.:Daniel:. Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 Hallo zusammen, ich arbeite wie der Threadtitel schon erahnen lässt in einer Behörde. Dort bin ich seit abgeschlossener FIAE-Ausbildung (seit nun etwa 3,5 Jahren) tätig. Angefangen habe ich mit BAT 6b (Wäre dann E6) und bin dank TV-L, einer neuen Stellenbeschreibung und eines sehr guten, unterstützenden Chefs bis E9 gekommen. Die Entwicklungsstufe ist bei mir aktuell die 2 und im Januar '09 erreiche ich die 3. Von den Tätigkeiten her, mache ich vergleichbare Dinge wie andere Angestellte die dafür E11 bekommen. Leider bin ich in unserem Bereich der einzige Angestellte, so dass ich keine direkten Vergleichsmöglichkeiten habe. Gesagt sei aber dass Systemadministratoren Win2k3 bei uns die E11 bekommen und ich als Oracleadmin, Programmierer und z.T. Systemadministrator Win2k3 eben nur bei E9 bin. Um doch irgendwann die E11 zu erreichen sind schon Dinge geplant, die aber leider erst in 2 Jahren greifen können. Bis dahin möchte ich aber auch irgendwie vorwärts kommen. Und so komme ich auch zu meiner eigentlichen Frage. Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Überspringen von Entwicklungsstufen gemacht? Im TV-L steht lediglich drin dass bei "guter Führung" die Zeit zum Erreichen der nächsten Zwischenstufe verkürzt werden kann. Wenn ich nun Jan '09 die E9-3 bekomme, kann mein Chef dann direkt ein Schreiben aufsetzen und mit etwas Glück rutsche ich in die E9-4? Oder ist es notwendig, dass eine bestimmte Zeit in der bestehenden Entwicklungsstufe vergangen sein muss? Wenn ja, wo steht das? Was sind überhaupt die Bedingungen dafür? Leider weiss irgendwie niemand bescheid, ich baue daher auf euch Grüße Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelmeier Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 Hallo zusammen, ich arbeite wie der Threadtitel schon erahnen lässt in einer Behörde. Dort bin ich seit abgeschlossener FIAE-Ausbildung (seit nun etwa 3,5 Jahren) tätig. Angefangen habe ich mit BAT 6b (Wäre dann E6) und bin dank TV-L, einer neuen Stellenbeschreibung und eines sehr guten, unterstützenden Chefs bis E9 gekommen. Die Entwicklungsstufe ist bei mir aktuell die 2 und im Januar '09 erreiche ich die 3. Von den Tätigkeiten her, mache ich vergleichbare Dinge wie andere Angestellte die dafür E11 bekommen. Leider bin ich in unserem Bereich der einzige Angestellte, so dass ich keine direkten Vergleichsmöglichkeiten habe. Gesagt sei aber dass Systemadministratoren Win2k3 bei uns die E11 bekommen und ich als Oracleadmin, Programmierer und z.T. Systemadministrator Win2k3 eben nur bei E9 bin. Um doch irgendwann die E11 zu erreichen sind schon Dinge geplant, die aber leider erst in 2 Jahren greifen können. Bis dahin möchte ich aber auch irgendwie vorwärts kommen. Und so komme ich auch zu meiner eigentlichen Frage. Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Überspringen von Entwicklungsstufen gemacht? Im TV-L steht lediglich drin dass bei "guter Führung" die Zeit zum Erreichen der nächsten Zwischenstufe verkürzt werden kann. Wenn ich nun Jan '09 die E9-3 bekomme, kann mein Chef dann direkt ein Schreiben aufsetzen und mit etwas Glück rutsche ich in die E9-4? Oder ist es notwendig, dass eine bestimmte Zeit in der bestehenden Entwicklungsstufe vergangen sein muss? Wenn ja, wo steht das? Was sind überhaupt die Bedingungen dafür? Leider weiss irgendwie niemand bescheid, ich baue daher auf euch Grüße Daniel <set humor=an> habe neue stufe erreicht... erreiche hoffentlich bald die nächste stufe... wegen "guter führung"... klingt weniger nach staat / behörde sondern entweder nach wow oder scientology. wie weit ist's noch bis zum licht? <set humor=aus> *scnr* spaß beiseite - ich habe davon exakt 0 ahnung - konnte mir den kommentar aber echt nicht verkneifen. hoffe mal, dass andere deutlich hilfreicher sein werden - sollte nicht schwer fallen. ist das system da echt so kompliziert? ist schon bitter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchwarzerEngel Geschrieben 5. August 2008 Teilen Geschrieben 5. August 2008 ist das system da echt so kompliziert? Nein, nicht sehr komplex, aber schwammig formuliert und deshalb in vielen Punkten (leider) Auslegungssache: "Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden." Wie sieht deine dienstliche Beurteilung aus, falls du (schon) eine hast? Liegen deine Leistungen tatsächlich erheblich über dem Durchschnitt? Das heißt, bei deinem Gesamturteil muß mindestens stehen: Die Anforderungen werden - "übertroffen" besser zu argumentieren wäre aber mit - "deutlich übertroffen"! Ein "erheblich übertroffen" wäre natürlich das Non-Plus-Ultra... Dieses Prädikat wird aber nur in seltenen Fällen vergeben, weil das i.d.R. besonders begründet werden muss (den Papierkrieg sparen sich die meißten). Damit könntest du zumindest deinen Antrag auf Verkürzung der Wartezeit rechtfertigen. Ob das dann durchgeht liegt nicht zuletzt an deinem Chef und den Leutchen deiner P-Abteilung! Immerhin steht da Schwarz auf Weiß in § 17: KANN verkürzt werden...nicht muss! Zu dem Überspringen: Eine komplette Stufe zu überspringen halte ich zwar nicht unbedingt für unmöglich (das Wort existiert für Programmierer nicht), aber dennoch für sehr unwahrscheinlich und/oder unrealistisch. Schließlich besagt der TV-L hier nur etwas von verkürzen - von überspringen ist hier nicht die Rede - auch nicht mit viel Fantasie und Interpretationsgabe! Immerhin reden wir hier von 3 Jahren Wartezeit von Stufe 3 nach 4! Möglicherweise könnte man auf 2 Jahre oder sogar auf 1 Jahr verkürzen, aber bestimmt nicht auf 0! Wie kommst du mit deinem/-r Vorgesetzten zurecht? Hast du ihn/sie schonmal darauf angesprochen, was er/sie dazu meint? Greetz S.E. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.:Daniel:. Geschrieben 6. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 6. August 2008 Danke für Deine Antwort. Wie sieht deine dienstliche Beurteilung aus, falls du (schon) eine hast? Liegen deine Leistungen tatsächlich erheblich über dem Durchschnitt? Das heißt, bei deinem Gesamturteil muß mindestens stehen: Eine Beurteilung in der Form habe ich nicht, aber jede menge sehr positives Feedback. Da ich sehr viel Eigeninitiative zeige und die Entwicklung hier voran treiber, würde ich schon sagen dass die Anforderungen deutlich übertroffen werden. Allerdings kommen diese meist auch nur mündlich rein. Es gibt also kein Anforderungskatalog der Dinge die ich tun muss o.ä. Ein "erheblich übertroffen" wäre natürlich das Non-Plus-Ultra... Dieses Prädikat wird aber nur in seltenen Fällen vergeben, weil das i.d.R. besonders begründet werden muss (den Papierkrieg sparen sich die meißten). Was wird denn auf so ein Papier geschrieben? Nach welchen Kriterien kann man eben die Leistung für die Personalabteilung bewerten? Wie kommst du mit deinem/-r Vorgesetzten zurecht? Hast du ihn/sie schonmal darauf angesprochen, was er/sie dazu meint? Mein Chef ist da voll auf meiner Seite und möchte mich auch fördern so gut es nur geht. Er wäre also auf jeden Fall bereit in das Schreiben "alles" reinzuschreiben was notwendig ist... Nur wie muss es aussehen? Wo findet man mehr Infos darüber? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchwarzerEngel Geschrieben 6. August 2008 Teilen Geschrieben 6. August 2008 Hi Daniel! Eine Beurteilung in der Form habe ich nicht, aber jede menge sehr positives Feedback. [...] Allerdings kommen diese meist auch nur mündlich rein. [...] Positives Feedback - das mündlich gegeben wird - ist zwar Balsam für die Seele und meist ungeheuer motivierend, aber bei den Herren deiner P-Abteilung leider keinen Pfifferling wert, wenn es um Höhergruppierung und/oder Stufenaufstiege geht! Es gibt also kein Anforderungskatalog der Dinge die ich tun muss o.ä. Hat damit jetzt eigentlich nicht direkt etwas zu tun, aber: Eigentlich sollte eine Beschreibung deiner Stelle existieren, in der die Anforderungen und das Tätigkeitsprofil eben jener Stelle beschrieben sind! Was wird denn auf so ein Papier geschrieben? Nach welchen Kriterien kann man eben die Leistung für die Personalabteilung bewerten? Tja...hab grade nochmal geschaut und habe feststellen müssen, dass der LeistungTV-Bund wohl nicht für die Angestellen der Länder (TV-L) gilt. Ansonsten hätte ich auf diesen verwiesen. Hier geht´s im Prinzip eigentlich um das Leistungsentgelt. In Abschnitt II sind allerdings die Instrumente der Leistungsfestsetzung geregelt, was entweder eine Zielvereinbarung (§4) oder eine Systematische Leistungsfestsetzung (§5) oder eine Kombination aus beiden sein kann. Ich denke, das wäre - entsprechende Beurteilung vorausgesetzt - durchaus auch dazu geeignet, eine Wartezeitverkürzung des Stufenaufstiegs zu begründen. Die von mir im letzten Post angesprochene dienstliche Beurteilung entspräche z.B. der Leistungsfestsetzung nach §5 LeistungsTV. Ich kann hier gerne mal einen Ausschnitt daraus posten - zum besseren Verständnis: (1) Systematische Leistungsbewertung ist die auf einem festgelegten System beruhende Feststellung der erbrachten Leistung nach möglichst messbaren oder anderweitig objektivierbaren Kriterien. (2) Für die Bewertung ist ein System mit bis zu fünf Bewertungsstufen zu bilden. Die Bewertungsstufen können textlich oder auf andere Weise bezeichnet werden. Die Bewertung erfolgt nach Leistungskriterien, die durch Dienstvereinbarung festgelegt werden. Die Leistungskriterien sind aus den Merkmalen Adressatenorientierung, Arbeitsqualität (einschließlich z.B. Arbeitsweise und Prioritätensetzung), Arbeitsquantität, Führungsverhalten, Wirtschaftlichkeit und Zusammenarbeit in ausfüllenden Dienstvereinbarungen zu konkretisieren. Dabei müssen nicht alle Merkmale abgebildet werden; die Merkmale und Kriterien können unterschiedlich gewichtet und nach Arbeitsbereichen differenziert werden. (3) Grundlage einer Leistungsbewertung ist eine Aufgabenbenennung des zurückliegenden Bewertungszeitraums von bis zu 5 Aufgaben, die im Wesentlichen den Arbeitsplatz tragen. Beim Bewertungsgespräch der systematischen Leistungsbewertung sollen die voraussichtlichen Schwerpunkte des künftigen Bewertungszeitraums erörtert werden. Sie ersetzen nicht die für die systematische Leistungsbewertung relevanten Aufgabenbenennungen aus Satz 1. Ist aufgrund der Leistungen der/des Beschäftigten absehbar, dass die Bewertung so ausfallen wird, dass ein Leistungsentgelt nicht zustehen wird, ist mit der/dem Beschäftigten ein Gespräch zu führen, um gemeinsam Wege zur Leistungssteigerung (z.B. Qualifizierungsbedarf, regelmäßige Gespräche als Zwischenschritte zur jährlichen Leistungsbewertung, Veränderungen der Arbeitsabläufe) zu erörtern. Aber, wie gesagt: Nach meiner Erkenntnis gilt obiges bis dato nicht für den TV-L, sondern nur für Angestellte des Bundes (frag mich nicht wieso ). [..] Nur wie muss es aussehen? Wo findet man mehr Infos darüber? Gute Frage! Eigentlich sollte dein Chef, bzw. deine Personalabteilung die beste Anlaufstelle für diese Art von Fragen sein und nicht ein FI-Forum! Was sagt dein Chef denn dazu? Habt ihr/du/er schonmal mit einem eurer Personaler gesprochen, was die dazu sagen? Die sollten die dienstlichen Wege für einen solchen Vorgang eigentlich kennen und euch die Vorgehensweise näher erläutern können. Was ich tun würde: Wenn es in eurer Behörde keine einheitlich Reguleien zur dienstlichen Beurteilung geben sollte und auch keine anderen Instrumente zur Beurteilung zur Verfügung stehen (dein Chef sollte das eigentlich wissen!), dann würde ich mich wohl an den LeistungsTV-Bund halten oder mich zumindest an diesem orientieren! (dann hat es wenigstens eine semi-offiziellen Touch). Alle Angaben unter Vorbehalt! (Bin ja schließlich auch kein Profi! ) Gruß S.E. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.:Daniel:. Geschrieben 8. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 8. August 2008 Positives Feedback - das mündlich gegeben wird - ist zwar Balsam für die Seele und meist ungeheuer motivierend, aber bei den Herren deiner P-Abteilung leider keinen Pfifferling wert, wenn es um Höhergruppierung und/oder Stufenaufstiege geht! Das stimmt leider, aber dieses Feedback erfährt auch mein Chef und der wiederum setzt ja das Schreiben auf Eigentlich sollte eine Beschreibung deiner Stelle existieren, in der die Anforderungen und das Tätigkeitsprofil eben jener Stelle beschrieben sind! Genau. Daher habe ich auch die E9 bekommen (auch wenn ich der Meinung bin dass die Tätigkeitsmerkmale auch locker mit E11 interpretiert werden können). Dort steht halt u.a. drin dass ich Anwendungen entwickele, Server administriere etc. - Aber danach könnte man ja nur festmachen ob ich jetzt wirklich Anwendungen entwickele oder Server administriere. Oder wie meintest Du das jetzt? Was sagt dein Chef denn dazu? Habt ihr/du/er schonmal mit einem eurer Personaler gesprochen, was die dazu sagen? Die sollten die dienstlichen Wege für einen solchen Vorgang eigentlich kennen und euch die Vorgehensweise näher erläutern können. Der ist leider aktuell in Urlaub, aber ich werde ihn und auch den Personalrat bzw. die Gewerkschaft mal ansprechen. dann würde ich mich wohl an den LeistungsTV-Bund halten oder mich zumindest an diesem orientieren! (dann hat es wenigstens eine semi-offiziellen Touch). Da hast Du recht. Besser irgendeine Form, statt garkeine Vielen Dank schonmal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchwarzerEngel Geschrieben 8. August 2008 Teilen Geschrieben 8. August 2008 Servus! Aber danach könnte man ja nur festmachen ob ich jetzt wirklich Anwendungen entwickele oder Server administriere. Oder wie meintest Du das jetzt? Im Prinzip kannst du anhand dieses Tätigkeitsprofils die Eingruppierung deiner Stelle belegen. Schau dir mal diese Seite (<- Link) an und dort speziell die Abschnitte III und IV (Anwendungsentwickler und DV-Systemtechnik). Ist zwar noch BAT, gilt aber noch solange, bis die §§ 12 und 13 im TVÖD neugeregelt worden sind! Dort sind hinter den Vergütungsgruppen und den dazugehörigen Protokollnotizen die Tätigkeiten angegeben, die eine Eingruppierung in die jeweilige Vergütungsgruppe rechtfertigen würden! Vielleicht kannst du hiermit auch etwas argumentieren. Der ist leider aktuell in Urlaub, aber ich werde ihn und auch den Personalrat bzw. die Gewerkschaft mal ansprechen. Warum das ganze gleich "so weit oben" eskalieren lassen? Könntet ihr euch nicht erstmal mit einem Kollegen aus der Personalabteilung zusammensetzen und hören, was der dazu meint? (das meinte ich mit "Personaler" ) Die fühlen sich nämlich evtl. auf den Schlips getreten, wenn man sie "übergeht"! Vielen Dank schonmal. Bitte, gerne! Gruß S.E. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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