eichel2001 Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Hallo ihr, zwei kleine Fragen: 1) Gibt es einen Unterschied zwischen Arbeitszeugnis und Ausbildungszeugnis? Denn mein Chef sagte, er könnte mir kein Arbeitszeugnis ausstellen. 2) Mitte Juni habe ich meine Prüfung erfolgreich abgeschlossen und bis heute noch kein Zeugnis erhalten. Da ich aber nur für ein halbes Jahr übernommen werden konnte, bräuchte ich das schon recht schnell. Auf Anfrage beim Betrieb bzw. Ausbilder werde ich immer wieder vertröstet. Gibt es einen bestimmten Zeitraum, in dem ein Zeugnis ausgestellt werden muss? Ein kleinen Beispiel: 15.6. kein Azubi mehr. 31.12. Vertrag läuft aus. 15.12. Zeugnis erhalten. Wie dann bewerben um keine "Pause" drin zuhaben. (dieser Fall KÖNNTE ja auftreten). Ich hoffe ihr versteh wo mein Problem ist. Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 11. Juli 2008 Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 1. Jein. Für die Ausbildungszeit gibt es nunmal nur ein Ausbildungszeugnis. Für die Zeit seit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bis jetzt könntest du eines erbitten. 2. Bewerben ohne Zeugnis(se) und darauf hinweisen, dass man die fehlenden Unterlagen nachreicht, sobald man sie selbst hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eichel2001 Geschrieben 11. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 11. Juli 2008 Danke schon mal für die Antwort. Aber gibt es keinen Zeitraum, bis wann der Ausbilder ein Ausbildungszeugnis geschrieben haben muss? Ich meine, kann ich im Schreiben: Ich bitte um das Austellen eines Ausbildungszeugnis bis zum xx.07.08. Naja und wenn er das dann nicht macht, kann ich eh nichts dagegen machen. Das mit dem Nachreichen ist so eine Sache, klar kann ich das machen, aber ich will ja so schnell wie möglich weg. Sprich wenn ich schreibe, dass ich es nachreiche, wird mich kein Arbeitgeber einen Vertrag vorher unterschreiben lassen. Ich hoffe, ich schreibe das nicht zu durcheinander. Aber ich denke ihr versteht mich ;-) Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 12. Juli 2008 Teilen Geschrieben 12. Juli 2008 Ich meine, kann ich im Schreiben: Ich bitte um das Austellen eines Ausbildungszeugnis bis zum xx.07.08. Ja. Gib ihm 7-14 Tage Zeit und lass dir den Termin verbindlich bestätigen. Wenn dein Arbeitgeber weiß, dass du die Firma verlassen möchtest, kannst du ihn auch eindringlich darauf hinweisen, dass du das Zeugnis für Bewerbungen benötigst. Du könntest auch erwähnen, dass du dich durch das Zurückhalten des Zeugnisses behindert fühlst. Ist zwar alles etwas "schroff" ausgedrückt, aber so machst du deine Position klar und übst auch etwas Druck aus. Naja und wenn er das dann nicht macht, kann ich eh nichts dagegen machen. Doch - siehe BBiG §16. Du kannst zur Not vor's Arbeitsgericht gehen. Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dir zum Ausbildungsende ein Zeugnis auszustellen. Genauso wie er dazu verpflichtet ist, auf dein Bitten ein Arbeitszeugnis für die Zeit deiner Festanstellung auszustellen. Sprich wenn ich schreibe, dass ich es nachreiche, wird mich kein Arbeitgeber einen Vertrag vorher unterschreiben lassen. Wieso? Vielleicht verkaufst du dich in einem Bewerbungsgespräch so gut, dass deine Zeugnisse gar nicht mehr interessieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eichel2001 Geschrieben 22. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 22. Juli 2008 habs jetzt endlich bekommen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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