-Peace- Geschrieben 15. Juli 2008 Geschrieben 15. Juli 2008 Sehr geehrte Community ich wollte fragen wie das mit dem Urlaub gehandhabt wird, wenn man mit seiner Ausbildung fertig ist. Ich habe am 10.07.08 meine Ausbildung zum FIAE erfolgreich abgeschlossen. Einen Arbeitsvertrag besitze ich noch nicht, da noch nicht ganz klar ist in welche Abteilung meines Unternehmens ich komme. Allerdings habe ich eine garantierte Übernahmezeit von einem Jahr. Ich habe also derzeit denke ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag der sich am Tarifvertrag meine Firma orientiert, da ich ja nicht von der Arbeit weg geschickt worden bin. Nun habe ich dieses Jahr noch gar keinen Urlaub genommen . Nun ist meine Frage ob der Urlaub aus dem Arbeitsvertrag für nächstes Jahr gilt und mein Azubiurlaub dieses Jahr noch gilt oder ob ich quasi doppelten urlaub habe - was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann - also Azubiresturlaub + normaler Urlaub ?? thx für alle antworten Zitieren
SoL_Psycho Geschrieben 15. Juli 2008 Geschrieben 15. Juli 2008 Anteiliger Urlaub... Sprich für 6 Monate & 10 Tage Azubiurlaub (bei 30 Tagen dann grob: 30 * (6 / 12 = 15 Tage) und für den Rest des Jahres grob (30 * (6 / 12) = 15 Tage) Angestelltenurlaub... Kann allerdings auch sein, dass deine Firma sagt "Ist nit, Azubiurlaub ist verstrichen, zahlen wir dir nur aus" Irgendjemand hier kennt bestimmt auch Gesetzestexte Zitieren
-Peace- Geschrieben 15. Juli 2008 Autor Geschrieben 15. Juli 2008 hey das ging ja fix. Ok so könnt ich mir das vorstellen! Nur wirds noch ein wenig komplizierter da ich schwerbehindert bin und 5tage extraurlaub bekomme fragt sich ob ich das dann auf beide urlaubsteile bekomme. Naja mal sehen da muss ich mich wohl in der Personalabteilung genauer erkundigen. Zitieren
SoL_Psycho Geschrieben 15. Juli 2008 Geschrieben 15. Juli 2008 Die 5 Tage werden dann (nach meinem Verständnis) ebenfalls auf die beiden Jahreshälften aufgeteilt... Sprich bei 30 + 5 Tagen Urlaub pro Jahr hättest du als Azubi 17.5 und als Ausgelernter ebenfalls 17.5... (ich rechne hier vereinfachend mit dem 30.06. als Abschlusstermin, also nicht wörtlich nehmen) Nen Anruf in der Personalabteilung ist jedoch sicher der beste Weg Zitieren
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