Zum Inhalt springen

Fahrtkostenerstattung durch Praktikumsbetrieb bei ALGI


Gast vplus

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich bin arbeitslos (ALGI) und habe in Absprache mit dem Arbeitsvermittler bei einem Unternehmen in den vergangenen zwei Monaten ein 6wöchiges Praktikum gemacht. Das Unternehmen ist 60 km weg von mir und die sind von sich auf mich zugekommen und haben mir signalisiert, einen Teil der Fahrtkosten zu erstatten. Dürfen die das, ohne dass ich Probleme mit der Agentur für Arbeit bekomme.

Viele Grüße

vplus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi!

Also normalerweise "muss" der Betrieb dir Fahrtkosten übernehmen. Macht er das nicht, muss man sich das bestätigen lassen und bekommt die Fahrtkosten vom Arbeitsamt erstattet.

Wenn dir der Betrieb die Hälfte bezahlen will, dann lass dir das einfach schriftlich so geben. Normalerweise bekommst du aber auf Anfrage bei deinem Fallmanager ein Formular, das dein "Arbeitgeber" ausfüllen muss.

Grüßle,

Nathalia

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hat mir damals (vor einem dreiviertel Jahr etwa) meine Fallmanagerin beim Arbeitsamt mitgeteilt. Ebenso wie der Betrieb bei dem ich ein Praktikum gemacht habe.

Hab gleich das Formular von meiner Fallmanagerin mitbekommen und der Betrieb hat sofort am ersten Tag danach gefragt.

War aber nicht nur bei mir so, kenn noch 2 Andere, bei denen es genau so war. Vielleicht ist das aber auch von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

soweit wie ich das bisher kenne, kriegst du mit dem arbeitsamt nur ärger, wenn die dir fahrtkosten erstatten und der betrieb dir auch etwas erstattet. vorrangig ist immer die erstattung vom arbeitgeber, danach vom arbeitsamt. aber das es pflicht für einen arbeitgeber ist, wäre mir neu.

wenn du keine erstattung der kosten vom arbeitsamt erhalten hast, solltest du es dem arbeitsamt trotzdem mitteilen(ein dummer zufall könnte ausreichen, dass die wind von der erstattung bekommen haben und dann gibts ärger), sonst könnten die es vielleicht als einkommen ansehen. aber das musst du auch als fahrtkostenerstattung nachweisen können bzw das tatsächlich fahrtkosten angefallen sind (z.b. spritrechnungen oder fahrkarte, ich weiß ja nicht, wie du von a nach b gekommen bist). das arbeitsamt könnte nachweise von dir fordern.

ich kenne das zumeist so, wenn ich die kostenübernahme beim arbeitsamt beantragt hatte, bekam ich direkt ein formular für den ag, der den wisch dann ausfüllen musste und angeben sollte, ob und in welcher höhe fahrtkosten erstattet werden / wurden.

Bearbeitet von tTt
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...