Todde Geschrieben 5. Juli 2001 Geschrieben 5. Juli 2001 Moin, weiß jemand von Euch, ob mein Betrieb mich zum Ausbildungsnachweiß führen von der Arbeit freistellen muss, oder muss ich dieses während meiner Freizeit tun?? Währe über Adressen, auf denen dieses Beschrieben ist, dankbar. Thx Todde P.s. NUR NOCH 12 TAGE !!!!!!
Masterchief Geschrieben 6. Juli 2001 Geschrieben 6. Juli 2001 Hi, genau weiss ich das auch nicht. Ich habe mir als IK meine Tätigkeiten in der Firma immer direkt vor Ort eingetragen und hab es dann Zuhause sauber abgeschrieben. Guck doch mal in die Ausbildungsverordnung oder frag Eure Personalabteilung, wenn Ihr eine habt. Ich könnte mir auch vorstellen, dass diese Regelung für die IT Berufsbilder nicht anders ist als z.B. bei Industriekaufleuten. Vielleicht rufst Du mal einen Jugend Ausbildungs Vertreter oder die Hotline der IG Metall in Eurem Bezirk an. Vielleicht gibt es auch auf der IG Metall (oder andere Gewerkschaften) Homepage nähere Infos. Also viel Glück bei der Suche. [ 06. Juli 2001: Beitrag editiert von: Masterchief ]
Captain B.J.Honeycut Geschrieben 6. Juli 2001 Geschrieben 6. Juli 2001 Normalerweise muß der Betrieb dich eine hlabe STunde in der Woche freistellen, in der Du das Berichtsheft führen kannst. Aber jetzt zu sagen: ich habe ich diese Zeit nie genutzt und will jetzt dafür einen Tag freihaben, ist bestimmt nicht drin. Der Captain
Eva Geschrieben 6. Juli 2001 Geschrieben 6. Juli 2001 Hi Todde, für deine Ausbildungsnachweise/Berichtshefte darfst du während deiner Arbeitszeit machen. Hab ich auf der HwK-Köln gefunden, dürfte aber bundeseinheitlich sein...: handwerkskammer-koeln "Der Ausbildungsbetrieb muß dem Auszubildenden während der Aus- bildungszeit Gelegenheit zur Berichtsheftsführung geben. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Auszubildenden zur Führung des Berichtsheftes anzuhalten und es regelmäßig, mindenstens monatlich durchzusehen. " Oder hier http://www.frankfurt-main.ihk.de Der Ausbildende hat den Auszubildenden die Berichtshefte kostenfrei auszuhändigen und Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Arbeitzeit zu führen sowie die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßiges Abzeichnen zu überwachen. Viele Grüße Eva [ 06. Juli 2001: Beitrag editiert von: Eva ]
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