Pubz Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Hallo, mein AG hat mich gebeten einen Bereich des Unternehmens zu überwachen in dem sich Mitarbeiter während der Pausenzeit aufhalten. Ich bin mir ziemlich sicher das der Betriebsrat etwas dagegen hat, zumal eine Überwachung in anderen ähnlichen Bereichen bereits abgelehnt wurde. Wie soll ich mich verhalten, es gab eine klare Arbeitsanweisung vom AG, der BR ist dennoch nicht über die Installation informiert. Ich habe den AG darauf hingewiesen das eine Zustimmung vom BR ratsam ist, die Antwort war das es nicht mein Problem ist und der AG sich dann mit dem BR auseinandersetzen müsse. In dem Punkt bin ich mir aber nicht sicher und benötige fachmännischen Rat. Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Unclebence Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 naja, solange dein AG dir das aufträgt, und gegen das Filmen selber nichts spricht (ist ja nicht öffentlich) warum nicht? wobei ich mir nicht ganz sicher bin ob der BR dir dann eine wischen kann oder nicht, aber solange dein AG auch im Vertrag als AG drinne steht, kann der Betriebsrat doch die Fres*e halten, oder? bin mir nicht ganz sicher, also lieber weiter recherchieren Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 In dem Punkt bin ich mir aber nicht sicher und benötige fachmännischen Rat. Danke Dann bist du hier wohl falsch. Versuch's lieber z.B. dort Rechtsberatung vom Rechtsanwalt online frag-einen-anwalt.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OptFreak Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 ich weiss nicht ob es dein Problem ist wenn du da Videoüberwachung anbaust, eigentlich bist du ja nur ein Techniker und führst einen Auftrag aus daher glaube ich nicht das du für den Auftrag die Verantwortung übernehmen musst. Eine andere frage wäre in wie weit du Betrieblich der Geheimhaltungspflicht gegenüber dem Betriebsrat unterliegst wo videoüberwacht wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelmeier Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Ouch. That's bad. In jedem Fall muss auf die Videoüberwachung hingewiesen werden (vgl. §4 BDSG) und der Betriebsrat (sofern vorhanden) muss auch zustimmen (vgl. §87 BetrVG). Ansonsten: Arbeitnehmerdatenschutz ? Wikipedia Interessant: Das Bundesarbeitsgericht hat 2003 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch eine heimliche Videoüberwachung im Einzelfall zulässig sein kann. Voraussetzung sei, dass „der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die verdeckte Video-Überwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist“. Ob das aber mal "so spontan" gegeben ist, wage ich hier zu bezweifeln. Aber: Recht haben und Recht bekommen - das sind immer so Punkte für sich. In deinem Fall mag ich dir eigentlich gar nicht raten, was du tun solltest - egal wie du dich entscheidest, der Ärger ist vorprogrammiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Hi, Hallo, mein AG hat mich gebeten einen Bereich des Unternehmens zu überwachen in dem sich Mitarbeiter während der Pausenzeit aufhalten. Ich bin mir ziemlich sicher das der Betriebsrat etwas dagegen hat, zumal eine Überwachung in anderen ähnlichen Bereichen bereits abgelehnt wurde. Wie soll ich mich verhalten, es gab eine klare Arbeitsanweisung vom AG, der BR ist dennoch nicht über die Installation informiert. Ich habe den AG darauf hingewiesen das eine Zustimmung vom BR ratsam ist, die Antwort war das es nicht mein Problem ist und der AG sich dann mit dem BR auseinandersetzen müsse. In dem Punkt bin ich mir aber nicht sicher und benötige fachmännischen Rat. Danke 1) lass es dir schrifltlich geben (mit Unterschrift). 2) mach es. 3) Informiere den BR, falls du bedenken über die Rechtmässigkeit hast. ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pubz Geschrieben 18. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 18. August 2008 frag-einen-anwalt.de Hat bisher noch nichts brauchbares geliefert, werds dort mal mit einem eigenen Eintrag versuchen, danke für den Tipp. Einen Dank auch an Michaelmeier, für die passenden § werd mir die mal genauer duchlesen und wenn ich etwas eindeutiges finden sollte meinen AG darüber informieren. Die Infopost werde ich entsprechend belegbar aufheben damit ich für den Fall der Fälle zumindest irgendetwas in der Hand habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pubz Geschrieben 18. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 18. August 2008 (bearbeitet) Hi, 1) lass es dir schrifltlich geben (mit Unterschrift). 2) mach es. 3) Informiere den BR, falls du bedenken über die Rechtmässigkeit hast. ciao, vic Hi Vic, 1.) Das habe ich auch zuerst gedacht, aber als ich dann schon beim mündlichen daraufhinweisen angefahren wurde, bin ich davon lieber gleich abgekommen. Das Problem ist scheinbar das mein AG sich etwas "angepinkelt" fühlt, da er bereits schoneinmal vom BR abgebügelt wurde was das aufstellen von Kameras angeht. 2.) Jo 3.) Ist so ohne weiteres nicht möglich, wenn ich (als einziger MA der über die geplante Überwachung bescheid weiß) den BR informiere, dann weiß der AG doch gleich woher die Info gekommen ist. Trotzdem danke für deinen Beitrag, werde meinen AG schriftlich über die entsprechenden § informieren und meine Bedenken äußern ihm aber ebenfalls mitteilen das die Installation erfolgt soweit er sich nicht anderweitig zum Thema äußert. Bearbeitet 18. August 2008 von Pubz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 1) lass es dir schrifltlich geben (mit Unterschrift). 2) mach es. 3) Informiere den BR, falls du bedenken über die Rechtmässigkeit hast. Wenn es sich dabei um keine versteckte Kamera handelt (man also sehen kann das sie da ist) würde ich Punkt 3 nicht machen. Denn er hat seinen Chef ja schon darauf hingewiesen und wenn er dann trotzdem nochmal zum Betriebsrat rennt dann könnte das evtl. böses Blut geben. Die ersten beiden Punkte sind aber auf jeden Fall Sinnvoll so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Hi, ohne unterschrieben Anweisung würde ich so einen Auftrag nicht durchführen - egal wie ange****t der Chef ist. Als MA hast du das Recht jederzeit zum BR zu gehen - genau für solche Dinge ist er da, böses Blut hin oder her. Bei rechtlichen Bedenken (erstmal egal, ob zurecht oder nicht) an meiner Arbeit würde ich den BR auf jeden Fall informieren, denn der hat die Mittel um solche Dinge überprüfen zu lassen. Und der BR ist idR ja auch nicht blöd und wird nicht sofort zum AG rennen und sagen: "Herr X hat gesagt, dass ...", sondern wird wie oben geschrieben erstmal prüfen (lassen), ob das rechtmässig ist oder nicht. ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 100% ACK für victorinox. Solche Sachen können richtig Ärger heraufbeschwören und da sollte man den eigenen A**** absichern... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 19. August 2008 Teilen Geschrieben 19. August 2008 Alternativ bau die Kamera doch einfach dann ein wenn da grade viele Leute sind. Falls dann jemand frag sag einfach das es eine Anweisung ist. Das vergrösstert schonmal den Kreis derer die zum Betriebsrat gehen könnten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 19. August 2008 Teilen Geschrieben 19. August 2008 Alternativ bau die Kamera doch einfach dann ein wenn da grade viele Leute sind. Ja genau. Der wird angemacht wenn er zum BR gehen will weil eine nicht abgesprochene (und geheime) Kamera eingebaut werden soll, aber wenn er die Kamera einbaut wenn der Raum voller Leute ist, dann wird das sein Chef nie und nimmer erfahren, jemand anderer geht zum BR und alle sind glücklich. Man man man... Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deano Geschrieben 19. August 2008 Teilen Geschrieben 19. August 2008 das ist dann aber "ein unglücklicher zufall" gewesen, dass zufällig ein paar leute zur raucherpause hereingekommen sind und das ding auf anhieb gesehen haben :hells: außerdem frage ich mich eh, ob niemand in die luft guckt und die umgebung beobachtet. sowas fällt doch auf, wenn man die kamera nicht gerade zwischen zuckerdose und cornflakes-packung aufstellt. aber als erstes würde ich, gemäß victorinox post, eine schriftliche anweisung einholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trebstyle Geschrieben 20. August 2008 Teilen Geschrieben 20. August 2008 ist der link schon bekannt? Arbeitsrecht - Folge 213: Videoüberwachung - Offene / verdeckte Videoübewachung ich finde den beispielfall durchaus lesenswert! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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