zk4r Geschrieben 17. Juli 2008 Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 Hi, ich habe eine innovative Geschäftsidee, in der ich auf gemieteten Rootservern mein Produkt vermieten will. In der Anfangszeit möchte ich alleine Arbeiten und nun meine Frage: Welche Arbeiten darf ein FIAE selbstständig ausführen, ohne probleme mit dem Gesetz zu bekommen. Mein Vater war vor einigen Jahren selbstständiger Schreiner und durfte ohne Meister z.B. keine Türen kürzen oä. Trifft soetwas auch auf den AE zu? Benötigte Arbeiten: - Server aufsetzen - Skripterstellung - Buchhaltung - Webdesign - Verkauf beim Kunden Falls es gut läuft, werde ich noch weitere Personen beschäftigen. Welche Berufe darf ich dann unter Umständen Ausbilden? Zur Geschäftsidee selbst werde ich nicht viel sagen, da ich mir nicht sofort meine Eigene Konkurenz ranzüchten möchte . Ich hoffe auf schnelle Antwort. Gruß Zk4r Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abd Sabour Geschrieben 17. Juli 2008 Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 Welche Berufe darf ich dann unter Umständen Ausbilden? Soweit ich weiß erstmal keinen - du musst einen Ausbilder-Schein erwerben . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zk4r Geschrieben 17. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 Ok, schonmal eine Frage beantwortet... Soetwas hatte ich mir schon gedacht... Nur noch die Frage, welche Tätigkeiten ich ausüben darf... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 17. Juli 2008 Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 Ich wüsste jetzt auf Anhieb nichts, was du nicht machen dürftest, was mit dem Fachinformatiker zu tun hat... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 17. Juli 2008 Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 Für sowas muß man doch noch nicht mal FI sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zk4r Geschrieben 17. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 Für sowas muß man doch noch nicht mal FI sein...Mir ist es lieber, ich frag nocheinmal nach... Danke für die schnellen Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 17. Juli 2008 Teilen Geschrieben 17. Juli 2008 Soweit ich weiß erstmal keinen - du musst einen Ausbilder-Schein erwerben . Nein zur Zeit nicht. Wenn die entsprechende Befähigung (Erfahrung) vorhanden ist, dürftest du ohne weiteres im IT-Bereich ausbilden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 18. Juli 2008 Teilen Geschrieben 18. Juli 2008 @stefanniehaus Ist das wirklich ernst gemeint? Das würde ja bedeuten, dass jeder (entschuldige bitte den Ausdruck, sorry) Depp problemlos "einfach so", ohne formale Qualifikation, die nachweisbar ist und ihn dazu berechtigt, Leute ausbilden kann. Ich denke nicht, dass so etwas für die Qualität einer betrieblichen Berufsausbildung spricht (die ja in Deutschland zumindest häufig so dargestellt wird, als würde sie - im Bereich der Ausbildung - zu den "besten Systemen der Welt" gehören.) Im Vergleich müsste man sich mal vorstellen, jemand könnte z. B. ohne ein entsprechendes Studium an einem Gymnasium (oder einer anderen Schule) bestimmte Fächer unterrichten, nur deshalb, weil er früher in der Schule in diesen Fächern selbst eine 1 hatte ... Wie erwäht: ob dieses Statement ernst gemeint war, kann ich nicht beurteilen ... Gruß fach_i_81 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 18. Juli 2008 Teilen Geschrieben 18. Juli 2008 @stefanniehaus Ist das wirklich ernst gemeint? Das würde ja bedeuten, dass jeder (entschuldige bitte den Ausdruck, sorry) Depp problemlos "einfach so", ohne formale Qualifikation, die nachweisbar ist und ihn dazu berechtigt, Leute ausbilden kann. Ich denke nicht, dass so etwas für die Qualität einer betrieblichen Berufsausbildung spricht (die ja in Deutschland zumindest häufig so dargestellt wird, als würde sie - im Bereich der Ausbildung - zu den "besten Systemen der Welt" gehören.) Im Vergleich müsste man sich mal vorstellen, jemand könnte z. B. ohne ein entsprechendes Studium an einem Gymnasium (oder einer anderen Schule) bestimmte Fächer unterrichten, nur deshalb, weil er früher in der Schule in diesen Fächern selbst eine 1 hatte ... Wie erwäht: ob dieses Statement ernst gemeint war, kann ich nicht beurteilen ... Gruß fach_i_81 BMBF: Information zur Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Wer ausbilden will, muss derzeit keine Ausbilder-Eignungsprüfung mehr absolviert haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sxs Geschrieben 18. Juli 2008 Teilen Geschrieben 18. Juli 2008 Das mag dich jetzt schockieren. Die Ausbildereignung (AdA - Schein) kann ohne vorherige Berufsausbildung erworben werden, bei angemessener Berufserfahrung. Zusätzlich ist die Nachweispflicht der Ausbildereignung bis einschließlich 2008 ausgesetzt. Man kann also _momentan_ auch ohne AdA ausbilden. So gesehn hat stefanniehaus volkommen recht. Das Posting dürfte also ernst gemeint gewesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 18. Juli 2008 Teilen Geschrieben 18. Juli 2008 @SoL_Psycho und @sxs danke für eure Hinweise, danke auch für den Link, das habe ich gar nicht für möglich gehalten ... . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 18. Juli 2008 Teilen Geschrieben 18. Juli 2008 Ich werd trotzdem versuchen, in den Kurs fürn Ausbilderschein reinzukommen, kann denke ich nicht schaden, den Schein zu haben, zumal die Ausbildung hier doch recht... verbesserungswürdig ist P.S.: Außerdem gibts ne Woche Bildungsurlaub Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seperator Geschrieben 18. Juli 2008 Teilen Geschrieben 18. Juli 2008 Ausbildereignung bis einschließlich 2008 ausgesetzt. Man kann also _momentan_ auch ohne AdA ausbilden. Das ist derzeit noch viel lustiger, wer anfängt auszubilden unterschreibt was von der IHK und bekommt den Ausbilderschein ohne Kurs. D.h. er kann auch weiter ausbilden, wenn die Regelung, dass der Schein gebraucht wird, wieder in Kraft tritt Zumindest war es bei uns im Betrieb so, dass das erstemal jemand ausgebildet wurde und Chef einfach den Wisch bekommen hat von der IHK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 18. Juli 2008 Teilen Geschrieben 18. Juli 2008 (die ja in Deutschland zumindest häufig so dargestellt wird, als würde sie - im Bereich der Ausbildung - zu den "besten Systemen der Welt" gehören.) YMMD . Vieleicht sind die Systeme im Rest der Welt nur noch viel ********ener. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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