden dauern würde (mit öffentl. Verkehrsmitteln), oder..."

ist bei mir nicht der fall, fahre mit'm skateboard und bin in 5 minuten da ^^

aber trotzdem danke!

habe heute endlich meinen vertrag unterschrieben, eigentlich sollte ich echt glücklich drüber sein, aber irgendwie habe ich noch zweifel..

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Hi,

ich bin damals auch zum Beginn der Ausbildung ausgezogen. Ich kann es nur jedem empfehlen, das heimische Nest mal zu verlassen und auf eigenen Beinen

zu stehen. Auch wenn es finanziell nicht wirklich auf eigenen Beinen ist.

Kindergeld wurde ja bereits mehrfach angesprochen. Die 154€?? stehen dir zu.

Ich habe damals noch Wohngeld beantragt und bewilligt bekommen. Mein kleines Appartment (25m² + Küche) hatte damals 230€ gekostet.

Kindergeld + Wohngeld = Miete gezahlt.

Was die sonstigen Kosten angeht:

Möbel wirst du nicht all zu viele in der ersten Bude brauchen. Hast ja zuhause

auch schon welche gehabt. Bett und Schreibtisch sollte also vorhanden sein.

Gerade bei den kleinen Wohnungen gibt es immer wieder möbelierte App.

WG? Um so besser. Zwei Leute die irgendwo Möbel haben.

Küche: Bitte was? Eine Küche?? Miet dir eine Bude, wo eine drin ist, dann

braucht du dich da nicht drum kümmern

Waschmaschine: wasch zuhause. So kommst du auch mal heim. Oder geh in

die berühmten Waschsalons. Das Entertainment ist auch oft besser als zur

Prime Time im TV.

Lebensmittel: da kommst du nicht rum.

Wage den Schritt. Kalkuliere scharf. Daten hast du ja jetzt genug. Ich habe

es nie bereut.

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"...wenn der Antragsteller während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern wohnen kann, weil der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zur Arbeitsstätte mehr als 2 Stunden dauern würde (mit öffentl. Verkehrsmitteln), oder..."

ist bei mir nicht der fall, fahre mit'm skateboard und bin in 5 minuten da ^^

aber trotzdem danke!

habe heute endlich meinen vertrag unterschrieben, eigentlich sollte ich echt glücklich drüber sein, aber irgendwie habe ich noch zweifel..

Bitte lies hier beim Sozialgesetzbuch 3 §64 einmal nach. Die von dir zitierte Regel zählt nur wenn du noch nicht volljährig bist. Also wenn du 18 bist kannst du sogar direkter Nachbar deiner Eltern sein und hast trotzdem Anspruch (sofern die anderen Faktoren zutreffen) auf BAB.

Außerdem finde ich ist eine eigene Wohnung zu haben durchaus machbar. man darf allerdings nicht erwarten, dass man dann im Luxus leben kann. Zwar wird die allein Ausbildungsvergütung in den wenigsten Fällen ausreichen aber gerade dann helfen Kindergeld, BAB und vielleicht auch die Eltern ganz gut aus.

Halb off topic: Wenn man auszieht unter dem Anspruch "das heimische Nest zu verlassen", dann finde ich es etwas paradox zusagen, dass man könne ja trotzdem immer noch bei Mutti waschen oder gar waschen lassen.

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Halb off topic: Wenn man auszieht unter dem Anspruch "das heimische Nest zu verlassen", dann finde ich es etwas paradox zusagen, dass man könne ja trotzdem immer noch bei Mutti waschen oder gar waschen lassen.

Da stimme ich dir zu. Ich habe die erste Zeit den Waschsalon genutzt und mir später eine gebrauchte Maschine zugelegt. Die leistet mir heute noch treue Dienste. Bekommt man auch recht günstig bei Insolvenzfällen oder Haushaltsauflösung.

Wohngeld musst du nicht zurückzahlen. Du musst bei der Kreisverwaltung

einen entsprechenden Antrag stellen. Es geht hierbei eigentlich darum,

finanziell schwach gestellte zu unterstützen. Geh einfach mal hin und frag

nach.

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Halb off topic: Wenn man auszieht unter dem Anspruch "das heimische Nest zu verlassen", dann finde ich es etwas paradox zusagen, dass man könne ja trotzdem immer noch bei Mutti waschen oder gar waschen lassen.

hmm, macht meine schwester auch -g- und die speisekammer nimmt auch jedesmal ab, wenn sie zu besuch bei eltern ist.. finds auch was laecherlich. entweder ganz oder garnicht.

mal ne andere frage... diese ganzen gelder.. wohngeld, bab usw, sind die davon abhaengig, wieviel die eltern verdienen? und wie gross/luxurioes die wohnung ist, in die man zieht? wieviel unterhalt man bezieht?

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Da stimme ich dir zu. Ich habe die erste Zeit den Waschsalon genutzt und mir später eine gebrauchte Maschine zugelegt. Die leistet mir heute noch treue Dienste. Bekommt man auch recht günstig bei Insolvenzfällen oder Haushaltsauflösung.

Wohngeld musst du nicht zurückzahlen. Du musst bei der Kreisverwaltung

einen entsprechenden Antrag stellen. Es geht hierbei eigentlich darum,

finanziell schwach gestellte zu unterstützen. Geh einfach mal hin und frag

nach.

Wow, coole sache, wonach richtet sich das denn, wie viel und ob ich überhaupt etwas bekomme!?

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hmm, macht meine schwester auch -g- und die speisekammer nimmt auch jedesmal ab, wenn sie zu besuch bei eltern ist.. finds auch was laecherlich. entweder ganz oder garnicht.

mal ne andere frage... diese ganzen gelder.. wohngeld, bab usw, sind die davon abhaengig, wieviel die eltern verdienen? und wie gross/luxurioes die wohnung ist, in die man zieht? wieviel unterhalt man bezieht?

bei bab herrschen freibeträge, das eigene sowie das einkommen der eltern werden berücksichtigt verdienen die zu viel, wird ein betrag entsprechend angerechnet, ggfs hat man dann kein anspruch mehr. bab erhält man nur bei seiner erstausbildung und solange sind die eltern den kindern zum unterhalt verpflichtet. entweder ein dach überm kopf+essen+trinken+was dazu gehört oder entsprechend finanzielle hilfe zum wohnungsbestreiten. bab & wohngeld schliessen sich normaler weise aus. wohnt das kind nicht mehr im haushalt der eltern, müssen die es dem kind weiter geben. dazu sind die eltern verpflichtet.

bei wohngeld herrschen einkommensgrenzen. liegt man drüber, erhält man kein wohngeld. zusätzlich muss die wohnung "angemessen" sein. wenn z.b. eine person in einer 3 zimmer wohnung wohnt und dadurch sehr hohe mietkosten hat, wird wohl kaum wohngeld bekommen. wie die grenzen sind weiß ich nicht, sind auch von ort zu ort unterschiedlich (stichwort mietspiegel).

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