iPatrick Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Hallo, ich habe gestern eine Einladung zur Musterung bekommen - Ende August. Vor einigen Monaten habe ich diesen Fragebogen bekommen, den Ihr sicher alle kennt. Zu der Zeit, als ich den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt habe, ging ich noch davon aus, dass ich bis Sommer 2009 in der Schule wäre. Vor einiger Zeit habe ich nun einen Ausbildungsvertrag erhalten und beginne ab dem 1. August diesen Jahres eine Ausbildung zum FIAE. Davon weiß das Kreiswehrersatzamt natürlich nichts. Meine Frage nun: Soll ich dem KWEA mitteilen, dass ich inzwischen eine dreijährige Ausbildung "gefunden" habe? Dann würden sie die Musterung doch verschieben, oder? Oder soll ich zu dem Musterungstermin erscheinen und dort den Ausbildungsvertrag mitbringen? Was würde dann geschehen? Würden die mich wieder nach Hause schicken? Denn dann könnte ich mir den Weg dahin gleich sparen. Was meint Ihr? Bitte helft mir weiter. :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 die haben auch Telefone. Einfach anrufen und fragen wie du am besten verfahren sollst. Die sagen dir ggf schon was du denen schicken sollst oder ob du trotzdem zu dem Termin kommen darfst. wenn dem so ist, auch egal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXanDer.. Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 War bei mir genauso, ich hatte die Stelle zur ausbildung und dann kam der schrieb zur Musterung, Ich hab erstmal den mir zugeteilten ähmm Beamten angerufen und gefragt, was ich machen soll. Dieser hat mir geraten einen Brief an das Kreiswehrersatzamt zu schreiben mit dem Anliegen auf Zurückstellung, hab ich dann auch gemacht. Musste trotzdem zur Musterung. Wurde ausgemustert. alx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Die Musterung findet normalerweise unabhängig von deiner Verfügbarkeit statt. Schreib dem KWEA einfach einen netten Brief, das du dich jetzt in einer Ausbildung befindest und um Rückstellung bis zum Ende dieser bittest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aureon Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Also zur Musterung musst du so oder so, da wirste nicht drum herum kommen. Wenn das KWEA dir schon ein Termin gegeben hat, wird der Arbeitgeber dir auch Freigeben. Den Ausbildungsvertrag würd ich aufjedenfall mitnehmen, da die bei der Datenaufnahme dannach fragen. Sag deinen Arbeitgeber bescheid und dann sollte das passen ;-) mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iPatrick Geschrieben 16. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Danke für Eure Antworten! Der Arbeitgeber muss mir ja freigeben (steht im Gesetz), das ist nicht das Problem. Ich dachte bisher immer, dass die Musterung kurz vor Ausbildungsende stattfindet, daher wundere ich mich darüber, dass ich schon Jahre vorher gemustert werden soll. Das ich da nicht drumherum komme, ist klar - darum geht es ja auch gar nicht. Ich werde jetzt zu Beginn meiner Ausbildung meinen Chef über die Musterung informieren und da den Ausbildungsvertrag mitnehmen. Ich hoffe nur, dass die mich dann nicht wieder sofort nach Hause schicken und mich dann in gut zwei Jahren erneut einladen. Denn das wäre pure Zeitverschwendung, die ich hätte mit Arbeit sinnvoller nutzen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sxs Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Nene sie mustern dich schon komplett. Allerdings wirst du dann wenn die Rückstellung endet nochmal gemusert, da deine Musterung jetzt in 3 Jahren ja schon falsch sein kann. Logisch ist das durchaus, denn wenn du jetzt ausgemustert wirst, bist du endgültig raus. Das ist also durchaus eine Information die dem KWEA weiterhilft, so oder so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aureon Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Naja mittlerweile sehen die das aber nicht so. Es gab ja damals noch die Möglichkeit, mit Drogen da was zu fälschen. Heute laden die die Leute auch nach nen Jahr wieder ein, auch wennse T5 werden. Und direkt wieder nach Hause schicken? Also die Musterung kann locker bis 15 Uhr gehen, wenn du um 9:30 Uhr da antanzen musst. Je nach dem, ob du T1 oder T2 oder gar T5 wirst. Wenn du T2 wirst, machen die noch so ne Art Test mit dir, um zu checken wofür du evtl. in Frage kommen würdest Passt schon! Die Musterung findet in der Regel immer vor dem 18ten Geburtstag statt mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iPatrick Geschrieben 16. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Vor dem 18. Geburtstag? Na, den habe ich schon ein gutes halbes Jahr hinter mir. Ich muss erst um 11 Uhr da sein und in dem Schreiben steht etwas von bis zu 6 Stunden. Mal schauen. So einen Rundumcheck bekommt man ja nicht oft umsonst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aureon Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Kommt immer drauf an, bei den meisten ist das der Fall, dass die vor dem 18ten dahin müssen. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, plan die 6 Stunden auch dafür ein. Die lassen sich gerne Zeit und naja es kann, falls du den Zusatztest machst, etwas länger dauern. Die Testen dich eh hauptsächlich körperlich (kniebeugen, sehtest, prostatacheck, urinprobe usw.), fragen vllt nen paar Sachen übern Werdegang und dann wars das. Ist in der Regel echt nichts besonderes mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Ich wurde erst mit 21 gemustert :old Und für's Archiv: Man muss sein Kreiswehrersatzamt immer darüber informieren, was man gerade beruflich oder nicht-beruflich (bei Arbeitslosigeit/Schule) macht. Auch dann, wenn sich diese Änderung während einer anhaltenden Freistellungsphase auftut. Dies gilt natürlich nur für die, die unter der Wehrüberwachung stehen (-> tauglich gemustert worden sind). Ansonsten gibt's massig Probleme... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iPatrick Geschrieben 16. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Soll das heißen, dass ich das KWEA gleich morgen anrufen soll und über die Ausbildung informieren muss? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guenny0815 Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 schaden zu es sicher nicht. Wie sieht das KWEA es eigentlich mit Lehrgängen? Bin ausgelernt und derzeit festangestellt und habe nun den Musterrungsbescheid. Wenn es positiv ausgeht könnte ich theoretisch ab 1.10 meinen Dienst antreten, da stecke ich allerdings mitten in einem Lehrgang. Wenn man dafür ne bestätigung mitnimmt, bringt das was oder nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 16. Juli 2008 Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 @iPatrick: Nein, da du noch nicht gemustert worden bist und deine Tauglichkeit noch gar nicht feststeht, musst du in dieser Hinsicht nichts machen. Nimm einfach deinen Ausbildungsvertrag und deine Sozialversicherungsnummer mit zur Musterung und lass dich mustern. Im Vorgespräch wirst du dann zu deiner aktuellen Tätigkeit befragt und da gibst du an, dass du dich gerade in einer Berufsausbildung befindest. Als Nachweis legst du ihnen deinen Ausbildungsvertrag vor (davon machen sie sich eine Kopie) und zusätzlich deine Sozialversicherungsnummer. Frag mich allerdings nicht, für was die die brauchen - bei mir wurde sie verlangt. Du wirst dann automatisch bis zu dem im Ausbildungsvertrag angegebenen Ausbildungsende freigestellt. Wenn du für tauglich befunden wurdest und deine "militärische Verwendung" feststeht, wie es so schön heißt, stehst du unter Wehrüberwachung. Das heißt, du musst dein Kreiswehrersatzamt jedes mal informieren, wenn sich beruflich (Ausbildungsverkürzung, Betriebswechsel, Arbeitslosigkeit, etc.) oder privat (Umzug, längere Auslandsaufenthalte, etc.) etwas ändert. Und das muss immer geschehen, ansonsten handelst du dir unnötig Probleme ein. Näheres wird dir wahrscheinlich dein Sachbearbeiter beim Kreiswehrersatzamt während deiner Musterung erzählen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iPatrick Geschrieben 16. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 16. Juli 2008 Alles klar, nochmals danke für die schnelle Hilfe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aureon Geschrieben 17. Juli 2008 Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 Wie sieht das KWEA es eigentlich mit Lehrgängen? Bin ausgelernt und derzeit festangestellt und habe nun den Musterrungsbescheid. Wenn es positiv ausgeht könnte ich theoretisch ab 1.10 meinen Dienst antreten, da stecke ich allerdings mitten in einem Lehrgang. Wenn man dafür ne bestätigung mitnimmt, bringt das was oder nicht? Ich glaube weniger, dass du dann vom Dienst freigestellt wirst. Das ist beim Studium auch so. Wenn du nicht das 3 Semester erreicht hast, musst du das Studium unterbrechen und erstmal deinen Wehrdienst ableisten. Aber meld dich da mal beim KWEA und frag da mal nach, ich weiß das nicht so genau unter was das jetzt geht. Zur Wehrüberwachung: Hab nochmal nachgesehen, du musst dich bei folgenden Sachen melden. Beginn/Abbruch oder Wechsel der Schul-/Berufsausbildung, Wechsel des Berufes, Umzug, längere Abwesenheit von der Wohnung, Auslandsaufenthalt, Erkrankungen und Verletzungen. Aber die Seite bekommste dann eh, wenn du gemustert wirst und halt T1 odee T2 bist mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 17. Juli 2008 Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 *G* . Und wenn man sich nicht meldet gehts direkt an die Ostfront. Im Ernst. Für die Interessen des KWEA interessiert sich kein Schwein. Normalerweise düfte man da bei jedem Auslandsurlaub erstmal anrufen. Macht aber niemand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 17. Juli 2008 Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 *G* . Und wenn man sich nicht meldet gehts direkt an die Ostfront. ... zum Wehrdienst, wenn es doof läuft. Und dann an die Ostfront Im Ernst. Für die Interessen des KWEA interessiert sich kein Schwein. Normalerweise düfte man da bei jedem Auslandsurlaub erstmal anrufen. Macht aber niemand. Urlaub != Auslandsaufenthalt ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RMC Geschrieben 17. Juli 2008 Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 Für die Aubsildung müssen die dich zurückstellen, die erste Aubsildung ist nämlich gesetzlich gechützt. Trotzdem empfind eich das ganze Konzept der WehrPFLICHT als eine bodenlose Frechheit! Ich habe meine Aubsildung zum FIAE vor wenigen Wochen beendet und bin nun bei meinem Ausbildungsbetrieb angestellt (große Gesellschaft des öffentlichen Rechts). Hier zu bleiben wäre toll, allerdings wollen die mich spätestens am 01.09 gezogen haben, da ich 7 Tage später 23 werde und dann wohl "zu alt" bin. Bei einem festen Arbeitsvertrag über diesen Stichtag hinaus hätte ich driekt unterschreiben dürfen auch noch bis zum 27 Lebensjahr gezogen zu werden... Versteht mich nicht falsch, ich trete nun meinen Zivildienst an und glaube eine Stelle gefunden zu haben die mir sehr viel Spaß machen wird (Jugendtreff im kleinen Nachbarsort wo ich ein paar Leute die sich dort öfters aufhalten sogar schon privat kennen gelernt habe, sehr nett bisher :-) und die ein oder andere auch ganz süß ). Nichts desto trotz verschiebt sich der geplante Studiumbeginn um min. 9 Monate... außerdem musste ich meinen momentanen Vertrag kürzen (dadurch Erwerbausfall) da ich bei eben dieser Zivildienststelle nicht zu einem späteren Zeitpunkt antreten konnte. Was der Staat sich da allgemein rausnimmt (auch toll mitten in der Projektphase der Abschlussarbeit ein Schreiben mit massiv enger Deadline bekommen, bis zu der ich eine Stelle vorweisen sollte da mir sonst willkürlich etwas zugewiesen würde... mein Ausbildungbetrieb ist da auch "kaum" an die Decke gegangen und hat direkt protestiert... mit einem weiteren Schreiben von mir dann auch erfolgreich) find ich relativ hart... Außerdem kann es nicht sein das der eine nen Musterungsarzt erwischt der direkt fragt "Haste Bock? Sonst kannste direkt als T5 gehen." und der andere einfach nicht drum rum kommt. Ob die Mädels unter uns jetzt zwar nicht zum Bund, aber zum Zivi herangezogen müssten ist dann noch ne andere Geschichte... So far und nur meine 0.02€. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 17. Juli 2008 Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 (bearbeitet) Trotzdem empfind eich das ganze Konzept der WehrPFLICHT als eine bodenlose Frechheit! Ich habe meine Aubsildung zum FIAE vor wenigen Wochen beendet und bin nun bei meinem Ausbildungsbetrieb angestellt (große Gesellschaft des öffentlichen Rechts). Hier zu bleiben wäre toll, allerdings wollen die mich spätestens am 01.09 gezogen haben, da ich 7 Tage später 23 werde und dann wohl "zu alt" bin. Bei einem festen Arbeitsvertrag über diesen Stichtag hinaus hätte ich driekt unterschreiben dürfen auch noch bis zum 27 Lebensjahr gezogen zu werden... Die Bundeswehr zieht doch quartalsweise. Also zum 01.01., 01.04, 01.07. und 01.10. - dein letzter Termin wäre der 01.07. gewesen. Da zu diesem Zeitpunkt anscheinend noch deine Ausbildung/Freistellung lief, wäre deine Altersgrenze IMHO ohnehin auf 25 Jahre angehoben worden. BTW hättest du dir von deinem Arbeitgeber auch einen befristeten Vertrag (12 Monate) geben lassen und bei deinem Kreiswehrersatzamt eine NHZ (Nichtheranziehung) beantragen können, die zur "Festigung von Arbeitsverhältnissen" in der Regel immer genehmigt wird. Ich habe nämlich momentan das gleiche Problem: Bin 22, mit meiner Ausbildung fertig und muss irgendwie die Zeit bis zu meinem 23. Geburtstag überbrücken (nächstes Jahr August). Mein letzter Einberufungstermin ist der 01.07.2009. Mein Arbeitsvertrag geht bis zum 30.06.2009. Die zwei Monate bis zum August werde ich wohl mit einem Anwalt und/oder KDV-Verschleppung ausharren. Bis die Gerichte reagieren, bin ich eh älter als 23 und während eines Verfahrens darf mir die Bundeswehr eh nichts. Mein Cheffe wollte mir nämlich zuerst auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag geben, aber dann hätte ich schon diesen Oktober zur Bundeswehr gemusst :mod: Alternativ gibt's ja noch freiwillige Feuerweher, THW, ASB, Rotes Kreuz & Co, bei denen man sich auf 6 Jahre verpflichten kann. Das wäre dann mein Netz und doppelter Boden, wenn alle Stricke reißen. Denn 9 Monate Vollzeit für nichts sehe ich nicht ein. In der Hinsicht sehe ich die Wehrpflich ebenfalls als völlig überholt an. Ich gebe gerne 50% meines Gehalts ab, aber die 9 Monate Leben würde ich schon gerne selbstbestimmt verbringen wollen... Bearbeitet 17. Juli 2008 von Karl Nickel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eneR Geschrieben 17. Juli 2008 Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 Man kann bis zum 25 Lebensjahr eingezogen werden, wenn der einzug bis zum 23ten nicht möglich war z.B aufgrund einer Ausbildung. Und das mit den 6 Monaten jedes WE würde ich mir auch mal überlegen! 9 Monate Zivildienst, wenn mans richtig macht, gehen ruck zuck um, wenn man eine gute Stelle hat muss man vielleicht nur 5-6h täglich arbeiten und könnte vllt sogar danach noch in den Betrieb "nebenbei" um den Anschluss nicht zu verpassen . Ausserdem muss da jeder hin der tauglich ist also muss man sich deswegen nicht so anstellen und wenn es absolut nicht geht gibts natürlich noch "gute" Ärzte die einen kaputt schreiben. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iPatrick Geschrieben 18. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 18. Juli 2008 Ich habe notfalls eher "Angst", dass meine Kriegsdienstverweigerungserklärung (oder wie auch immer das hochoffiziell heißt) nicht ausreicht und abgelehnt wird. Zivildienst würde ich ja noch machen, aber "Dienst an der Waffe"... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hiccups Geschrieben 18. Juli 2008 Teilen Geschrieben 18. Juli 2008 Ich habe notfalls eher "Angst", dass meine Kriegsdienstverweigerungserklärung (oder wie auch immer das hochoffiziell heißt) nicht ausreicht und abgelehnt wird. Das ist unwahrscheinlich, wenn du dich vorher gut informiert hast, wie man die richtig schreibt. Ich hab auch Zivi gemacht und meine Verweigerung (hab sie direkt bei der Musterung abgegeben) haben sie direkt akzeptiert. Das sollte also deine geringste Sorge sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 18. Juli 2008 Teilen Geschrieben 18. Juli 2008 Ausserdem macht Grundausbildung Spass. Im Nachhinein . Ist mal ne nette Abwechslung zum Lern- und Büroalltag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 18. Juli 2008 Teilen Geschrieben 18. Juli 2008 Ausserdem macht Grundausbildung Spass. Im Nachhinein . Ist mal ne nette Abwechslung zum Lern- und Büroalltag. Eierschaukeln und mit Lernschwestern flirten auf der Intensivstation hat auch was Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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