Zum Inhalt springen

Lexware kostenpflichtige Updates


Hannes1961

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich benutze das Lexware Office für die Buchhaltung und habe eine rechtliche Frage.

Auf der Verpackung steht: "Lexware Office 2008" (ca. 200€), ein normaler Mensch denkt, dass man die Software inkl. aller notwendigen Updates, auch ein ganzes Jahr benutzen kann. Bei Lexware nicht, regelmässig -jedes Jahr- bekommt man ein KOSTENPFLICHTIGES (69€) Update zu gesendet, ohne das, die Software nicht mehr vollständig nutzbar ist und wie jetzt in 2008, das Lohnmodul nicht mehr funktioniert.

Ich habe in einer Computerzeitschrift gelesen, dass zeitlich begrenzt funktionierende Software, "gut sichtbar gekennzeichnet" werden muss.

Dies ist bei Lexware nicht der Fall. Der User wird also über die tatsächlich anfallenden Kosten für die Benutzung in 2008 getäuscht.

Muss ich das Update kaufen, oder kann ich verlangen, dass mir das Update kostenlos zu Verfügung gestellt wird?

Ich (und viele andere Nutzer auch) ärgere mich jedes Jahr über diese unseriöse Geschäftspolitik.

MfG Hannes

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unnötiges Vollzitat entfernt. C.W.

Es gibt sowas wei Lizenzvereinbarungen. Die sollte man lesen. Natürlich ist das von Lexware unschön, aber da sich die Steuerrechtlichen Grundlagen mindestens einmal im Jahr ändern muss das Programm entsprechend angepasst werden. Das lässt sich Lexware halt zahlen.

Gruß

Bearbeitet von Chief Wiggum
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

natürlich muss ich Anfang jeden Jahres 2006,2007,2008 usw. die neue Version bzw. ein Update für rund 200€ kaufen, sonst läuft sowieso nichts mehr.

Aber dann geht man doch davon aus, dass es auch wenigstens in diesem Jahr voll funktioniert, OHNE weitere kostenpflichtige (!) Updates.

Dies ist aber beim Lexware Office nicht der Fall und es steht auch nicht auf der Verpackung, dass es nur ein paar Monate nutzbar ist.

Der Verbraucher wird doch getäuscht! Es regen sich viele Nutzer von Lexware darüber -in den Buchhaltungsforen oder bei Bewertungen der Software- auf.

Meine Frage ist: muss das nicht gut sichtbar auf der Verpackung stehen?

Habt Ihr eigentlich das "Software Recht" Forum nicht mehr?

Gruss Hannes

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habt Ihr eigentlich das "Software Recht" Forum nicht mehr?
Also ich bin seit dem Jahr 2000 dabei und ein Unterforum "Softwarerecht" ist mir hier auf dem Forum absolut unbekannt (mal abgesehen davon, dass in einem derartigen Forum etliches sicherlich mit dem bis Ende Juni 2008 geltendem Rechtsberatungsgesetz kollidiert wäre).

Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten.

Was willst du hier hören? Dass dir Vertragsbedingungen nicht gefallen? Sorry, aber dafür brauchst du einen Juristen.

~~~ Thread closed ~~~

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...