Ynak Geschrieben 15. Juli 2008 Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 Hey, hab bei einer Verlosung im Internet teilgenommen und meine Kontonummer, BLZ, Inhaber, Name der Bank und meine Adresse angegeben. Jetzt bin ich mir aber ziemlich sicher, dass das alles nur Fake war. Jetzt frage ich mich, ob mir was passieren kann. D.h. können die mit den Daten irgendwas schlimmes anstellen? Ich bin erst 17. Schonmal Danke für die Hilfe MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 15. Juli 2008 Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 Die haben deine Konto Daten, also können Sie theoretisch eine Abbuchung einleiten in dem Sie vortäuschen, dass du dem zugestimmt hättest. Allerdings kannst du diesen Betrag wieder zurück überweisen lassen, wenn du zur deiner Bank gehst. Ansonsten können sie dich bei irgendwelchen diensten usw. anmelden, die dann geld von deinem konto abbuchen. aber eigentlich haste immer die chance, das geld zurück zu bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ynak Geschrieben 15. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 Ich kann das nicht einschätzen. Sollte ich jetzt am Besten ein neues Konto eröffnen?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 15. Juli 2008 Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 Also meinen Namen, meine Kontonummer und meine Bankleitzahl, den Namen meiner Bank und den Inhaber des Kontos gebe ich bei jeder Rechnung an. Das einzige, was dann passiert ist, dass ich dort Geld drauf bekomme. Sofern du das Kleingedruckte gelesen hast und somit keiner Abbuchung zugestimmt hast, kann dir nichts passieren. Zur Sicherheit: Mache ein Screenshot der Internetseite mit dem Kleingedruckten und lese demnächt vorher im Detail alles durch, kontoliere deine Bankauszüge und wiederspreche umgehend jeder ungerechtfertigten Abbuchung. Aber das sollte normal sein. PS: Neues Konto ist nicht erforderlich. Sofern berechtigte Ansprüche bestehen, nützt ein anderes Konto auch nicht. Ansonsten kannst du jederzeit zurückbuchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 15. Juli 2008 Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 Ansonsten kannst du jederzeit zurückbuchen. Kann man nicht nur 14 Tage lang zurückbuchen? Also regelmässig mal die Kontoauszüge ansehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 15. Juli 2008 Teilen Geschrieben 15. Juli 2008 Sind schon mehr als 14 Tage ....hab mal was von 6 Wochen gehört. Geht auch meistens schnell und einfach :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Kann man nicht nur 14 Tage lang zurückbuchen? Also regelmässig mal die Kontoauszüge ansehen. Afaik war das mal so, wurd aber verlängert, ich schau auch nit alle 14 Tage auf mein Konto Die Banken geben hier einen Zeitraum von 6 Wochen für die Rücklastschrift an. Laut einem Urteil des BGH ist aber auch dieser Zeitraum ausdehnbar. Quelle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aline234 Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 ich finds ziemlich seltsam, dass man bei einer verlosung schon bei der teilnahme seine kontodaten angeben muss... sei in zukunft einfach ein wenig skeptischer und sieh dir genau an was auf den internetseiten steht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Sofern du das Kleingedruckte gelesen hast und somit keiner Abbuchung zugestimmt hast, kann dir nichts passieren. Falls du aber doch zugestimmt hast, kannst du dem Lastschriftverfahren ab Datum x wiedersprechen, am besten Schriftlich per Zustellen mit Rückschein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Falls du aber doch zugestimmt hast, kannst du dem Lastschriftverfahren ab Datum x wiedersprechen, am besten Schriftlich per Zustellen mit Rückschein. Ohne Unterschrift ist sowas gar nicht gültig. So eine Vereinbarung übers Internet ist eigentlich nichtig, aber bei beidseitigem Einverständnis wird da nichts passieren. Ohne deine Unterschrift kannst du aber keinem Lastschriftverfahren zustimmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelmeier Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Ohne Unterschrift ist sowas gar nicht gültig. So eine Vereinbarung übers Internet ist eigentlich nichtig, aber bei beidseitigem Einverständnis wird da nichts passieren. Ohne deine Unterschrift kannst du aber keinem Lastschriftverfahren zustimmen. Eine schriftliche Zustimmung ist definitiv NICHT erfroderlich, um Abbuchungen vornehmen zu können. Dies kann seit Jahren schon ohne Genehmigung vorgenommen werden. Dies habe mehrfach mit meiner Hausbank durchgespielt. Hintergund: Umzug -> neuer Stromanbieter -> Vertrag am Telefon -> Abbuchung OHNE schriftliche Verträge -> Bank sagt: ist erlaubt und legal. Gab da eine Gesetzesädnerung... habe aber gerade nix genaues zur Hand. Natürlich kann man die Buchung wieder rückgängig machen - das ist kostenlos möglich. Zeitraum: bis 6 Wochen (und nun aufgepasst!!!) nach Feststellung der falschen Buchung. In der Konsequenz heißt das: Wenn ich erst nach 2 Monaten die Kontoauszüge ziehe, habe ich dann noch 6 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Natürlich werden sich Gerichte im Zweifelsfall schwer tun, wenn man behauptet, man würde nur alle 5 Jahre seine Kontoauszüge checken... schließlich hat man auch als Bankkunde eine gewisse Sorgfaltspflicht. Aber prinzipiell hat man genügend Zeit dafür. Also: don't panic - lieber mal regelmäßig die Bankbewegungen checken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Eine schriftliche Zustimmung ist definitiv NICHT erfroderlich, um Abbuchungen vornehmen zu können. Es geht (bei meiner Antwort und dem Beitrag auf den ich geantwortet hab) nicht um eine Abbuchung, sondern um die Zustimmung zu einem Lastschriftverfahren. Also eine andauernde, regelmäßige Abbuchung. Eine Vertrag praktisch, den man damit eingeht. Eine Abbuchung kann jeder machen der die Kontodaten hat. Einen Vertrag gehst du damit noch lange nicht ein. Der braucht auch heute immernoch eine Unterschrift. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Toothrot Geschrieben 17. Juli 2008 Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 Es geht (bei meiner Antwort und dem Beitrag auf den ich geantwortet hab) nicht um eine Abbuchung, sondern um die Zustimmung zu einem Lastschriftverfahren. Also eine andauernde, regelmäßige Abbuchung. Eine Vertrag praktisch, den man damit eingeht. Ein Lastschriftverfahren ist doch keine andauernde, regelmäßige Abbuchung. Lastschrift heißt lediglich, dass der Zahlungsempfänger die Zahlung auslöst, nicht der Zahlungspflichtige. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 17. Juli 2008 Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 (bearbeitet) Ein Lastschriftverfahren ist doch keine andauernde, regelmäßige Abbuchung. Lastschrift heißt lediglich, dass der Zahlungsempfänger die Zahlung auslöst, nicht der Zahlungspflichtige. Hm, kann sein. Ich dachte halt ein eine längerfristige Abbuchung, wie man das bei der GEZ (gerade gestern erst gemacht, weil meine Bankverbindung angeblich nciht stimmte) ja tun kann., oder bei sonstigen Mitgliedschaften. So klang das ja auch oben: er solle dem zum Datum X widersprechen. Dennoch ist auch ein einmaliges Abbuchen kein 100%iger Vertrag ohne Unterschrift. Deswegen kannst du das ja so einfach zurückbuchen. Wenn du deine Unterschrift gegeben hast (wie im Supermarkt z.B.) dann haben die was in der Hand. Ansonsten müssen die dir nachweisen dass du dem zugestimmt hast und ohne Unterschrift ist das immer so eine Sache. Ach ja, PIN-Eingabe kann in dem Fall die Unterschrift ersetzen. Denn die weißt dich ja auch als Besitzer des Kontos aus und deswegen sollst du ja so vorsichtig mit deiner PIN umgehen. Bearbeitet 17. Juli 2008 von JesterDay Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ynak Geschrieben 20. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 20. Juli 2008 Ok, vielen Dank. Ich bin beruhigt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Melchi Geschrieben 21. Juli 2008 Teilen Geschrieben 21. Juli 2008 btw...du bist 17 und kannst somit gar keinen rechtsgültigen Vetrag eingehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 21. Juli 2008 Teilen Geschrieben 21. Juli 2008 Falsch. Siehe unter anderem hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Melchi Geschrieben 21. Juli 2008 Teilen Geschrieben 21. Juli 2008 Jo im Rahmen des Taschengeldes.. Klar kann er in den Laden gehen und sich für 20 Euro was kaufen, aber kein Abo oder ähnliches im Internet abschliesen. Da wird Ihm jedes Gericht zur Seite stehen.... Und meist sind es auf solchen Seiten ja SSachen wie z.B. 24 Monats abo á 8 Euro im Monat oder so... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Snipes83 Geschrieben 21. Juli 2008 Teilen Geschrieben 21. Juli 2008 Wenn das so nen Angebot ala pro Monat 8 Euro läuft 24 Monate ist, dann würd ich dir raten sofort einspruch einzulegen! Auch hier kannst du reinbringen das du erst 17 bist. Aber wenns so ne Abofalle ist dann kann ich dir garantieren das du am 30.07 deine erste e-mail mit der Zahlungsaufforderung bekommst! Da heißt es dann: hart bleiben! Schick mir mal die Adresse dieses dubiosen Gewinnspiels per PN, falls es nicht erlaubt ist den link hier zu veröffentlichen. Gruß Snipes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Melchi Geschrieben 22. Juli 2008 Teilen Geschrieben 22. Juli 2008 Falls jemand auf so ein Abo reingefallen ist: Wir sind bis vors Gericht gegangen (Freesms....) Haben dort gewonnen. Das ist erst das 2. Urteil überhaupt in Deutschland zu dieser Firma... Allerdings verbessern die Ihre Seiten mittlerweile...also vorsicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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