Inselmensch Geschrieben 30. Juli 2008 Teilen Geschrieben 30. Juli 2008 Hi Leute, ich hätte einmal eine Frage bezüglich BAB, hoffe ich bin im richtigen Forum dafür... Ich hab vor knapp 4 Jahren eine Ausbildung zum Mediengestalter begonnen, welche ich vorzeitig abgebrochen hatte aus diversen persönlichen Gründen, ärger mit Chef und Co... bla bla bla :-). Damals bekam ich knapp 140 euro BAB zugesprochen und hatte somit schon eine bessere Grundlage für meinen Lebensunterhalt. Nun beginne ich eine neue Ausbildung und überlege natürlich, ob ich noch BAB bekomme - beantragen werd ich es sowieso auf jedenfall - mich interessiert nun, ob ich noch berechtigt bin BAB zu beziehen. Liebe Grüße Inselmensch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fable Geschrieben 30. Juli 2008 Teilen Geschrieben 30. Juli 2008 Also so wie man es mir auf dem Amt erklärt hat bekommt man das immer nur bei der 1. Ausbildung! So steht es auch auf deren Homepage (Siehe Bild im Anhang)! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Inselmensch Geschrieben 30. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Juli 2008 Also so wie man es mir auf dem Amt erklärt hat bekommt man das immer nur bei der 1. Ausbildung! So steht es auch auf deren Homepage (Siehe Bild im Anhang)! jo aber wie gesagt hatte sie abgebrochen. trotzdem hat mir dein screenshot was gebracht [...]Sollten Sie bereits eine Ausbildung begonnen aber nicht beendet haben, könnte eine erneute Ausbildung trotzdem in Betracht kommen.[...] steht in deinem bild im nächsten satz dann. dank dir vielmals Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 30. Juli 2008 Teilen Geschrieben 30. Juli 2008 also in nachweisbaren besonderen fällen gibts bab erneut. es handelt, wenn du kein abgeschlossenes studium oder hast, ist es ja immernoch seine erstausbildung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seperator Geschrieben 31. Juli 2008 Teilen Geschrieben 31. Juli 2008 also ich bin in meiner 2. Ausbildung und erhalte BAB. Damals habe ich meine Ausbildung nach 2 Monaten schon abgebrochen aus diversen Gründen. Es war sogar die selbe Ausbildung. Beim BAB gabs keine Schwierigkeiten, bei der 1. hatte ich allerdings keines Beantragt, da ich nicht um dessen Existenz wusste. Ist sicher ne andere Situation, aber beim BAB ist ja nicht die rede davon, dass man während der 1. Ausbildung schon BAB bekam, sondern der Grundsatz steht drin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Inselmensch Geschrieben 31. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 31. Juli 2008 Dank euch vielmals :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andey Geschrieben 31. Juli 2008 Teilen Geschrieben 31. Juli 2008 hm BAB sagt mir jetzt auch nichts... ich hab auch schon eine Ausbildung hinter mir und beginne im September mit meiner 2. Ausbildung. Habe in der 1. Ausbildung aber kein BAB beantragt weil ich auch nichts davon wusste. Wenn ich jetzt in der 1. Ausbildung nichts beantragt habe, moechte es aber jetzt in der 2. beantragen, bekomm ich es dann? Habe meine 1. Ausbildung abgeschlossen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Inselmensch Geschrieben 31. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 31. Juli 2008 hm BAB sagt mir jetzt auch nichts... ich hab auch schon eine Ausbildung hinter mir und beginne im September mit meiner 2. Ausbildung. Habe in der 1. Ausbildung aber kein BAB beantragt weil ich auch nichts davon wusste. Wenn ich jetzt in der 1. Ausbildung nichts beantragt habe, moechte es aber jetzt in der 2. beantragen, bekomm ich es dann? Habe meine 1. Ausbildung abgeschlossen! ich würd in jedemfall einfach mal beantragen. wenn du es nicht bekommst kannst immernoch wohngeld beantragen oder dergleichen. soweit ich weiß ist es so, dass es wirklich für die ERSTE ausbildung zählt die du abschließen wirst.. sprich wenn du eine abgeschlossene hast, bist du "nichtmehr berechtigt" bla bla bla... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andey Geschrieben 31. Juli 2008 Teilen Geschrieben 31. Juli 2008 hm ok danke fuer deine ueberaus schnelle antwort :] ich erkundige mich trotzdem deswegen mal. Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 31. Juli 2008 Teilen Geschrieben 31. Juli 2008 nach einer abgeschlossenen ausbildung erhält man definitv kein bab mehr. es bleibt hier dann wohngeld und ggfs aufstockendes alg2(beinhaltet wohngeld), die beantragt werden können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fable Geschrieben 1. August 2008 Teilen Geschrieben 1. August 2008 Was brauche ich denn alles um BAB zu beantragen? Mir wurde nämlich gesagt, dass man da die Einkommensverhältnisse der Eltern auch mit Prüfen muss! Stimmt das??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Inselmensch Geschrieben 1. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 1. August 2008 Was brauche ich denn alles um BAB zu beantragen? Mir wurde nämlich gesagt, dass man da die Einkommensverhältnisse der Eltern auch mit Prüfen muss! Stimmt das??? du bekommst nen allgemeinen antrag, den musst du ausfüllen, wenn dabei alles zutriffst erhälst du den dicken antrag für bab, da ist dann für deinen vater und deine mutter jeweils ein extrablatt angefügt, welches die beiden ausfüllen müssen. soweit ich mich erinnern kann war noch ne mietbescheinigung für deinen vermieter und eine anlage für deine fahrtkosten dabei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fable Geschrieben 1. August 2008 Teilen Geschrieben 1. August 2008 Und es geht auf den Zetteln für meine Eltern um deren Gehalt nehme ich dann mal an?!?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Inselmensch Geschrieben 1. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 1. August 2008 Und es geht auf den Zetteln für meine Eltern um deren Gehalt nehme ich dann mal an?!?! Einkommen, sprich AUCH gehalt. Aber auch Rente und co wird erfasst. Einfach, was die so verdienen. Das hat den Grund: Das Arbeitsamt denkt, dass wenn deine Eltern Millionäre sind, DIE dich doch finanzieren könnten. Deswegen wird das gemacht . Wenn ihre Einkünfte jedoch unter nem Satz bleiben (kenn den aktuellen noch nicht), dann fällt dieser aspekt weg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fable Geschrieben 1. August 2008 Teilen Geschrieben 1. August 2008 Vielen Dank für deine schnelle Antwort! Kannst ja den Aktuellen Satz, sobald du weißt bei welchem Betrag der liegt kurz posten, oder mir ne Mail schicken, würde mich auich interessieren! THX! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Inselmensch Geschrieben 1. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 1. August 2008 ich hab hier das gefunden: BAB-Rechner ich denkd amit sollte alles klar sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fable Geschrieben 1. August 2008 Teilen Geschrieben 1. August 2008 Da wird die Verdienstgrenze aber auch nicht genannt! Ich bräuchte den genauen betrag, dann kann ich meine Eltern direkt drauf ansprechen und Sie müssen nur ja oder nein sagen, weil wer will den schon seinen Verdienst vor dem Amt ausbreiten um dann nachher nichts an BAB zu bekommen, wenn es zu viel sein sollte?!?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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