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Unterschrift Berichtsheft


crasher1985

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Hallo,

bevor jeamnd meckert..ja ich bin auch einer von dennen der jetzt erst sein Berichtsheft gemacht hat.

Nun meine Frage...reicht es wenn der Ausbilder auf einem Deckblatt unterschreibt weil im Endeffekt unterzeichnet er ja nur für die richtigkeit und ob er das allgemein amcht oder jede Woche ist doch wohl egal oder nicht?

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mein ausbilder hat immer für zwei wochen unterschrieben.

theoretisch müsste es reichen, wenn deiner nur auf dem deckblatt unterschreibt. aber wenn du auf nummer sicher gehen willst, frag direkt bei deiner ihk nach.

[wenn die sehen, dass nur auf dem deckblatt unterschrieben wurde, werden die sich schon ihren teil denken... und evtl. mal genauer hinschauen ;)]

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Hallo,

bevor jeamnd meckert..ja ich bin auch einer von dennen der jetzt erst sein Berichtsheft gemacht hat.

Nun meine Frage...reicht es wenn der Ausbilder auf einem Deckblatt unterschreibt weil im Endeffekt unterzeichnet er ja nur für die richtigkeit und ob er das allgemein amcht oder jede Woche ist doch wohl egal oder nicht?

wird das berichtsheft in der einladung zur prüfung verlangt? Bei uns steht jedenfalls nix davon deswegen nehm ichs glaub ich auch net mit :D (ihk mittelfranken)

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wer hat dir den diesen blödsinn erzählt? das einzige was passieren kann, ist das man seinen abschlusschein erst erhält, wenn man die Berichtshefte nachgezeigt hat. Aber durchfallen NICHT. ICh frag mich wer sich immer sowas ausdenkt.

das denken sich einige hier im forum aus bzw. sprechen es aus. das berichtsheft ist nun mal teil der ausbildung und ein teil des ausbildungsabschlusses. es ist IMO selbstverständlich, dass man es zur prüfung mitbringt und das wird wahrscheinlich auch jeder PA erwarten. ich würd's nicht riskieren.

by the way... ich hatte meins dabei und es wurde weder danach gefragt, noch einmal reingeschaut. ich denke, dass der berichtsheft nur gefragt ist, wenn die mündliche prüfung nicht so gut gelaufen ist.

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Also jetzt mal ehrlich...Wenn in der Einladung nicht drinnen steht, das man die Berichtshefte zur Vorlage dabei haben muss. Muss man sie auch nicht dabei haben...Die IHK schreibt ja auch rein das man seinen Perso mitnehmen soll. Also stehen folglich in der Einladung alle relevanten Dinge drinnen die man mitbringen muss um die Prüfung zu bestehen. Die IHK kann doch nicht nur die hälfte der relevanten Dinge reinschreiben die zum bestehen der Prüfung notwendig sind...

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ich denke, dass der berichtsheft nur gefragt ist, wenn die mündliche prüfung nicht so gut gelaufen ist.

glaube ich kaum.

ich wurde auch nach dem berichtsheft gefragt und hatte 82% mündlich.

Ich würde es auf jeden Fall auch mitnehmen, egal obs in der einladung drinsteht oder nicht. Ich mein is doch keine Arbeit das ding einfach miteinzupacken.

mfg

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Hast das schriftlich von der IHK-Frau?:D

Mir hat nämlich mal ein IHK-Mann gesagt(ich habs auch nur mündl), das sich die IHK eigentlich nur fürs Berichtsheft interessiert, wenn du die Ausbildungsfirma wechseln willst, weil sie dich nicht ausbildet. Dann musst du das beweisen das dich dein Betrieb nicht ausbildet u. das geht nur mit den Berichtsheften, wenn da drinnen steht du hast 4 von 5 Tag Kaffee gekocht(als Fi) dann erkennt das die IHK an u. erlaubt es dir den Betrieb zu wechseln...Da dieses Verhalten allerdings am Ende der Ausbildung so gut wie nie vorkommt. Ist das eigentlich egal...sicher es gibt bestimmt auch ein paar Paragraphenreiter in den PAs die unbedingt das Berichtsheft sehen wollen. Dann bin ich aber auch ein Paragraphenreiter u. sag:"Hätten Sie das net in die Einladung mit reinschreiben können, das Sie die Berichtshefte benötigen?"

Würd mich mal interessieren wie das hier soo unsere Prüfer sehen*neugierig bin*

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Fakten:

Erstens:

§ 43 BBiG Zulassung zur Abschlussprüfung

(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,

1. [...]

2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und

3. [...]

Heisst, die Zulassung kann auch aberkannt werden.

Zweitens:

Einige IHKn sammeln die Ausbildungsnachweise bei der schriftl. Prüfung ein oder fordern sie vorher an, einige fordern zum Mitbringen zur mündl. Prüfung auf. Andere IHKn schreiben eben nichts und fordern zu nichts auf, müssen sie ja auch nicht, da es "erstens" gibt und es jeder IHK überlassen bleibt, wie und ob sie die Zulassungsvoraussetzung prüft.

Schlau schnacken und darauf ankommen lassen ist jedenfalls nicht intelligent.

bimei

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hallo,

bei uns ist es so dass das berichtsheft zur mündl. prüfung verlangt wird. wird es nicht mitgebracht (und der pa merkt es) muss es nachgereicht werden, erst dann gibt es das zeugnis. das ist aber wie bereits geschrieben andernorts anders.

bei den unterschriften reicht es bei uns wenn gebündelt unterschrieben wird, also nach dem motto 'von xx.xx.1900 - xx.xx.2000 gesehen sepp ausbilder'.

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