bigred2010 Geschrieben 16. August 2008 Teilen Geschrieben 16. August 2008 Hallo Leute, ich hab mir vor ca. 7 Monaten einen Super PlasamaTV von LG bei MediaMarkt gekauft, er hat damals 1600 Euro gekostet und ich hab ihn auf Raten gekauft. Auf dem TV (auf dem ich nebenbei erwähnt 5 Jahre Garantie habe) ist ein Technisches Defekt aufgetreten, es ist in der Mitte des Fernsehers ein grüner Strich aufgetaucht und nicht mehr verschwunden. Ich hab nun den Fernsehen einschicken lassen und sie sagten mir das es ein Technisches Defekt sei und das man den Fernsehen nicht wieder reparieren kann. Sie haben gemeint, dass ich vorbei gehen soll, dann würden Sie mir eine Gutschrift von 900 Euro geben, den so viel hab ich bisher für den Fernsehen gezahlt. Jetzt stellen sich für mich zwei Fragen: 1) Habe ich das Recht auf die 900 Euro? Heißt, kann ich mir das Geld auszahlen lassen? 2) Ist mein Ratenvertrag und somit die Ratenzahlung damit aufgehoben? Ich wollte mich vorerst mal informieren bevor ich zum MediaMarkt gehe, den die können mir ja die Story vom Pferd erzählen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Abd Sabour Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Wenn Media Markt sagt sie geben dir die 900 Euro (die du ja gezahlt hast) - wo genau liegt dann dein Problem :confused:?! Wenn du dort ankommst und die lachend um dich herumtanzen und jubeln : "Haha ausgelacht, wir gebens dir doch net zurück" kannst dud ich immernoch informieren .... Oder willst du denen das Geld lieber schenken XD ? Das steht dir natürlich frei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Das liegt jetzt bei Dir. Der Vertrag kann natürlich nicht einfach so einseitig gekündigt werden. Auf Verlangen müsste der der MM das Gleiche oder ein Gleich- bzw. Höherwertiges Gerät zu diesen Konditionen zur Verfügung stellen. Ausnahme: Es wurde vorher vertraglich festgelegt, wie bei solchen Fällen zu verfahren ist, dann gilt natürlich der Vetrag den Du unterschrieben hast. Ich würd das aber eher als Glücksfall bezeichnen, denn Du hast 7 Monate einen Plasma TV ohne jeglichen Werteverlust verwendet (mal von den Zinsverlusten abgesehen). Geh dahin, red mit denen und kauf dir einen neuen. Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigred2010 Geschrieben 17. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 17. August 2008 @Abd Sabour Du bist ja mal ein Witzbold LOL Klar ich freue mich auch Aber mir geht es darum, dass ich das Geld wieder zurück haben möchte und kein Gutschein. Und meine Frage war ob ich das Verlagen kann?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Grundsätzlich hat der Verkäufer das Recht die Ware zu Reparieren bzw. auszutauschen. Es ist je nach Komplexität der Ware unterschiedlich wie oft man ihm dazu Gelegenheit geben muss. Im Fall der Fälle entscheidet das dann ein Richter. Da der Verkäufer aber von diesem Recht anscheinend (erstmal) keinen Gebrauch macht, kannst Du auch auf Wandelung bestehen. Normalerweise macht MM da auch keine Probleme - theoretisch könnten sie dir aber natürlich auch ein Ersatzgerät geben - einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung hast Du bei einem ersten Defekt erstmal nicht. Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flashpixx Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Wenn ich mich nicht irre, dann kann der Verkäufer 3 mal nachbessern, bevor eine Wandlung möglich ist, aber so wie mir das scheint, wollen sie Dir ja eh schon direkt eine Wandlung geben im Sinne einer Gutschrift. Also ich würde entweder wirklich gegen ein neuwertiges Gerät umtauschen oder fragen ob die Gutschrift ausgezahlt werden kann. Aber voher vielleicht noch mal in die AGBs / Vertragsbedingungen schauen. Aber ich sehe da auch kein Problem Phil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Ich sehe hier durchaus ein Problem in den Verträgen. Hier existieren nämlich drei Vertragspartner: Endverbraucher, Kreditgeber und Händler. Hier wird kreditfinanziert gekauft. Wer ist der Eigentümer des Gerätes? Zu welchem Zeitpunkt geschieht der Eigentumsübergang an den Endverbraucher? Hat der Kreditgeber (sprich die finanzierende Bank, nicht der Einzelhändler) einen Eigentumsvorbehalt? Wird das Gerät zum Kaufpreis oder zum Zeitwert (man hat es ja eine zeitlang nutzen können) zurückgenommen? Fragen über Fragen, die nicht so leicht zu klären sind. Hier hilft ein Blick in den Kreditvertrag und zur Not ein Gang zum Anwalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Wenn ich mich nicht irre, dann kann der Verkäufer 3 mal nachbessern, bevor eine Wandlung möglich ist Unterschiedlich. Bei einem Tretroller ist das anders als bei einem modernen Auto. Da hast nach nur 3 Reparaturen meist keine Chance irgendwas zu bekommen (siehe auch Elektronikprobleme der E-Klasse etc.) Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Wird das Gerät zum Kaufpreis oder zum Zeitwert (man hat es ja eine zeitlang nutzen können) zurückgenommen? Das Europäische Verbraucherschutzgesetz schließt die Zeitwertregelung aus. Dh es muss der volle Kaufpreis erstattet werden und nicht der Zeitwert. Vorgestern kam dazu nen Bericht im TV, wo ein Verbraucher nach x Monaten (noch innerhalb der Garantiezeit) ein defektes Gerät umgetauscht hat und der Händler eine Abnutzung von x Euro in Rechnung stellen wollen. Das ist im deutschen Verbraucherschutzgesetz zwar verankert, widerspricht aber dem europäischen und ist damit wettbewerbswidrig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Hast du einen Link zu diesem Gesetz? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Kann der Mangel nicht behoben werden nimmt der Verkäufer die Ware innerhalb der Garantie zurück. Der Kaufpreis wird zurückgezahlt, schön aber der Weg dorthin ist steinig und dornig. Glaubt man sich endlich am Ziel der Rückgabe verlangen Verkäufer, dazu gehören auch Versandhandel, Autofirmen und Händler, einen Nutzungsbetragbetrag (Wertersatz) für die Zeit in der die Ware in unserem Besitz war. Obwohl sie wegen des Mangels wenig genutzt werden konnte ist unerheblich. Bei Fernsehern ca. 200 Euro (Neupreis 650) Autos über 18 000 Euro (Neupreis 30300) für kleine Gebrauchsschäden wird zusätzlich kassiert, je nach Dauer, echte Beispiele. Der Gesetzgeber hat am 26.11.2001 Gesetze erlassen die dem europäischen Recht der Verkaufsgüter-Kaufrichtlinie widersprechen und in ihrer Gesamtheit die Rechte des Verbrauchers erheblich weiter eingeschränkt haben. Quelle: Leserbrief: Verbraucherschutzgesetze widersprechen EU-Recht Leider hab ich bisher bei google keinen Link zum genauen Gesetz gefunden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Euro-info-kehl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Sorry, da finde ich nichts, was explizit eine Nutzungsentschädigung für den Händler ausschliesst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigred2010 Geschrieben 18. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 18. August 2008 Mir ist gestern noch was in den Sinn gekommen. Gehen wir mal davon aus, ich würde den Gutschein bekommen und ich würde jedes mir sagen wir mal 2 PS3 kaufen und diese innherhalb der 14 Tage Rückgaberecht wieder zurück geben, dann müsste ich ja das Geld wieder bekommen oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Gibts beim MM denn ein 14 tägiges Rückgaberecht auf alles? Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TDM Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Gehen wir mal davon aus, ich würde den Gutschein bekommen und ich würde jedes mir sagen wir mal 2 PS3 kaufen und diese innherhalb der 14 Tage Rückgaberecht wieder zurück geben, dann müsste ich ja das Geld wieder bekommen oder? Ich seh da ein Problem: Ein "Umtauschrecht ohne Grund" (Umtausch schließt Rückgabe mit ein) gibt es bei einem "normalen" Kauf in einem Laden grundsätzlich nicht. Ausnahme: Teilzahlungs-, Fernabsatz- oder Haustürgeschäft. :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jan Jansen Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Bei einer Wandlung des Kaufvertrags (eine gekaufte Ware ist defekt / kann nicht nachgebessert werden) hast du ein Recht auf eine Rückzahlung (Geld), bei einem Kulanzumtausch (Umtausch ohne Rechtsanspruch) hängt es davon ab was dir der Händler anbietet. Das viele Einzelhändler Waren (ohne Mängel) nach kurzer Zeit noch umtauschen ist ein reines Entgegenkommen ohne Rechtsanspruch. "Wir können ihren Neuwagen leider nicht zum fahren bringen ... nehmen sie stattdessen doch diese Tankgutscheine im Wert von 20.000 ..." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigred2010 Geschrieben 18. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 18. August 2008 Keine Ahnung, dass kann man ja erfragen Das mit der PS3 war nur ein beispiel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Majestix Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 angenommen du machst das mit dem gutschein und der playstation, würde das nicht funktionieren. normalerweise (außer der MM verkäufer weiß es nicht) muss er dir dann erneut einen gutschein austellen. die infos , das die PS3 mit einem gutschein gekauft wurden stehen auf dem kassenzettel. er gibt dir lediglich das geld wenn du die ware bar gekauft hast. selbst wenn du mit ec karte bezahlst bekommst du das geld im "normalfall" nicht in bar ausgehändigt. natürlich gibt es immer ausnahmen wo dieses passiert, aber im regelfall wird dies nicht gemacht. vorallem in deinem fall wo das ganze über eine finanzierung läuft würde es mich wundern wenn das geld in bar ausgezahlt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Also ich hab (vor vielen Jahren, so 8 schätz ich mal) für meine Oma was beim MM gekauft. Das war aber nix und ich hab es wieder zurückgegeben (ein Blutdruckmessgerät AFAIR), ohne defekt o.ä., und die haben überhaupt keine Probleme gemacht und das ohne irgendwas zu tun oder zu prüfen einfach so zurückgenommen und das Geld erstattet. Das hat mich total verwundert, denn ich war schon anderes gewohnt. Ich war der Meinung, das hängt damit zusammen, dass die sich was anderes gar nciht mehr wirklich erlauben können. Es gibt auch andere große Märkte und da spielt auch der Umgang mit den Kunden ne große Rolle. Das war vor einigen Jahren, aber ich denke das ist nciht schlechter geworden. Früher (also vor dem) war es eher so ne Sache was zurückzugeben oder in kleineren läden. Ich hab da auch schon bei nem Computerladen 2mal Hardware zurückgegeben. Einmal wegen nichtgefallen und einmal weil das Gerät nicht funktioniert hat. Da wurden die Teile jedesmal fast unters Mikroskop gelegt ob ich da was kaputt gemacht hab bevor das zurückgenommen wurde. Zu dem Laden geh ich aber auch seit dem nicht mehr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigred2010 Geschrieben 19. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 19. August 2008 Ich frag einfach mal nach die Woche und dann schauen wir mal was passiert Danke für die Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 19. August 2008 Teilen Geschrieben 19. August 2008 Wenn du für den TV nur einen Gutschein bekommst, ist das allerhöchstwahrscheinlich ok. Und bei MM kann man innerhalb 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in jeder Filiale zurückgeben - nur wage ich zu bezweifeln, dass du dann Bargeld bekommst. Es wird vermutlich wieder ein Gutschein sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigred2010 Geschrieben 19. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 19. August 2008 Und wenn das wirklich so ist, dann ist das auch ok Ich hoffe nur das die Gutschriften kein Zeitlimit haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 20. August 2008 Teilen Geschrieben 20. August 2008 Also das mit dem Gutschein find ich nur dann ok, wenn es eine Kulanzrücknahme ist. Wenn es wirklich aufgrund eines Defekts oder innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist (gibt es sowas für Direktkäufe?) geschieht muss IMHO das Geld zurückerstattet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TDM Geschrieben 22. August 2008 Teilen Geschrieben 22. August 2008 Also das mit dem Gutschein find ich nur dann ok, wenn es eine Kulanzrücknahme ist. Wenn es wirklich aufgrund eines Defekts oder innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist (gibt es sowas für Direktkäufe?) geschieht muss IMHO das Geld zurückerstattet werden. Seh ich auch so. Kaufste dort was, Ding geht kaputt, denkste dir "Dort kauf ich nichts mehr!" und dann wirste zu einem erneuten Kauf quasi gezwungen, weil du das Geld nicht wegwerfen willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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