Fenixxus Geschrieben 5. Juli 2008 Teilen Geschrieben 5. Juli 2008 Hi zusammen, ich möchte mal gerne eure Meinung zu folgender Sachlage einholen: Ich habe bereits am 26.05.08 meine Grafikkarte bei dem Computerladen abgegeben, weil dort noch Garantieanspruch besteht. Nun dort sagte man mir, dass der ganze Prozess ca. 2 Wochen dauert. Ok, ich nach 2 Wochen angerufen: Die Grafikkarte sollte am 22.06.08 eintreffen. Ich am 24.06.08 angerufen, wo die Grafikkarte sei. Die müsste demnächst eintreffen. Ich ruf am 02.07.08 an: "Der Liefertermin war heute. Die sollte innerhalb von 2 Tagen eintreffen". Ich bat daraufhin mal den Lieferanten am 03.07.08 zu kontaktieren. Ich ruf am Donnerstag an: "Die sollte innerhalb von 2 Tagen eintreffen." Ich ruf heute an: "Die ist heute noch nicht da. Am Montag oder Dienstag sollte die da sein". So langsam komm ich mir v e r a r s c h t vor. Nun habe ich vor der Firma in einem Schreiben eine angemessene Nachfrist bis zum 12.07.08. Ansonsten werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Findet ihr diese Frist auch so ok? Was würdet ihr machen? Ich finde, dass die Grafikkarte längst, aber wirklich auch längst überfällig ist. Als ich damals ein Problem mit meinem Notebook von Acer gehabt habe, habe ich binnen einer Woche das reparierte Notebook wieder zurückgehabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shinuma Geschrieben 5. Juli 2008 Teilen Geschrieben 5. Juli 2008 Normal setzt man eine 14 Tage Frist irgendetwas zu erfüllen. Von dem her wäre es der 19. Allgemein ist es aber gut eine Frist zu setzen um dann später vom Kaufvertrag zurückzutreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
svehstedt Geschrieben 7. Juli 2008 Teilen Geschrieben 7. Juli 2008 Ich denke mal, das der Händler mittlerweile genügend Zeit hatte, überhaupt die Grafikkarte zurück zu geben. Auf jeden Fall währe es besser gewesen, anstatt zu telefonieren gleich ein Schreiben auf zu setzen, mit dem der Händler in Verzug gesetzt wird. Solange nur telefoniert wird, steckt noch nicht all zu viel Druck dahinter. Mit einem Anschreiben hat man für spätere Aktionen was in der Hand. Im Schreiben könnte auch gut etwas von Schadensersatz bei Nichtwahrung der Frist und ggf. Wandlung des Kaufvertrages (heisst Geld zurück) stehen. Gruss svehstedt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 8. Juli 2008 Teilen Geschrieben 8. Juli 2008 Hast du Belege für deine Nachfragen? Oder wurde dir ein Termin schriftlich gegeben? Wenn nein, hast du hoffentlich zumindest den Beleg, wann du die Karte abgegeben hast. Mit Verweis auf diesen Beleg mahnst du zum $in14Tagen die Erfüllung des Garantieanspruches schriftlich an. Schadensersatz? Wenn es B2C war: schwierig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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