weeD0r Geschrieben 28. Juli 2008 Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 Hallo zusammen, kann mir jemand sagen wie lang die Kündigungsfrist in folgender Situation ist? - Ausbildung in der selben Firma absolviert - anschließend sofort übernommen und einen 1-Jahresvertrag ohne Probezeit unterzeichnet - Nach 2 Monaten möchte ich nun kündigen Fragen: - wird die Ausbildungszeit angerechnet? - welche Kündigungsfrist besteht in beiden Fällen? Dieser Absatz macht mich etwas stutzig, zumal ich nicht weiß, ob die Ausbildungszeit angerechnet wird: Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwöfl Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit besträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber - von insgesamt mehr als sechs Monaten => 4 Wochen - von insegesamt mehr als einem Jahr => 6 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats, - von insgsamt mehr als zwei Jahren => drei Monaten - von insgesamt mehr als drei Jahren => vier Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. So wie ich das verstehe, habe ich entweder vier Monate, falls die Ausbildungszeit mit angerechnet wird, oder 4 Wochen, falls nicht. Vielen Dank für eure Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abd Sabour Geschrieben 28. Juli 2008 Teilen Geschrieben 28. Juli 2008 Mhhh wie kommst du denn darauf, dass die Ausbildungszeit angerechnet wird :confused: ? Das sind doch zwei völlig unterschiedliche Verträge... Wenn es keine Probezeit gab, würde ich annehmen, dass die Kündigungsfristen ab Vertragsbeginn gelten (wann auch sonst ? ). MFG, AbdSabour Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RMC Geschrieben 29. Juli 2008 Teilen Geschrieben 29. Juli 2008 Mhhh wie kommst du denn darauf, dass die Ausbildungszeit angerechnet wird :confused: ? Vermutlich deswegen :confused: ? [...] in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber [...] Da greift dann die Argumentation von wegen Das sind doch zwei völlig unterschiedliche Verträge... nicht mehr. Die Ausbildungszeit ist ja nun definitiv auch ein Arbeitsverhältnis. Find die Frage sehr interessant, ob die Zeit als Azubi hier genau so berücksichtigt werden muss wie ein vorheriger, anderer Arbeitstvertrag beim selben Arbeitgeber. Gruß, RMC Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Striggel Geschrieben 29. Juli 2008 Teilen Geschrieben 29. Juli 2008 Du hast einen neuen Vertrag abgeschlossen. Heißt deine Ausbildungszeit zählt in diesem Fall nicht dazu. Laut oeffentlicher-dienst.info hast du eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende. Hier die gesamte Tabelle: Beschäftigungszeit Kündigungsfrist weniger als 6 Monate 2 Wochen zum Monatsende bis zu 1 Jahr 1 Monat zum Monatsende mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Quartalsende mindestens 5 Jahre 3 Monate zum Quartalsende mindestens 8 Jahre 4 Monate zum Quartalsende mindestens 10 Jahre 5 Monate zum Quartalsende mindestens 12 Jahre 6 Monate zum Quartalsende Gruß Striggel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 29. Juli 2008 Teilen Geschrieben 29. Juli 2008 Steht denn vielleicht irgendwas im Arbeitsvertrag zum Thema Kündigung? Dort kann auch eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 29. Juli 2008 Teilen Geschrieben 29. Juli 2008 Steht denn vielleicht irgendwas im Arbeitsvertrag zum Thema Kündigung? Dort kann auch eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein. Und? Gesetzliche/Tarifliche Vereinbarungen "übersteuern" Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Demnach wäre die Angabe im Arbeitsvertrag dann eher irrelevant. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 29. Juli 2008 Teilen Geschrieben 29. Juli 2008 Und? Gesetzliche/Tarifliche Vereinbarungen "übersteuern" Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Demnach wäre die Angabe im Arbeitsvertrag dann eher irrelevant. Aber "bessere" Angaben ja wiederum nicht. Es können ja längere Kündigungszeiten vereinbart werden, genauso wie mehr Geld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 29. Juli 2008 Teilen Geschrieben 29. Juli 2008 Kommt immer drauf an wie man es sieht... Das mit dem Geld stimmt natürlich uneingeschränkt. Beim Thema Kündigungsfrist eingeschränkt. Eine längere Kündigungsfrist könnte für den Arbeitnehmer auch nachteilig sein und damit hinfällig werden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 29. Juli 2008 Teilen Geschrieben 29. Juli 2008 Längere Kündigungszeiten können afaik nicht einfach so vereinbart werden. Zumindest nicht für den Angestellten. Für den Betrieb kann hingegen eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden, da sie ja positiv für den angestellten ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 29. Juli 2008 Teilen Geschrieben 29. Juli 2008 Ich habe in meinem AV beispielsweise eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Sollte ich irgendwann mal gekündigt werden, was ich nicht hoffe, so würde ich darauf natürlich bestehen. Sollte ich aber früher weg wollen und selbst kündigen, sollte es an sich kein Problem sein, notfalls vor dem Arbeitsgericht eine kürzere Frist zu erreichen; auch wenn ich den Vertrag unterschrieben habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 29. Juli 2008 Teilen Geschrieben 29. Juli 2008 @stefanniehaus: Wenn dein derzeitiger Arbeitgeber dann nicht mitspielt schon. Er kann auf die gesetzliche Frist bestehen und wird vor jedem Gericht auch Recht bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
qat Geschrieben 30. Juli 2008 Teilen Geschrieben 30. Juli 2008 Hallo, ich habe auch eine Ausbildung im ÖD gemacht und danach 1 Jahr dort gearbeitet. Die Ausbildungszeit zählte bei mir nicht, d.h. ich hatte eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Diese jedoch zum Quartalsende, da wir einen hauseigenen Tarifvertrag haben. Kann mir aber nicht vorstellen dass die Ausbildung bei dir angerechnet wird. Da werden sich die Tarifverträge bestimmt nicht unterscheiden. Frag doch einfach mal in eurer Personalverwaltung nach. Ansonsten kannst du es ja auch mit einem Auflösungsvertrag versuchen, der sollte sogar von heute auf morgen gehen, wenn dein Arbeitgeber mitspielt. (meiner hatte abgelehnt ;P) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
weeD0r Geschrieben 30. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Juli 2008 Hallo, ich habe auch eine Ausbildung im ÖD gemacht und danach 1 Jahr dort gearbeitet. Die Ausbildungszeit zählte bei mir nicht, d.h. ich hatte eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Diese jedoch zum Quartalsende, da wir einen hauseigenen Tarifvertrag haben. (meiner hatte abgelehnt ;P) Jau, habe nach diversen Telefonaten mit Verdi letztendlich herrausbekommen, dass ich in der Tat eine Frist von 2 Wochen habe und die Ausbildungszeit demnach nicht angerechnet wird. Ich konnte mir es auch nicht vorstellen, aber nachdem ich in einigen Foren gelesen habe, dass es in einigen Fällen doch der Fall ist, wollte ich auf Nummer sicher gehen. Zitat Verdi: "Die Ausbildung ist ein besonderes Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Ausbildung und wird nicht angerechnet!" Diese Aussage hab ich mir jetzt auch nochmal vom Betriebsrat abgsegnen lassen, also sollte das wohl stimmen Danke an alle poster... ^^ @ qut: Personalverwaltung würde ich nur im Notfall einschalten, da ich solange ich noch nichts in trockenen Tüchern habe, lieber den Schleier des Schweigens über die Sache lege (u know?) ) :old Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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