dan!eL Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 hallo zusammen, meine ausbildung neigt sich dem ende, jedoch benötige ich doch noch einmal einen weisen rat von euch. ich habe meinen ausbildungsvertrag damals mit der ausbildungsstätte in meiner nähe unterschrieben (um es grob auszudrücken: es sind keine reisen für eine vervollständigung meiner ausbildungsziele notwendig). im laufe der ausbildung hat sich das aber drastisch geändert, gerade zwischen dem zweiten und dritten lehrjahr. zu weit nach hinten möchte ich für das beispiel jetzt aber nicht blättern. um es zu veranschaulichen genügt das beispiel mit dem abschlussprojekt. da das abschlussprojekt bei uns nicht vor ort realisiert werden kann, sondern in der 350km entfernten hauptverwaltung, muss entsprechend gependelt werden. das ganze hat bei mir schon mit erstellung des projektantrages begonnen. schlussendlich auch die durchführung des genehmigten projektes. hier fallen für mich, den azubi, nicht gerade geringe reisekosten an. eine strecke verkürzt meine azubivergütung um 53 EUR. nun, bis jetzt musste ich min 6 mal diese strecke fahren und sogar 1 woche dort wohnen. ist ja alles soweit ok, habe ich gar keine probleme mit. nun hat mich bei der reisekostenabrechnung jedoch fast der schlag getroffen. 50% der gesamten ausgaben wurden jediglich erstattet. die arbeitszeit wurde mir auch pauschal berechnet (nicht annähernd meiner erbrachten arbeitszeit - das nehm ich notfalls auch in kauf). auf anfrage wieso/weshalb/warum kommt als argument, dass bei fort- und weiterbildungsmaßnahmen generell bei uns nur 50% der erbrachten kosten erstattet werden. es handelt sich hier aber weder um eine fort- noch um eine weiterbildungsmaßnahme. es musste der projektantrag gestellt und das projekt schlussendlich auch durchgeführt werden. denn ohne diesen antrag wäre ich logischerweise nicht zugelassen worden und somit durchgefallen. gleiches mit dem projekt. das wiederrum sieht unsere personalchefin nicht wirklich ein. => ich bleibt auf den kosten sitzen. die firmentinterne jav stößt hier auch auf granit (kaum zu glauben, es gibt doch gesetze die sowas regeln?). zu beginn der ausbildung wurde nicht festgelegt (weder schriftlich noch mündlich), dass solche distanzen oder kosten auf den azubi zukommen. ganz von dem beispiel abgesehen, musste ich auch bücher zur prüfungsvorbereitung und die schule selbst bezahlen. mit einem mitarbeiter meines vertrauens habe ich darüber gesprochen und dieser hat mir dann den weg über die ihk nahe gelegt. das habe ich jetzt auch vor. nun aber wie gehe ich genau diese sache an? muss ich das innerhalb der ausbildungszeit machen oder kann ich das unmittelbar nach bestandener prüfung machen? und vor allem: WIE genau muss man sowas machen? was haltet ihr von dieser situation, habt ihr evtl. sowas schonmal durchgemacht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 Hi, der richtige Weg wäre (wenn es sich nicht gütlich machen lässt) DU > JAV > Betriebsrat > Anwalt > Arbeitsgericht. Die IHK hat glaub ich bei solchen Dingen nicht viel zu melden, da es erstmal nix mit der Ausbildung zu tun hat. ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 da es erstmal nix mit der Ausbildung zu tun hat. Seh ich nicht so. Wenn dein Betrieb dich das Abschlussprojekt nicht machen lässt, würde ich mich schleunigst an meinen zuständigen Kerl bei der IHK wenden. Bis das mit Gericht oder Anwalt durch ist, ist die Ausbildung schon seit Jahren abgebrochen. Natürlich hat das mit der Ausbildung zu tun und da würde ich mich sehr wohl an meinen zuständigen Mitarbeiter bei der IHK wenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 Sehe ich genauso wie aLeXL. Vor dem Anwalt würde ich mit der IHK sprechen. Der Betrieb muss dir schließlich ermöglichen deine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Wenn er dich dazu woanders hinschickt muss er gefälligst auch die Kosten zahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 (bearbeitet) Hi, wenn ich ihn richtig verstehe, dann ermöglicht der Betrieb ja ein Abschlussprojekt - es geht schlicht um die Rückerstattung der Reisekosten. Da hat die IHK erstmal eben nix zu melden. Ausserdem ... da das abschlussprojekt bei uns nicht vor ort realisiert werden kann, ... ist das auch eine Aussage die man erstmal belegen muss bzw. es keine Möglichkeit für ein lokales Alternativprojekt geben könnte darf auch bezweifelt werden. Wie auch immer - schaden wird es nicht zur IHK zu gehen, aber ich bezweifle, dass die etwas unternimmt. ciao, vic Bearbeitet 1. Juli 2008 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cleo Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 naja.. was steht denn in den Betriebsvereinbarungen zu Weiterbildung - Fortbildung und auch zu Geschäftsreisen? Steht im Ausbildungsvertrag oder in Zusätzen wörtlich, dass du nicht an anderen Orten arbeitest? Was steht in den Betriebsvereinbarungen über den Arbeitsort? Wir hatten z.B. bei meiner letzten Firma drinne stehen, dass fahrten für Projekte beim Kunden im Umkreis von ... k.a. ... zum normalen Arbeitsweg gehören.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dan!eL Geschrieben 1. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 Hi, wenn ich ihn richtig verstehe, dann ermöglicht der Betrieb ja ein Abschlussprojekt - es geht schlicht um die Rückerstattung der Reisekosten. jein, der betrieb konnte mir vor ort nichts anbieten. ich habe mich dämlich gesucht und habe kein projekt gefunden. ich habe nachgebohrt, es war selbst verzweiflung seitens des AGs zu spüren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cleo Geschrieben 2. Juli 2008 Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 der Ausbildungsort wird, wenn ich mich recht entsinne, IMMER in den Vertrag geschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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