ioon Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Hallo, mich beschäftigt in letzter Zeit das Thema mit dem Gewerbe... Zur Zeit verdiene ich nebenbei mit Web-Entwicklung etwas dazu, sprich Webseiten erstellen, Web-Anwendungen Programmieren, bestehenden Code erweitern oder umschreiben. Zu meiner Person: Bin 23 und beginne demnächst eine schulische Ausbildung zum Fachinformatiker - Anwendungsentwickler Führe diverse Web-Entwicklungs Arbeiten für diverse Kunden, aber recht selten, nichts längerfristiges, eher 2 - 4 Mal im Jahr und diese sind auch sehr von kurzer Dauer. Nun habe ich jemanden der von mir eine Rechnung haben möchte und ich ehrlichgesagt keine Steuer-ID habe, bzw. nicht das ich wüsste das ich eine habe. Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll, soll ich jetzt ein Gewerbe aufmachen, damit ich keine rechtliche Probleme bekomme, dass ich da jetzt nebenbei was dazu verdiene oder nicht? Nur ich sehe keinen Sinn darin ein Gewerbe aufzumachen, da ich jetzt nur einen Auftrag habe und das wars auch schon für dieses Jahr. Habe jetzt in 4 Wochen 230 € dazu verdient das wars. Und jetzt weiß ich nicht was ich tun soll, wegen dieser Rechnung... Kann mir da einer weiterhelfen? Gruß ioon Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Hi, Finanzamt fragen. Es ist zwar immer hilfreich, hier Infos zu holen, aber wirkliche Sicherheit bekommst du meiner Meinung nach nur dort. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ioon Geschrieben 12. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 12. August 2008 Trotzdem möchte ich auch hier die verschiedenen Meinung einholen, bevor ich zum Finanzamt gehe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Servus, ob Gewerbe oder nicht ist hier erst mal die zweite Frage. Aber erst mal kommt das: Du hast mehrere Aufträge ausgeführt und dafür Geld erhalten. Dieses Geld musst Du versteuern, egal, ob Dir das gefällt, oder nicht. Was Du bis jetzt gemacht hast, ist Schwarzarbeit und das ist kein Kavaliersdelikt. Ruf beim Finanzamt an, lass Dir eine Steuernummer geben und versuche, das ganze ohne Gewerbe als Freiberufler machen zu können. Berufe Dich auf den Paragraphen für Kleingewerbe (Google mal danach) und arbeite ohne Umsatzsteuer, dann ist die Steuererklärung auch nicht so dramatisch. Dann kannst Du eine Rechnung ausstellen. Sollte das Finanzamt Dir das nicht als Freiberufler durchgehen lassen, wirst Du um ein Gewerbe nicht drum rum kommen. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Ich würde an deiner Stelle ein Nebengewerbe eröffnen. Solange du unter 17500 Eur / Jahr Gewinn (kann auch Umsatz gewesen sein, bin mir da nicht 100% sicher) machst, zählt das als Kleingewerbe, für die besonders einfache Regeln gelten. (Welche fragst du am besten einen Steuerberater oder jemanden vom Finanzamt oder Ordnungsamt. So genau kenne ich mich damit auch nicht aus.) Dazu kommt dann, falls du einen bestimmten Gewinn überschreitest auch noch eine Zahlung an die entsprechende IHK o.ä., die für dich zuständig ist. Ich meie unter 5200 Eur muss man nichts zahlen. aber sicher bin ich mir da nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soldiar Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 (bearbeitet) Hallo, haste nen Steuerberater? Soweit ich weiss, darf man auch als Berufstaetiger einen gewissen Betrag (ich glaube unter 200€, wenn man einen Job hat) steuerfrei dazu verdienen. Tipp von mir, ruf nicht das Finanzamt an, sondern deinen Steuerberater bzw. den deiner Eltern oder vllt. haste ja jemanden im Bekanntenkreis, der sowas lernt o. macht. Finanzamt, kann dich schnell ansch... denn im Endeffekt sieht es ja sehr nach Schwarzarbeit aus, wenn auch nur in einem sehr geringen Masse. mfg Chrisitan, 19, B. PS: Schlimm, man macht sich die Muehe etwas zu schreiben und sogar zwei andere sind ein paar minuetchen frueher fertig... Bearbeitet 12. August 2008 von Soldiar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ioon Geschrieben 12. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 12. August 2008 Naja schwarzarbeit ist es nicht, da ich vorher den Status Schüler hatte und durfte ohne welchen Stress jeden Monat bis 400 Euro verdienen, in dieser Zeit habe ich die Aufträge als Status Schüler ausgeführt und mein BWL Lehrer meinte als Schüler bis 400 Euro jeden Monat Freibetrag, ohne jemanden bescheid sagen zu müssen. In dem Jahr habe ich nirgendwo gearbeitet, von daher sehe ich auch dieses Jahr keine Steuererklärung. Ab September bin ich wieder Schüler, also wieder Freibetrag bis 400 Euro. Es geht mir hier nur um diesen Monat August, da ich weder Schüler noch Arbeiter bin, weder noch Arbeitssuchend, bin eher nicht existent für die Wirtschaft bzw ka. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Gewerbeschein für ~20 Euro holen. Dann kannste Rechnungen schreiben und bist wie schon gesagt bis 17500 Euro/Jahr fein raus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soldiar Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Hallo, da hat dir dein BWL Lehrer nur die halbe Wahrheit gesagt. Natuerlich musst du auch auf 40€ Basis Lohnsteuerkarte haben. Musst nur eigentlich ncihts zahlen. Mfg Christian, 19, B. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xucha Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Stimmt, hatte vor 5 Jahren nen Nebenjob bis 400€, habe dann auch ne Lohnsteuerkarte bekommen, musste nur nichts Zahlen. Also am Besten nen Steuerberater fragen, wie es weitergehen soll... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Da er keine Anstellung hat, sondern freiberuflich arbeitet, bringt die Lohnsteuerkarte herzlich wenig. Wenn er ein Kleingewerbe auf Gewerbeschein anmeldet, macht er einmal im Jahr ne Steuererklärung, wo er anhand seiner Rechnungen Steuern zahlen muss oder eben nicht. Also vergesst die Lohnsteuerkarte mal schnell wieder... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xucha Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Ja, aber wenn es Freiberuflich ist, muss er sich trotzdem beim Finanzamt melden auch wenn er Schüler ist/war und die 400 € grenze nicht überschritten wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ioon Geschrieben 12. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 12. August 2008 Gewerbeschein für ~20 Euro holen. Dann kannste Rechnungen schreiben und bist wie schon gesagt bis 17500 Euro/Jahr fein raus. ab hier bitte genauer, soll das heißen, ich kann mir ein Gewerbeschein holen, dann als Kleinunternehmer aggieren? Muss ich irgend eine Buchführung führen? Wenn ja, welche? Wie sieht dann die Verwaltung aus? Welche Kosten kommen dann auf mich zu? Wie gesagt möchte nicht "schwarzarbeiten" am besten jeden Stress vermeiden, der mit Finanzen zu tun hat. Bin für jede Information dankbar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Erkundige dich beim Finanzamt über den Gewerbeschein. Buchführung musst du nur bedingt halten, ist nicht wirklich aufwendig. Der Schein kostet halt um die 20 Euro, ansonsten hast du damit nicht viel Aufwand. Sehr viel genauer kann ich dir das nicht sagen,,, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ioon Geschrieben 12. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 12. August 2008 Habe gehört das man Krankversicherungs Beiträge dann zahlen muss... Gilt es nicht erst ab einem bestimmten Jahres Umsatz? oder Monat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Servus, Du musst natürlich Buchhaltung führen. Allerdings ist das im einfachsten Fall eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit Excel drei Tabellenblätter, auf eins die Einnahmen, aufs zweite die Ausgaben, aufs dritte die Differenz und damit den Gewinn. Das ist kein Problem. Das größere ist erst mal die Steuererklärung. Allerdings sollte hier bei einem Kleingewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit als Kleinunternehmung neben dem Mantelbogen und Deinen üblichen Anlagen (z.B. N, AV, KAP) die Anlage GSE für Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit ausreichen. Aber mein Tipp ist immer noch: ruf beim FA an. Die dürfen Dich zwar nicht beraten, aber sie müssen Deine Fragen beantworten. Ich habe es damals bei meiner freiberuflichen Tätigkeit so gemacht, dass ich im Servicecenter bei einem saß, mit meinem Mantelbogen und den Anlagen, und ihn dann zu allen Punkten, die ich nicht verstanden habe, gefragt habe, was das bedeutet. Im Endeffekt habe ich nach 3 Stunden eine komplette Beratung erhalten, nur dass diese als Frage-Antwort-Spiel ablief. Einfach hingehen oder anrufen. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ioon Geschrieben 12. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 12. August 2008 Wo kriege ich diesen Mantelbogen her? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Finanzamt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ioon Geschrieben 12. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 12. August 2008 Aha, erst hole ich mir dort denn Mantel, dann gehe ich Heim und rufe sie an und frage die dann aus? Oh man, habe das Gefühl, dass das Thema Gewerbe ein schweres Thema ist, im nachinein werde ich darüber wahrscheinlich lächeln... Kann mir jemand das bestätigen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Denke auch, dass du dir viel zu viele Gedanken machst. Geh hin, frag nach und wisch dir Schweißperlen von der Stirn, denn die sind unnötig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ioon Geschrieben 12. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 12. August 2008 Frage, muss ich da nicht zum Rathaus um ein Gewerbe anzumelden? Außerdem, als Freiberufler geht es bei mir doch garnicht oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cheris Geschrieben 12. August 2008 Teilen Geschrieben 12. August 2008 Habe das ganze mehr oder weniger auch selbst durchgemacht. Möchte hier aber keine verbindliche Aussagen machen, sondern lediglich beschreiben wie ich es gemacht hab. Also du musst zu deinem Rathaus gehen bzw. Gewerbeamt glaube ich, ist auf jeden Fall bei mir im Rathaus gewesen (kleines Kaff). Dort habe ich ein Nebengewerbe angemeldet. Hat 20 Euro gekostet (die kannste dann aber gleich wieder am Jahresende absetzen ;-) also Bescheinigung auf jeden Fall aufheben). Dort musst du auch angeben, was das für ein Gewerbe es ist. Das was du dort angibst, darfst du letztendlich auch nur ausüben, denke ich. Da ich mehrere Sachen im Web mache, habe ich einfach "Internetdienstleistungen" reingeschrieben, dass umfasst ja sogut wie alles ;-) Also da auf jeden Fall Gedanken machen. Und im Prinzip wars das auch schon. Irgendwann später bekommste noch Post vom Finanzamt und da musste die Papiere halt ausfüllen. Dann haste bis Jahresende eigentlich Ruhe. Wenn du nicht soviel verdienst ist das eh gechillt, du bist von der Umsatzsteuer befreit und musst halt nur normal Einkommenssteuer zahlen. Da du aber so gut wie alles absetzen kannst (Hardware, Laptop, Software, Bücher, Schulungen usw.) biste da meist auch unter der Grenze, je nach dem wie viel du eben verdienst. Musst eben nur aufpassen, dass das Finanzamt dir nicht irgendwann Liebelei vorwirft und dir das Nebengewerbe wieder wegnimmt. Also irgendwann Gewinn machen Achso ja, du wirst Zwangsmitglied in der IHK. Bei einem geringen Umsatz (da gibts auch ne Grenze) musste zum Glück kein Beitrag zahlen. Bei Fragen immer her damit. Falls ich irgendwo Mist erzählt habe, bitte korrigieren, habe das jetzt einfach Mal Freischnauze hingeschrieben und spät ist es auch noch. P.S. Auch aufs Kindergeld achten, wenn zu viel reinkommt geht das nämlich flöten und da sind die Elter meist nicht sehr *amused* :old Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ioon Geschrieben 13. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 13. August 2008 (bearbeitet) @ Cheris Hehe, Danke dir, sowas wollte ich hören! Ich werde die selbe Tätigkeit reinschreiben, mache ja das Selbe Auf alle Fälle werde ich jetzt ein Gewerbe anmelden, abmelden kann man es immer ja. Naja, ab ins Bett und dann ab zum Amt... Bearbeitet 13. August 2008 von ioon Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guenny0815 Geschrieben 13. August 2008 Teilen Geschrieben 13. August 2008 Kosten kommen an sich auf dich keine zu. Bei mir wars bisher nur der Gewerbeschein für 20,- und ein haufen Unterschriften. Anschließend bekommst du viel Post von verschiedenen Stellen (z.B. IHK) aber da ist nix weiter tragisches. Buchführung ist auch Easy. Da reicht i. d. R. Excel da du ja nur eine Einnahmenüberschußrechnung machen musst und diese am Jahresende in deine Steuerklärung mit reinpacken musst. Du schreibst reine Brutto Rechnung ohne Mwst und weißt mit einem Satz auf § 19 UST Gesetz hin. Ich hoffe es hilft. MfG Sebastian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sxs Geschrieben 13. August 2008 Teilen Geschrieben 13. August 2008 Wichtig ist hier wohl auch zu sagen, das die meisten Dinge hier nur das Kleingewerbe betreffen. Ist man über die Umsatzgrenze hinaus, geht die Gewerbesteuer und Umsatzsteuer los. Überschreitet man eine weitere Umsatzgrenze (Schlagt mich ich weiß die jetzt nicht genau) ist zusätzlich eine Bilanzierung fällig. Daher ist es auch für den FI wichtig, möglichst den Status des Freiberuflers zu erlangen. Da hat man dann wesentlich weniger Aufwand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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