cloud2302 Geschrieben 9. Juli 2008 Teilen Geschrieben 9. Juli 2008 Hallo zusammen, in meinem Betrieb läuft im Moment so einiges schief,deswegen wollte ich mal fragen ob wer eine gute Seite zu den Rechten/Pflichten von Auszubildenden sowie den Ausbildern besteht. Vor allen Dingen würde mich dabei interessieren, ob ich ein Recht darauf habe eine mehrwöchige Projekttätigkeit bei einem Kunden ohne das ein Ausbilder etc. dabei ist einfach so ablehnen kann (mein Chef will mich im Bereich SAP Consulting als SAP-Berater für einen Kunden nach Hannover schicken, dabei bin ich erst im ersten Lehrjahr und habe praktisch nur seine Bugs beseitigen müssen) und ob man Stundennachweise verlangen kann(es wurde vor kurzem ein Zeiterfassungssystem angeschafft welches wir auch benutzen müssen, jedoch wird uns kein Stundennachweis ausgestellt weil wir in der Ausbildung zu viele Überstunden haben und diese nicht abgelten sollen). Zudem sind noch ein paar kleinere andere Sachen vorgefallen über die ich mich informieren möchte(Ausbilder verweigert IHK-Berichte zu unterschreiben wenn Überstunden vermerkt sind, Urlaubstage werden unter dem Minimum angesetzt, Schulungen werden nach 18 Uhr angesetzt und sind verpflichtend für die Azubis,Gehalt wird zu spät gezahlt,...) Habe schon bei google und der IHK auf der Seite nachgesehen, aber speziell zu diesen Themen nichts finden können. Würde mich gerne über solche Sachen informieren damit ich eine vernünftige Diskussionsgrundlage habe bevor ich die zuständige IHK informiere oder ggf. den Ausbildungsbetrieb wechsel, vielleicht finden die da oben ja ein einsehen... Für eure Hilfe danke ich im voraus. Liebe Grüße Cloud Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chr1s Geschrieben 9. Juli 2008 Teilen Geschrieben 9. Juli 2008 Na da hast ja nicht so n dollen Betrieb erwischt. Auch wenn dieses Mehrwöchige Arbeiten eigentlich ganz gut klingt, von wegen selbstständigkeit etc... aber etwas früh halt. Urlaubstage unter dem Minimun ? das wären unter 4 Wochen im Jahr wenn du schon über 18 ist, also das hab ich jetzt noch niergends erlebt Oo Überstunden sollten in der Ausbildung eigentlich nicht gemacht werden, auf der anderen Seite sollte es im eigenen interesse sein möglicht gut abzuschneiden in einer Ausbildung, was meistens mehr Zeit erfordert als 40 std / Woche Schulungen nach 18 uhr sind eigentlich auch ok, aber so alles in allem solltest du die Möglichkeit erhalten die vorhandenen Überstunden abzugelten. Wenn du mit deinem Ausbilder nicht so reden kannst, würd ich mal bei der IHK einen Termin mit deinem Ansprechpartner machen kannst und ihm das ganze schildern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 10. Juli 2008 Teilen Geschrieben 10. Juli 2008 *G*. Jetzt kann man sich schon im ersten Lehrjahr SAP-Consultant schimpfen und der Kunde merkts nicht ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
disciple Geschrieben 10. Juli 2008 Teilen Geschrieben 10. Juli 2008 Je nach Größe des Betriebs sollte man verschiedene Maßnahmen in Betracht ziehen: - Der erste Schritt, wäre der zum Ausbilder*, was ja scheinbar in deinem Fall nicht viel bringt - Der zweite Schritt, wäre zum Ausbildungskoordinator*, falls es sowas bei euch gibt (also Leiter der Ausbildung, falls ein anderer als dein Ausbilder*) - Der dritte Schritt, wäre zum Chef*, was ja scheinbar auch nix bringt - Der vierte Schritt, wäre zum Betriebsrat, bzw. noch besser zur Jugend- und Auszubildendenvertretung, falls es die geben sollte - Der fünfte Schritt, wäre dann die IHK. Über die Homepage oder die Vermittlung mit dem Zuständigen* der Ausbildung verbinden lassen und einen Termin damit vereinbaren. Achtung! An die Tatsachen halten! Auch keine kleinen Übertreibungen schönheitshalber! Sei dir bewusst: wenn du einmal die IHK angetriggert hast, ist der Ausbildungsplatz für'n Ar... Wenn einmal wegen dir die IHK im Betrieb zu Gast war, hat dein Chef/Ausbilder durchaus regelkonforme Möglichkeiten dir die nächsten 2,5 Jahre zur Hölle zu machen, also direkt einen Wechsel der Ausbildungsstelle in Betracht ziehen (was nur auf Weisung der IHK funktioniert, nicht auf persönlichen Wunsch)! Und mit den Worten von Mario Barth: "Jaaaanz Wichtig: Fresse halten angesagt!" - konkret: sich nicht vor den Ausbilder, Kollegen oder Chef mit den Worten aufbauen: "Ich treffe mich mit der IHK, jetzt kannste was erleben!" sondern nur und ausschließlich das mit dem Chef bereden, was die IHK dir rät. Die haben viel Ahnung und Feingefühl und schließlich weißt du nicht, mit wem dein Chef nicht so alles Kaffee-trinken geht. Dann ist besser, dass der Fall erfasst wird, bevor er sich mit dem IHK Präsidenten auf ein Bier trifft. (Das ist kein generelles Misstrauen gegen die IHK, aber Vetternwirtschaft gibts überall) Gruß Disciple (IHK Ausbilder) * = auf die weibliche Form wurde nur aus Gründen der Lesbarkeit verzichtet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cloud2302 Geschrieben 11. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Heyho, vielen Dank für eure Antworten, weiß eure Hilfe zu schätzen^^ Andere Ausbilder oder Betriebsrat sind leider nicht drin, da wir nur 9 Mitarbeiter sind und mein Ausbilder gleichzeitig Chef ist. Urlaubstage unter dem Minimun ? das wären unter 4 Wochen im Jahr wenn du schon über 18 ist, also das hab ich jetzt noch niergends erlebt Oo Mir stehen 16 zu, davon ist einer für Ämter(normal Sonderurlaub), einer für einen dringenden Arztbesuch(normal auch Sonderurlaub) und einer für die Heirat meiner Mutter(normal auch Sonderurlaub) drauf gegangen, also habe ich dieses Jahr effektiv 13 Stück weil sie mir vom normalen Urlaub abgezogen wurden und ich sie ned mit Überstunden ausgleichen darf. Versuche die schon mit Feiertagen zu kombinieren,allerdings ist das auch ned immer so prall. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Hallo, Mir stehen 16 zu, davon ist einer für Ämter(normal Sonderurlaub), einer für einen dringenden Arztbesuch(normal auch Sonderurlaub) und einer für die Heirat meiner Mutter(normal auch Sonderurlaub) drauf gegangen wo steht das man dafür Sonderurlaub bekommt? Ich denke eine fristlose Kündigung ist allein durch das zu-spät-zahlen des Gehalts schon möglich, mit den restlichen Sachen sowieso. Beachte bitte §22 Abs. 4 Satz 1 BBiG. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Dringende Arztbesuche sind "krank" und nicht Sonderurlaub und schon garnicht Urlaub. ******* Ausbeuterbetriebe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
disciple Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Mir stehen 16 zu, davon ist einer für Ämter(normal Sonderurlaub), einer für einen dringenden Arztbesuch(normal auch Sonderurlaub) und einer für die Heirat meiner Mutter(normal auch Sonderurlaub) drauf gegangen, also habe ich dieses Jahr effektiv 13 Stück weil sie mir vom normalen Urlaub abgezogen wurden und ich sie ned mit Überstunden ausgleichen darf. Knaller, also dir stehen gesetzlich 24 Tage zu, sofern du volljährig bist, pro Jahr. (Wenn du jünger bist, sind's mehr, das staffelt sich) Das heißt aber auch, dass wenn du nicht einen Vertrag über ein ganzes Jahr hast, du nur anteiligen Anspruch hast. Solltest du also erst in diesem Jahr deine Arbeit aufgenommen haben, wirst du keine komplettes Kalenderjahr in der Firma sein und hast damit auch keinen vollständigen Urlaubsanspruch, was ich aber für unwahrscheinlich halte. Das mit dem Sonderurlaub ist korrekt gehandhabt. Zwar ist es üblich, dass dir für die Hochzeit eines Verwandten ersten Grades ein Tag Urlaub gegeben wird, aber nicht für Arbeitgeber zwingend. Ämtergänge geben grundsätzlich keinen Sonderurlaub (oder nur bei sehr liberalen Arbeitgebern - hiervon ausgenommen i.d.R. Umzug, muss aber auch nicht) und Arztbesuche sind entweder ein medizinischer Notfall (dann wird dich der Arzt aber auch krankschreiben) oder müssen an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden. Insofern ist deinem Arbeitgeber nichts vorzuwerfen. Das einzige wo die Gerichte einheitlich entschieden haben, dass Sonderurlaub gewährt werden muss, ist beim Tod eines Verwandten ersten Grades, alles andere unterliegt dem guten Willen (bzw. dem guten Ton). Hätte ich eigentlich auch nichts gegen, ganz im Gegenteil ich mache meine Arbeit ja gerne, allerdings lerne ich nichts in der Zeit weil mein Ausbilder nie da ist und uns immer nur die Fehler als Aufgabe überträgt die er macht. Habe eigentlich keine Gelegenheit hinter Geschäftsprozesse etc. durchzublicken weil ich das ned analysieren soll, sondern "einfach machen". Das Bundesausbildungsgesetz sagt dazu: "Der Ausbildende hat dafür zu sorgen, dass dem Ausbildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind [...]" Danach steht da allerdings, dass der Zeitplan dem Ausbildungsbetrieb obliegt. IHK-Betriebe müssen sich grundsätzlich an den Ausbildungsrahmenplan (ARP) halten. Den kannst du bei deiner IHK downloaden oder kostenfrei (? In NRW, keine Ahnung wie das woanders ist) abholen. Sollten deine Kenntnisse massiv von dem abweichen, was da im Rahmenplan gefordert ist, sollte unbedingt interveniert werden, also in deinem speziellen Fall die IHK einschalten, weil du ansonsten fast keine Chance hast, diesen Rückstand einzuholen. Der ARP für FiSis ist ziemlich eng. Das habe ich auch nicht vor, allerdings habe ich so das Gefühl das mir die Ausbildung nichts bringt, obwohl ich die Zeit schon so gut wie möglich mit selber lesen und Hintergrundwissen erlangen zu verbringen,auch wenn ich dann mecker kriege das alles nicht schnell genug geht. Dir Wissen während der Arbeitszeit anzueignen ist Eigenengagement, dass von guten Ausbildern gefördert wird. Das Recht dazu hast du allerdings nicht. Wenn dein Ausbilder dir einen Job zuteilt, muss der erfüllt werden. Im Regelfall wird damit gewährleistet, dass der Ausbilder sagen kann: "nee du, die philosophische Bedeutung des Internets kannst du dir in der Freizeit durchlesen, jetzt setzt du nen Apache-Server auf." Okay, das wusste ich nicht. Muss ich mir das ganze dann wirklich antun oder gibt es nicht doch eine Möglichkeit direkt zu wechseln? Ich denke eine fristlose Kündigung ist allein durch das zu-spät-zahlen des Gehalts schon möglich, mit den restlichen Sachen sowieso. Allerdings würde ich gerne wenn nochmaliges reden mit dem Chef nichts bringt(den ich die letzten Tage wieder nicht hab erreichen können) nicht auch noch Psycho-Terror wegen der IHK mitmachen(die es ja in dem Sinne nur gut meint). Hab mir auch mal das BBiG durchgelesen, da bin ich durch Zufall drauf gestoßen und das hat mir in vielen Fragen schon geholfen. Das Wechseln des Ausbildungsplatzes ist gesetzlich verboten. Siehe hierzu BBiG §15. Wenn du deinen Ausbildungsplatz kündigst (auch ein Wechsel ist mal erst eine Kündigung), darfst du (so der einvernehmliche Richterspruch) auf absehbare Zeit (gemeinhin nimmt man ca. 3 Jahre an), keinen Ausbildungsberuf mehr ergreifen, der in seiner Art dem aufgegebenen ähnelt. (FiSi/FiAE/IT-Kfm). Damit soll verhindert werden, dass Azubis aus Gehaltsgründen hin und her wechseln, bzw. kleine Betriebe den großen die Azubis im 3. LJ abwerben um ohne viel Ausbildung günstigte Arbeitskräfte zu bekommen. Wenn du irgendwas tust, dann mach's auf jeden Fall in Absprache mit der IHK. Meine Erfahrung ist, dass die Ausbildungskoordinatoren der IHK sehr einfühlsame und verständnisvolle Menschen sind (sonst macht man so einen Job nicht). Die werden sich schon bemühen das ganze so zu machen, dass dir nicht unbedingt noch mehr Stress als unbedingt nötig entsteht. Mal ne andere Frage: einen Vertrag von der IHK hast du aber, oder? Also den Ausbildungsvertrag den du damals mit der Firma geschlossen hast, war da oben ein IHK-Logo drauf und der Schriftzug "Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Beraufsausbildungsverhältnisse..."? Ein Ausbildungsvertrag darf nämlich nicht Freitext sein wie ein normaler Arbeitsvertrag, sondern muss auf staatlich (in diesem Fall gilt die IHK als Vertreter des Staates) zugelassenen Dokumenten passieren. In diesem Vertrag steht dann auch ein Feld mit dem zugesicherten Urlaub und der muss auch bei der IHK hinterlegt werden. Wenn da in einem Feld für ein ganzes Jahr 16 Tage steht, ist bei denen aber Alarmstufe Rot hoch 2. Entweder hat da auch bei der IHK jemand ganz kräftig gepennt oder im allerschlimmsten Fall hast du irgendeinen Vertrag unterschrieben auf dem Berufsbildung statt Berufsausbildung steht... aber ich will den Teufel nicht an die Wand malen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Snipes83 Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Dringende Arztbesuche sind "krank" und nicht Sonderurlaub und schon garnicht Urlaub. Warum sollen dringende Arztbesuche krank sein? Beispiel: Wenn mir meine Kronen rausfallen hab ich keinerlei schmerzen und mir gehts eigentlich supergut! Bloß ohne Schneidezähne sieht doch besch...... aus! Also würde ich sagen da ist nen dringender Arzttermin angesagt ohne krank zu sein! Weiß zwar nicht wie es gesetzlich aussieht aber während der Bundzeit hatte man 5 Tage für Sonderurlaub! Und die waren nunmal für Amtsgänge und der gleichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schiller256 Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Weiß zwar nicht wie es gesetzlich aussieht aber während der Bundzeit hatte man 5 Tage für Sonderurlaub! Und die waren nunmal für Amtsgänge und der gleichen. In der freien Wirtschaft sieht es wie oben sehr gut beschrieben nun mal anders aus. Da bist du entweder krank oder legst deine Termine in deine Freizeit/Urlaub. Wenn ein flexibles Arbeitszeitmodell vorhanden ist kann man die Arbeit ja mal für ein paar Stunden unterbrechen. Sonderurlaub gibt es wie schon beschrieben bei Todesfällen in der Familie. Je nach Firma kann dir da noch etwas mehr zugestanden werden wie Sonderurlaub für Prüfungen, Umzug, eigene Hochzeit, bestimmte Anzahl an Jahren in der Firma aber gesetzlich Vorgeschrieben ist das nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
disciple Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Das mit den Verträgen in meinem letzten Eintrag war falsch, sorry, schneller getippt als gedacht... Wir stellen in unserem Betrieb den Azubis eine Kopie über die Eintragung ins Auszubildendenverzeichnis zur Verfügung, das muss man aber nicht. Noch was: Azubis dürfen übrigens keine Überstunden machen, wie es bei normalen Arbeitnehmern der Fall ist. Während die meisten ausgelernten aus Ihren Verträgen die Klausel kennen, dass mindestens eine gewisse Menge der Überstunden für Nüsse ist, muss dem Azubi jede Überstunde ausgezahlt werden, bzw. die Möglichkeit gegeben werden mit Freizeit auszugleichen. Eine fristlose wegen nicht-Zahlung deines Gehaltes ist möglich, solltest du aber auch erst nach einem Gespräch mit der IHK (und IN einem Gespräch mit der IHK) in Erwägung ziehen und dabei den Anwalt nicht vergessen. Beachte ferner, dass dich wahrscheinlich keine Unternehmen übernimmt, solange der Rechtsstreit, der aus so einer Kündigung resultiert, nicht abgeschlossen ist, sich dein Ausbildung also mal um gut und gerne ein Jahr verlängert und du danach nicht unbedingt die besten Karten hast, zumindest in deiner jetzigen IHK Region, wieder einen Ausbildungsbetrieb zu finden. Deshalb lieber auf die Vermittlung der IHK bauen. Die haben meisten gute Connections zu Ausbildungsgiganten (Magenta-Riese, roter Mannesmann-Nachfolger, bekannter Druckerhersteller mit 2 Buchstaben - jenachdem was es bei dir in der Region gibt), die "solche" Azubis aus Prestigegründen übernehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Warum sollen dringende Arztbesuche krank sein? Beispiel: Wenn mir meine Kronen rausfallen hab ich keinerlei schmerzen und mir gehts eigentlich supergut! Bloß ohne Schneidezähne sieht doch besch...... aus! Wenn mir die Kronen rausfallen fahr ich zum Zahnarzt, mehr oder weniger sofort. Man, wo kommen wir denn da hin ? :upps Ein leben für die Arbeitszeit ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
disciple Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Wenn mir die Kronen rausfallen fahr ich zum Zahnarzt, mehr oder weniger sofort. Man, wo kommen wir denn da hin ? :upps Ein leben für die Arbeitszeit ? Ein Leben im Rechtsstaat Deutschland. Wenn meinem Azubis die Kronen rausfallen würde schick ich den zum Zahnarzt. Bzw praktischer, weil schon passiert: wenn ich meinen Azubi nicht mehr sehen kann, weil er die gleiche Hautfarbe wie die Tapete hat, schick ich ihn nach Hause mit Auftrag entweder morgen gesund wiederzukommen oder zum Arzt zu gehen und sich lieber im Bett noch ein bißchen Berufsschulstoff reinzuziehen. Und genau das ist auch der Hintergrund. Wir haben in Deutschland eine soziale MARKTwirtschaft. Mit anderen Worten: krasse Fälle werden durch Gesetze abgedeckt, weniger krasse (z.B. die Kronen) sollen doch bitte Marktfreundlich ausgehandelt werden. Wenn einer meiner Untergebenen an einem Auftrag arbeitet, der heute Abend deadline hat und 500.000 Euro Vertragsstrafe, dann kann dem meinetwegen das ganze Gebiss rausfallen, dann hat der weiterzuarbeiten und ich fahr ihn nach Abschluss ins nächste Krankenhaus. Bei Azubis sieht das natürlich anders aus. Wenn von der Arbeit eines Azubis ohne Absicherung direkt sowas abhängig ist, hab ich was falsch gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 und wenns zu Folgeschäden kommt weil du das Leiden eines "Untergebenen" ( sag doch gleich Leibeigenen) unterschätzt und dir dein Projekt wichtiger ist als die Gesundheit dann trägst du zurecht hoffentlich die Kosten für die Misere. Es liegt überhaupt nicht in deinem Ermessen ob dein Untergebener krank genug ist um zum Arzt zu gehen. Wenn er krank ist wird er krankgeschrieben, andernfalls kommt er danach wohl wieder. Ich bin beileibe kein Mensch der krankfeiert wenn ich nicht krank bin, ich war in der gesamten Ausbildungszeit nicht einen Tag krank und selbst beim Bund hab ich vorher nicht krankgefeiert obwohl es keine Sau interressiert haette. Aber wenn ich was dringendes habe dann gehe ich zum Arzt. Und wenns danach wieder geht dann mache ich die Arbeit eben danach weiter. Bei Sachen wie ner Erkältung oder irgendwelchen Allergiegeschichten lege ich den Arzttermin natürlich auch nach Feierabend. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
disciple Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Ich benutze den Terminus "Untergebener" um anzuzeigen, dass ich der Person gegenüber weißungsbefugt bin. Das ist der korrekte Terminus, der auch im Gesetz gewählt wird, weil ich halt kein Arbeitgeber bin, sondern Interesse des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern wahre (-> Teamleiter). Dennoch ist die Person für mich kein Arbeitnehmer, sondern halt Untergebener. Das nennt man nunmal so, ob die Formulierung schön ist, liegt nicht in meinem Einflussbereich. Selbstverständlich hafte ich für Folgeschäden und muss natürlich mit allen meinen Anstrengungen bemüht sein Gefahr für Leib und Leben von der Person abzuhalten (auch so Gesetzestext). Nichtsdestotrotz obliegt es mir (und genau nur mir) zu entscheiden, ob der "Schutzbefohlene" (eigentlich das falsche Wort, aber vielleicht nicht so ein Reizwort) ins Bett sollte oder muss. Davon jederzeit unberührt bleibt natürlich das Recht des Arbeitnehmers die Arbeit aus medizinischen Gründen zu verweigern. Vielleicht wird das ganze etwas deutlich wenn ich das mal als Gespräch darstelle: "Hörma, mir sind gerade die Kronen rausgefallen, ich muss jetzt zum Zahnarzt." - "Ne, wir müssen jetzt das Projekt zuende bringen. Greif dir jeden den gebrauchen kannst, damit es schneller geht und schick den Studi zur Apotheke Schmerzmittel holen, ich bring dich danach auch zum Arzt." Willst du noch einen weiteren Hintergrund? Bei dem von mir vorher beschriebenen Fall (500.000 Pönale), was denkst du wieviele Arbeitsplätze in einem mittelständischen Unternehmen in so einem Fall draufgehen? Soll ich 5 Mann in die Arbeitslosigkeit entlassen, weil ich auf die Zahnschmerzen von einem Rücksicht nehmen sollte? Aber diese Diskusion ist meilenweites Offtopic. Der Gesetzestext ist eindeutig: wenn keine Erkrankung vorliegt, die nachhaltig die Gesundheit des Arbeitnehmers beeinträchtigt oder die Arbeit zum aktuellen Zeitpunkt nicht oder nur schwer möglich macht, ist der Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Wenn ein 500k€ Projekt den Bach runter geht weil ein Mitarbeiter wegen Krankheit ausfällt dann ist vorher etwas falsch gelaufen. Damit hat die Projektleitung zu rechnen. Und wenn ich zum Arzt will, dann gehe ich zum Arzt. Ne Deadline ist mir da völlig wumpe. Und am allerwenigsten interessierts mich ob mein Piep von Teamleiter mich später höchstpersönlich zum Arzt karrt. Weniger Gesetzestexte, mehr gesunden Menschenverstand. Gesundheit geht immer vor. Ganz einfach. Und ob ich warten kann mit dem Azrtbesuch oder nicht entscheide ganz allein ich. Es sei denn der Arbeitgeber schickt mich zum Arzt obwohl ich der Meinung bin dass das noch Zeit hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chr1s Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Also jo du kannst ihn natürlich nach Hause schicken, aber in erster Linie ist es seine Entscheidung ob er meint zum Arzt gehn zu müssen oder nicht. Wenn es ein Mitarbeiter ist von dem so ein Projekt abhängt, wird der aber wohl sicher einer sein den keine 10 Pferde zum Arzt bringen würden in der Situation Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
disciple Geschrieben 12. Juli 2008 Teilen Geschrieben 12. Juli 2008 Weniger Gesetzestexte, mehr gesunden Menschenverstand. Und dann nehmen wir uns alle an der Hand und tanzen um'n Baum 1. Kann sich nur Pipi-Langstrumpf die Welt so machen wie sie ihr gefällt 2. Ist das immernoch Offtopic, hier geht's nicht um dein Verständnis von einer besseren Welt, sondern um die sehr realen Probleme von cloud2302 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 12. Juli 2008 Teilen Geschrieben 12. Juli 2008 Knaller, also dir stehen gesetzlich 24 Tage zu, sofern du volljährig bist, pro Jahr. (Wenn du jünger bist, sind's mehr, das staffelt sich) Das heißt aber auch, dass wenn du nicht einen Vertrag über ein ganzes Jahr hast, du nur anteiligen Anspruch hast. Das sind aber Werktage und nicht Arbeitstage. Entsprechend kann man bei einer 5 Tage Woche auf weniger kommen. Und keiner sagt, dass diese innerhalb eines Jahres genommen werden müssen (Sie sollten bis März des folgenden Jahres verbraucht sein). PS: Ich würde einfach mal die Überlegung aufstellen, ob die Einbindung in einem ersten Lehrjahr als SAP - Berater nicht eine lohenswerte Investition (verbunden mit 3 Jahre Intensivstress und danach ein langes gutbezahltes Arbeitsleben vor Augen) wären. Krank ist Krank, dringende Arztbesuche sind Privatvergnügen. Überstunden kann man auch selbst notieren und dann entsprechend meinem PS. handeln oder andere Wege bestreiten. Warum sollten im Berichtsheft die Überstunden stehen? Es geht um Ausbildungsthemen. Schulungen nach 18.00 Uhr oder am Wochenende sind in vielen Firmen normal. Gerade im Bereich SAP dürfte Zeit das kostbarste werden. (Für dich als Azubi ist es sicher nicht fair, sofern es keinen anderen Augleich gibt, aber siehe Punkt unter PS.) Gehalt sollte bei Azubis nicht zu spät gezahlt werden. Hier könntest du eventuell eingreifen. Ich sehe es so, dass es immer zwei Seiten einer Medaille gibt. Die andere Seite können wir hier nicht hören. Solltest du wirklich arg überfordert werden, sind Gegenmaßnahmen zu treffen. Alles in allem sehe ich dich nur schwer and der Grenze gefordert, manchmal vielleicht leicht drüber hinaus zu gehen, trotzdem noch kein Grund, unbedingt auf die Palme zu klettern. Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Und deine Ausbildungsaussichten in diesem Bereich lassen zumindest eine Zukunft erkennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.