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Fahrtkostenerstattung durch Praktikumsbetrieb bei ALGI


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich bin arbeitslos (ALGI) und habe in Absprache mit dem Arbeitsvermittler bei einem Unternehmen in den vergangenen zwei Monaten ein 6wöchiges Praktikum gemacht. Das Unternehmen ist 60 km weg von mir und die sind von sich auf mich zugekommen und haben mir signalisiert, einen Teil der Fahrtkosten zu erstatten. Dürfen die das, ohne dass ich Probleme mit der Agentur für Arbeit bekomme.

Viele Grüße

vplus

Geschrieben

Hi,

bekommst du die Fahrtkosten schon vom Arbeitsamt erstattet?

Wenn ja, hmm. Wenn nein, warum nicht?

Eine Idee: Ruf deinen Fallmanager an, der kann dir das ganz genau sagen.

ciao,

vic

Geschrieben

Hi!

Also normalerweise "muss" der Betrieb dir Fahrtkosten übernehmen. Macht er das nicht, muss man sich das bestätigen lassen und bekommt die Fahrtkosten vom Arbeitsamt erstattet.

Wenn dir der Betrieb die Hälfte bezahlen will, dann lass dir das einfach schriftlich so geben. Normalerweise bekommst du aber auf Anfrage bei deinem Fallmanager ein Formular, das dein "Arbeitgeber" ausfüllen muss.

Grüßle,

Nathalia

Geschrieben

Hat mir damals (vor einem dreiviertel Jahr etwa) meine Fallmanagerin beim Arbeitsamt mitgeteilt. Ebenso wie der Betrieb bei dem ich ein Praktikum gemacht habe.

Hab gleich das Formular von meiner Fallmanagerin mitbekommen und der Betrieb hat sofort am ersten Tag danach gefragt.

War aber nicht nur bei mir so, kenn noch 2 Andere, bei denen es genau so war. Vielleicht ist das aber auch von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.

Geschrieben (bearbeitet)

soweit wie ich das bisher kenne, kriegst du mit dem arbeitsamt nur ärger, wenn die dir fahrtkosten erstatten und der betrieb dir auch etwas erstattet. vorrangig ist immer die erstattung vom arbeitgeber, danach vom arbeitsamt. aber das es pflicht für einen arbeitgeber ist, wäre mir neu.

wenn du keine erstattung der kosten vom arbeitsamt erhalten hast, solltest du es dem arbeitsamt trotzdem mitteilen(ein dummer zufall könnte ausreichen, dass die wind von der erstattung bekommen haben und dann gibts ärger), sonst könnten die es vielleicht als einkommen ansehen. aber das musst du auch als fahrtkostenerstattung nachweisen können bzw das tatsächlich fahrtkosten angefallen sind (z.b. spritrechnungen oder fahrkarte, ich weiß ja nicht, wie du von a nach b gekommen bist). das arbeitsamt könnte nachweise von dir fordern.

ich kenne das zumeist so, wenn ich die kostenübernahme beim arbeitsamt beantragt hatte, bekam ich direkt ein formular für den ag, der den wisch dann ausfüllen musste und angeben sollte, ob und in welcher höhe fahrtkosten erstattet werden / wurden.

Bearbeitet von tTt

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