Youser Geschrieben 18. Juli 2008 Teilen Geschrieben 18. Juli 2008 Eierschaukeln und mit Lernschwestern flirten auf der Intensivstation hat auch was Ja, wenn da die Intensivstation mit den verreckenden Patienten nicht wär, dann würde ich mir das auch ganz angenehm vorstellen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 18. Juli 2008 Teilen Geschrieben 18. Juli 2008 ... zu arbeiten und ganz normal Geld zu verdienen finde ich auch gut Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ginko Geschrieben 23. Juli 2008 Teilen Geschrieben 23. Juli 2008 hmm ich denke mal, dass wie das mit der Musterung gehandhabt wird ist nicht einheitlich. Bei mir war es auch so, hab Bescheid bekommen als ich in der Ausbildung war(mit 16 Ausbildung angefangen), hab einen netten Brief geschickt, dass ich in der Ausbildung bin etc. und ich wurde ohne Musterung zurückgestellt mit der Info, dass die sich nach Ablauf meiner Ausbildung wieder bei mir melden. Naja...haben sie nicht aber egal.^^ sagt mal ab wann kann man eigentlich nicht mehr gezogen werden? War das 23,24 oder 25? 25 könnte noch eng werden mit meiner 2. Ausbildung aber der Rest..^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 23. Juli 2008 Teilen Geschrieben 23. Juli 2008 sagt mal ab wann kann man eigentlich nicht mehr gezogen werden? War das 23,24 oder 25? 25 könnte noch eng..^^ @sageichnicht hat es schon einige Beiträge weiter oben beschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 23. Juli 2008 Teilen Geschrieben 23. Juli 2008 Hi, sagt mal ab wann kann man eigentlich nicht mehr gezogen werden? WPflG - Einzelnorm ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soldiar Geschrieben 23. Juli 2008 Teilen Geschrieben 23. Juli 2008 Hallo, nur mal an die, die so schoen meinen "die muessen dich zurueckstellen, erste ausbildung ist geschuetzt"... Abitur/Fachabitur = Erwachsenenbildung. Erwachsenenbildung = Ausbildung nach Bundeswehr. Also wird ein Abitur (3 Jahre) oder Fachabitur (2 Jahre) mit einer Ausbildung (2-3 Jahre) bei der Bundeswehr gleichgesetzt. Heisst, ihr wisst gar nicht was fuer einen Abschluss er hat und wollt ihn hier sicher reden +lol+ sehr freundlich, aber im endeffekt daher alles bis hierhin vllt. sogar duennschiss. Wenn du Abi/Fachabi hast, koennten Sie auf deine Ausbildung sch....aufeln. Aber das machen Sie in der Regel nicht. Falls du Abi/Fachabi hast ist also ein Anruf zwingend erforderlich. Mfg Christian, 19, B. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
da-beauty Geschrieben 23. Juli 2008 Teilen Geschrieben 23. Juli 2008 Tut mir leid die wiedersprechen zu müssen. Wenn er Abi/Fachabi hat heißt das nur, er kann im Studium einberufen werden. Aber in der Ausbildung nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soldiar Geschrieben 24. Juli 2008 Teilen Geschrieben 24. Juli 2008 @da-beauty: sorry, dass ich dir wiedersprechen muss. Aber Abitur = Erstausbildung ebenso wie jemand, der nach der Realschule seine Ausbildung zum FIAE macht. Beide enden ja nach 3 Jahren. Wenn nun der Abiturient seine FISI ausbildung anfaengt kann er vor/innerhalb des ersten Jahres (1/3tel) einberufen werden, da er schon eine Ausbildung (das Abitur) hat. Diese 1/3tel Regel gilt fuer alle zweitausbildungen, also Studium sowie FISI/FIAE/ITSK usw. mfg Christian, 19, B. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 24. Juli 2008 Teilen Geschrieben 24. Juli 2008 Kannst du das mit einem Gesetzestext belegen? IMHO gilt für alle §12 WehrPflG (Absatz 3). Es wird nicht mehr zwischen 1.- und/oder 2.-Ausbildung unterschieden, sondern zwischen schulischer/beruflicher Ausbildung und Studium. Lediglich beim Studium gibt es die 1/3-Regel. Schulische/berufliche Ausbildung sind davon ausgeschlossen. Laut dem Gesetz müsste man sogar die zurückstellen, die beispielsweise eine 2. Berufsausbildung angefangen haben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soldiar Geschrieben 24. Juli 2008 Teilen Geschrieben 24. Juli 2008 Hallo Karl Nickel, Vielen Dank. Jetzt haste mich aber in die Pfanne gehauen ^^ Schlimm, was man alles so hört/liest/lernt was falsch ist. Und das wobei ich selbst erst letztes Jahr da war und hatte wohl damals schon falsche Infos... Naja, das ist wie mit dem Stop-Schild, direkt am Schild muss man auch schon seit über 30 Jahren nicht mehr halten und es machen immer noch viele. Also sorry, ich war veraltet ignoriert meine Beitraege. Hättet ihr einige Jahre vorher gelebt wäre es so gewesen wie von mir geschildert ^^ mfg Christian, 19, B. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iPatrick Geschrieben 30. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Juli 2008 Argh, mein Herz... :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SnickersHH Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 Also mal ganz allg. meine Meinung.... Meldet euch nie beim KWEA, ihr wollt ja nix von denen.... Wenn du euch etwas schicken lasst euch ruhig Zeit, denen sowieso egal... und während einer Ausbildung darfst du nicht eingezogen werden, also wenn sie sagen du sollst dienst jetzt dann und dann leisten, sagst du nö geht nicht wegen Ausbildung und fertig isses... Selber melden würde ich mich nie, dann hast du vl. noch Glück, dass sie dich vergessen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 ... das Problem ist nur, dass du dich melden musst, sobald du unter Wehrüberwachung stehst (nach der Musterung). Davor sollte man sich natürlich nicht melden. Nur vergessen wird, denke ich, keiner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mosQ Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 Kannst du das mit einem Gesetzestext belegen? IMHO gilt für alle §12 WehrPflG (Absatz 3). Es wird nicht mehr zwischen 1.- und/oder 2.-Ausbildung unterschieden, sondern zwischen schulischer/beruflicher Ausbildung und Studium. Lediglich beim Studium gibt es die 1/3-Regel. Schulische/berufliche Ausbildung sind davon ausgeschlossen. Laut dem Gesetz müsste man sogar die zurückstellen, die beispielsweise eine 2. Berufsausbildung angefangen haben... Hallo, ich wurde während meiner Ausbildung gemustert (T2)- habe diese mittlerweile (seit Sommer) erfolgreich abgeschlossen und wurde befristet übernommen (für 1 Jahr). Zusätzlich absolviere ich an der Abendschule nun die Fachoberschulreife (1 1/2 Jahre). Das heißt also, dass ich für diese 1 1/2 Jahre nicht eingezogen werden kann? Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OptFreak Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 Oder soll ich zu dem Musterungstermin erscheinen und dort den Ausbildungsvertrag mitbringen? Was würde dann geschehen? Würden die mich wieder nach Hause schicken? Bist du verrückt ? Du nimmst deinen Ausbildungs Vertrag am besten diesen IHK wisch, packst das in einen Brief schreibst dazu Liebes Kreis wehr erstaz amt, leider habe ich die nächsten 3 Jahre keine Zeit für ein Musterung wegen ich mache Ausbildung. Fertig, 3 Jahre Ruhe. Es könnte sein das sie dich trotzdem mustern wollen daher, vielleicht erst Termin absagen falls du dafür einen Grund hast, z.b. könnte dir Morgens Plötzlich übel sein einige Leute vergessen sowas auch und dann Ausbildungs Vertrag schicken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 Wenn du nicht zur Musterung erscheinst, kannst du von der Polizei abgeholt werden. Weil das Fernbleiben von der Musterung eine Ordnungswidrigkeit ist, wird das mit Geldstrafen sanktioniert. Also vorsicht. Auch ein Ausbildungsverhältnis schützt nicht unbedingt vor einer Musterung. Gemustert wird man in der Regel unabhängig von der aktuellen Tätigkeit. ich wurde während meiner Ausbildung gemustert (T2)- habe diese mittlerweile (seit Sommer) erfolgreich abgeschlossen und wurde befristet übernommen (für 1 Jahr). Zusätzlich absolviere ich an der Abendschule nun die Fachoberschulreife (1 1/2 Jahre). Das heißt also, dass ich für diese 1 1/2 Jahre nicht eingezogen werden kann? IMHO nein, du kannst herangezogen werden. Vor allem dann, wenn du deinem Kreiswehrersatzamt noch nichts über deine neue alte Tätigkeit gesagt hast. Ich vermute, dass du für deine Ausbildung freigestellt worden bist. Diese Freistellung dürfte am 31.08. ablaufen. Die Schule wird dich IMHO vor einer Heranziehung nicht schützen, wohl aber der auf 12 Monate befristete Arbeitsvertrag. Du kannst bzw. musst sogar mit diesem Vertrag eine NHZ (Nichtheranziehung) beantragen, ansonsten ist dein frühster Einzugstermin der 01.10. diesen Jahres. Anträge auf Nichtheranziehung werden in der Regel immer genehmigt. So hättest du zumindest 12 Monate Ruhe. Danach kannst du, wenn deine Musterung beim Vertragsablauf länger als 2 Jahre zurückliegt, eine erneute Musterung bzw. Anhörung verlangen und dich eventuell ausmustern lassen. Oder zumindest noch mehr Zeit schinden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OptFreak Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 Ja du kannst Polizeilich Vorgeführt werden allerdings nicht nach dem ersten Brief, so ein Brief kann aber auch mal verloren gehen du kannst verschlafen etc. Solange das keine Postzustellurkunde ist müssen die dir erstmal mutwillen beweisen. Ohne das du gemustert bist kannst du sowieso nicht Eingezogen werden, so schwer Ausgemustert zu werden ist das aber nicht. Erstmal musst du dir Klar werden ob du zum Bund willst. Willst du hin, dann am besten SAZ mit Auslandseinsatz, dieser Wehrpflichtsschwachsinn bringt unserem Land eh nix. Ansonsten solltest du mit Hilfe eines v mal überprüfen ob du dich nicht mittels Ausmusterung der Wehrpflicht die nur der aufrechterhaltung der Sozialen Sklaverei ( Zivildienst ) dienst zu wiedersetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mosQ Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 Hallo Karl Nickel, danke für deine Stellungnahme. Gut hört sich das ja nicht an. Ich wurde am 23.10.2007 gemustert und dann für meine Ausbildung zurückgestellt. Die Ausbildung endete, wie bereits erwähnt, im Juni diesen Jahres. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet Ende Juni 2009 und soll dann noch einmal um ein halbes Jahr verlängert werden. Die Abendschule endet im Januar 2010. Ich hoffe, ich kann den Damen und Herren dort irgendwie begreiflich machen, dass ich noch einmal zurück gestellt werde- bis ich mit meiner Schule fertig bin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 Wann wurdest du geboren? Eine weitere Rückstellung ist nicht möglich. Du kannst nur den Antrag auf Nichtheranziehung stellen. Damit sichert dir dein Kreiswehrersatzamt bei Genehmigung zu, dich bis zum Vertragsende nicht zum Wehrdienst heranzuziehen. Die Nichtheranziehung wird nur bis maximal 12 Monate genehmigt, dann in der Regel aber immer (zur Festigung von Arbeitsverhältnissen nach der Ausbildung). Deswegen könntest du mit der Schule pech haben, denn die gehört nicht zum Arbeitsverhältnis bzw. wird von der Ausnahmerregelung nicht berücksichtigt... BTW mache gerade die gleiche Sch***e durch, ich fühle mit dir Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mosQ Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 Ich bin noch zu jung, als dass ich demnächst über die magische Grenze kommen könnte (Baujahr 1987). Es sollte für das KWEA ja kein großes Problem sein, wenn ich erst im Januar 2010 antrete anstatt im Juli 2009. Irgendwie wird man sich da einigen können- notfalls juristisch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OptFreak Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 Die Magische Grenze wurde auf 23 Jahre herrab gesenkt, die Überschreitest du 2010. Ab 23 wird man nämlich nichtmehr gezogen und bei T3 auchnicht mehr, ist eine vorrübergehende Vorschrift seit 2002 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mosQ Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 Diese Grenze verschiebt sich aber, wenn man (wie in meinem Fall) zurückgestellt wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OptFreak Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 Okay ich habe dich mit dem Threadsteller verwechselt, daher ja mein Tip an ihn, zunächst Unbedingt die Musterung vermeiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 @ OptFreak: mosQ wurde doch schon gemustert @mosQ: Nein, nicht wenn die Rückstellung oder Nichtheranziehung vor dem 23. Geburtstag enden. Allerdings wirst du erst 2010 23 Jahre alt und ein komplettes Jahr zu überbrücken, wird schwierig. Ich habe das Glück und werde nächstes Jahr schon 23. Sprich ich kann die "magische" Grenze noch nutzen und muss nur ca. 6 Wochen überbrücken... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OptFreak Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 @ OptFreak: mosQ wurde doch schon gemustert iPatrick war doch threadsteller und der ist für 30AUG geladen @mosQ machst du nicht auslands praktikum? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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