crasher1985 Geschrieben 23. Juni 2008 Teilen Geschrieben 23. Juni 2008 Hallo, bevor jeamnd meckert..ja ich bin auch einer von dennen der jetzt erst sein Berichtsheft gemacht hat. Nun meine Frage...reicht es wenn der Ausbilder auf einem Deckblatt unterschreibt weil im Endeffekt unterzeichnet er ja nur für die richtigkeit und ob er das allgemein amcht oder jede Woche ist doch wohl egal oder nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
*SunShine* Geschrieben 23. Juni 2008 Teilen Geschrieben 23. Juni 2008 Hallo, also mein Ausbilder unterschreibt mein Berichtsheft einmal im Monat, d.h. muss es einmal im Monat abgeben. Wir haben so Wochenblätter und da unterschreibt er jede Woche. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
f33l1ngs Geschrieben 23. Juni 2008 Teilen Geschrieben 23. Juni 2008 mein ausbilder hat immer für zwei wochen unterschrieben. theoretisch müsste es reichen, wenn deiner nur auf dem deckblatt unterschreibt. aber wenn du auf nummer sicher gehen willst, frag direkt bei deiner ihk nach. [wenn die sehen, dass nur auf dem deckblatt unterschrieben wurde, werden die sich schon ihren teil denken... und evtl. mal genauer hinschauen ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
calebgrminar Geschrieben 23. Juni 2008 Teilen Geschrieben 23. Juni 2008 Hallo, bevor jeamnd meckert..ja ich bin auch einer von dennen der jetzt erst sein Berichtsheft gemacht hat. Nun meine Frage...reicht es wenn der Ausbilder auf einem Deckblatt unterschreibt weil im Endeffekt unterzeichnet er ja nur für die richtigkeit und ob er das allgemein amcht oder jede Woche ist doch wohl egal oder nicht? wird das berichtsheft in der einladung zur prüfung verlangt? Bei uns steht jedenfalls nix davon deswegen nehm ichs glaub ich auch net mit (ihk mittelfranken) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Quigonjim Geschrieben 23. Juni 2008 Teilen Geschrieben 23. Juni 2008 Öhh ich würds ma' lieber mitnehmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
f33l1ngs Geschrieben 23. Juni 2008 Teilen Geschrieben 23. Juni 2008 Öhh ich würds ma' lieber mitnehmen dito! wenn der PA es sehen will und du es nicht dabei hast, kannst du deswegen durchfallen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
denoic Geschrieben 23. Juni 2008 Teilen Geschrieben 23. Juni 2008 wer hat dir den diesen blödsinn erzählt? das einzige was passieren kann, ist das man seinen abschlusschein erst erhält, wenn man die Berichtshefte nachgezeigt hat. Aber durchfallen NICHT. ICh frag mich wer sich immer sowas ausdenkt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
f33l1ngs Geschrieben 24. Juni 2008 Teilen Geschrieben 24. Juni 2008 wer hat dir den diesen blödsinn erzählt? das einzige was passieren kann, ist das man seinen abschlusschein erst erhält, wenn man die Berichtshefte nachgezeigt hat. Aber durchfallen NICHT. ICh frag mich wer sich immer sowas ausdenkt. das denken sich einige hier im forum aus bzw. sprechen es aus. das berichtsheft ist nun mal teil der ausbildung und ein teil des ausbildungsabschlusses. es ist IMO selbstverständlich, dass man es zur prüfung mitbringt und das wird wahrscheinlich auch jeder PA erwarten. ich würd's nicht riskieren. by the way... ich hatte meins dabei und es wurde weder danach gefragt, noch einmal reingeschaut. ich denke, dass der berichtsheft nur gefragt ist, wenn die mündliche prüfung nicht so gut gelaufen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
calebgrminar Geschrieben 24. Juni 2008 Teilen Geschrieben 24. Juni 2008 Also jetzt mal ehrlich...Wenn in der Einladung nicht drinnen steht, das man die Berichtshefte zur Vorlage dabei haben muss. Muss man sie auch nicht dabei haben...Die IHK schreibt ja auch rein das man seinen Perso mitnehmen soll. Also stehen folglich in der Einladung alle relevanten Dinge drinnen die man mitbringen muss um die Prüfung zu bestehen. Die IHK kann doch nicht nur die hälfte der relevanten Dinge reinschreiben die zum bestehen der Prüfung notwendig sind... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
crasher1985 Geschrieben 24. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2008 uns wurde auch gesagt das man deswegen nicht durchfällt. Unsere IHK Frau hat gesagt das lediglich das Zeugniss erst dann ausgestellt wird wenn ein vollständiges berichtsheft vorliegt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dLx Geschrieben 24. Juni 2008 Teilen Geschrieben 24. Juni 2008 ich denke, dass der berichtsheft nur gefragt ist, wenn die mündliche prüfung nicht so gut gelaufen ist. glaube ich kaum. ich wurde auch nach dem berichtsheft gefragt und hatte 82% mündlich. Ich würde es auf jeden Fall auch mitnehmen, egal obs in der einladung drinsteht oder nicht. Ich mein is doch keine Arbeit das ding einfach miteinzupacken. mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
calebgrminar Geschrieben 24. Juni 2008 Teilen Geschrieben 24. Juni 2008 Hast das schriftlich von der IHK-Frau? Mir hat nämlich mal ein IHK-Mann gesagt(ich habs auch nur mündl), das sich die IHK eigentlich nur fürs Berichtsheft interessiert, wenn du die Ausbildungsfirma wechseln willst, weil sie dich nicht ausbildet. Dann musst du das beweisen das dich dein Betrieb nicht ausbildet u. das geht nur mit den Berichtsheften, wenn da drinnen steht du hast 4 von 5 Tag Kaffee gekocht(als Fi) dann erkennt das die IHK an u. erlaubt es dir den Betrieb zu wechseln...Da dieses Verhalten allerdings am Ende der Ausbildung so gut wie nie vorkommt. Ist das eigentlich egal...sicher es gibt bestimmt auch ein paar Paragraphenreiter in den PAs die unbedingt das Berichtsheft sehen wollen. Dann bin ich aber auch ein Paragraphenreiter u. sag:"Hätten Sie das net in die Einladung mit reinschreiben können, das Sie die Berichtshefte benötigen?" Würd mich mal interessieren wie das hier soo unsere Prüfer sehen*neugierig bin* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 24. Juni 2008 Teilen Geschrieben 24. Juni 2008 Fakten: Erstens: § 43 BBiG Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 1. [...] 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und 3. [...] Heisst, die Zulassung kann auch aberkannt werden. Zweitens: Einige IHKn sammeln die Ausbildungsnachweise bei der schriftl. Prüfung ein oder fordern sie vorher an, einige fordern zum Mitbringen zur mündl. Prüfung auf. Andere IHKn schreiben eben nichts und fordern zu nichts auf, müssen sie ja auch nicht, da es "erstens" gibt und es jeder IHK überlassen bleibt, wie und ob sie die Zulassungsvoraussetzung prüft. Schlau schnacken und darauf ankommen lassen ist jedenfalls nicht intelligent. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
calebgrminar Geschrieben 24. Juni 2008 Teilen Geschrieben 24. Juni 2008 uih den paragraphen kannt ich noch net...*erstaunt bin* ok, geb mich geschlagen...werd dann wohl auch noch einige hundert seiten meiner berichtshefte unterschreiben müssen(wir haben so nen komisches formular dafür wo der azubi auch unterschreiben muss)...*life is hard* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 24. Juni 2008 Teilen Geschrieben 24. Juni 2008 hallo, bei uns ist es so dass das berichtsheft zur mündl. prüfung verlangt wird. wird es nicht mitgebracht (und der pa merkt es) muss es nachgereicht werden, erst dann gibt es das zeugnis. das ist aber wie bereits geschrieben andernorts anders. bei den unterschriften reicht es bei uns wenn gebündelt unterschrieben wird, also nach dem motto 'von xx.xx.1900 - xx.xx.2000 gesehen sepp ausbilder'. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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