Macvot Geschrieben 21. August 2008 Teilen Geschrieben 21. August 2008 Hi @ all, ich mache eine Ausbildung zum IT-Kaufmann und bin eigentlich nun fertig mit der Ausbildung (bin noch bis 31. August im Betrieb). Allerdings habe ich eine schirftliche Prüfung nicht bestanden und muss diese nochmal im Winter nachschreiben. Jetzt wollte ich fragen wie das ist mit dem Ausbildungszeugnis des Betriebs? Weil ich werde nicht das Ausbildungsverhältnis verlängern, da ich ab 1. September mein Zivildienst schon beginne... Habe ich nun schon Anspruch auf das Ausbildungszeugnis, da ich ja die 3 Jahre im Betrieb erfolgreich absolviert habe ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 21. August 2008 Teilen Geschrieben 21. August 2008 Hast du eine Verlängerung der Ausbildung bis zum nächsten Prüfungstermin verlangt oder gehst du ohne Betrieb in die Prüfung? Das Zeugnis sollte man zeitnah nach Beendigung der Ausbildung erhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Macvot Geschrieben 21. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2008 Hast du eine Verlängerung der Ausbildung bis zum nächsten Prüfungstermin verlangt oder gehst du ohne Betrieb in die Prüfung? Das Zeugnis sollte man zeitnah nach Beendigung der Ausbildung erhalten. Ich geh ohne Betrieb in die Prüfung. Was heißt zeitnah, erst wenn ich die Winterprüfung abgeschlossen habe? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 21. August 2008 Teilen Geschrieben 21. August 2008 In deinem Fall endet die Ausbildung zum vertraglich vereinbarten Termin. Siehe Paragraf 21 Absatz 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz - Absätze 2 und 3 treffen bei dir ja nicht zu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Macvot Geschrieben 21. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2008 In deinem Fall endet die Ausbildung zum vertraglich vereinbarten Termin. Siehe Paragraf 21 Absatz 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz - Absätze 2 und 3 treffen bei dir ja nicht zu. D.h. ich kann nun ein Ausbildungszeugnis beantragen da die Ausbildungszeit bis 31. August einschließlich beendet ist? Also hat das dann nichts mit der Schule zu tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 21. August 2008 Teilen Geschrieben 21. August 2008 Da dein Vertrag noch bis zum 31. August läuft wirst es auch eigentlich erst danach bekommen. Aber frag doch einfach mal nach wie es mit dem Zeugnis aussieht. Das ist der einfachste Weg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Macvot Geschrieben 21. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2008 Ja es geht nur dadrum, ob ich es noch vor der Prüfung erhalte oder nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nabbi619 Geschrieben 21. August 2008 Teilen Geschrieben 21. August 2008 Ja tust du.. das Zeugnis vom Betrieb hat ja nix mit der Abschlussprüfung zu tun Wenn du den Betrieb verlässt bekommst du ein Zeugnis. Also Ende August Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Macvot Geschrieben 21. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2008 super ! das freut mich danke euch :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.