Odaiko Geschrieben 2. September 2008 Teilen Geschrieben 2. September 2008 Moin Moin, gibt es ne Regelung wieviel Stunden man maximal inner Woche arbeiten darf als Azubi. Soweit ich weiß, hat das Alter auch eine entsprechende Rolle. Habe ein Aubildungsvertrag vor mir, wo 48h - Woche steht (einschließlich jeden Samstag arbeiten) und bin 23 Jahre alt. Ist dies rechtskräftig? Bitte um qualifizierte Antworten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eisfuchs Geschrieben 3. September 2008 Teilen Geschrieben 3. September 2008 Also ich finde das schon ungewöhnlich lange.... Ich muss derzeit 39,xx Wochenstunden haben... Hier mal was im Gesetz dazu steht: Arbeitszeit täglich und wöchentlich (§ 3 ArbZG) Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden. Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht! Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 3. September 2008 Teilen Geschrieben 3. September 2008 Moin, Habe ein Aubildungsvertrag vor mir, wo 48h - Woche steht (einschließlich jeden Samstag arbeiten) und bin 23 Jahre alt. Ist dies rechtskräftig? Da Du volljährig bist: § 3 ArbZG Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeitgesetz bimei [edit] Oder siehe Eisfuchs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Odaiko Geschrieben 3. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 3. September 2008 ohha... er darf auch noch. finde ich aber allerdings sehr komisch, da ich ja Azubi im 1. Lehrjahr wäre und jeden Samstag als "keine Fachkraft" ist auch hart. Wie ist es denn, wenn ich Schule habe. Muss ich da die zB. geleistete 35Unterrichtsstunden bis 48h hinauf nacharbeiten (also sprich 13h abarbeiten)? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Backelor Geschrieben 3. September 2008 Teilen Geschrieben 3. September 2008 nacharbeiten sicherlich nicht, jedoch kann es sein dass du nach dem berufsschulunterricht wieder in den betrieb musst, kommt halt auf deine firma an, wie die das sieht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Odaiko Geschrieben 3. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 3. September 2008 (bearbeitet) okay okay, also wenn ich 15uhr feierabend habe (schule) und sonst 17Uhr in der Firma, kann er mich verpflichten, danach zur Firma zu fahren und bis 17Uhr zu bleben. und 48h/woche ist auch Rechtens (+samstag). Finde es zwar bissl sch**** aber was soll man machen.... P.S. Und das als Azubi finde ich es bissl nen Hammer mit 48h Bearbeitet 3. September 2008 von Odaiko Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eisfuchs Geschrieben 3. September 2008 Teilen Geschrieben 3. September 2008 Google hilft auch da weiter: Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes: Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen! Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet. Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung statt finden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Odaiko Geschrieben 3. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 3. September 2008 Obwohl mir das, falls ich nach Schule in die Firma müsste, mir egal wäre. Nur jeden Samstag als Azubi ist halt bissl doof, was weder bezahlt noch abgefeiert werden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eisfuchs Geschrieben 3. September 2008 Teilen Geschrieben 3. September 2008 Kann ich gut verstehen. Wie weit ist denn die Schule von deinem Betrieb entfernt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tensor Geschrieben 3. September 2008 Teilen Geschrieben 3. September 2008 Naja die 48 Stunden sind ja nichts anderes als jeden Tag 8 Stunden (6*8=48) also nicht so schlimm. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eisfuchs Geschrieben 3. September 2008 Teilen Geschrieben 3. September 2008 Also ich kennen kaum einen Informatiker der solange arbeiten muss und das auch noch am Samstag....... Und das auch noch als Azubi...... Darf ich fragen wie viel sie dir bezahlen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M-Cha Geschrieben 3. September 2008 Teilen Geschrieben 3. September 2008 Wir haben bei uns eine 37,5 Stundenwoche für FISI und FIAE. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 3. September 2008 Teilen Geschrieben 3. September 2008 Würde so einen *******vertrag nur unterschreiben wenn du garnichts anderes in Aussicht hast. 48h sind eine Sache. Da kommen mit Überstunden schon einige Leute drauf. Ist nicht so mein Ding, aber manche Leute kratzts nicht. Ok. Aber jeden Samstag arbeiten ist indiskutabel. Lebst du um zu arbeiten oder arbeitest du um zu leben ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Odaiko Geschrieben 3. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 3. September 2008 Naja die 48 Stunden sind ja nichts anderes als jeden Tag 8 Stunden (6*8=48) also nicht so schlimm. +1h mittagspause. sprich: 8Uhr - 17Uhr arbeiten @eisfuchs 1.LJ: 340 2.LJ: 350 3.LJ:360 Also vom Betrieb bis zur Schule sind es ca. 70km @Youser Mir wird auch nix übrig bleiben, da er ja mich erst am montag gekündigt hat und ich kein Plan B habe und keiner mehr zum 1.10. einstellt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eisfuchs Geschrieben 3. September 2008 Teilen Geschrieben 3. September 2008 Also was ich dir rate: Geh da weg. DIe beuten dich ja koplett aus. Es ist zwar komplett legal, aber von sowas krassem hab ich noch nie gehört. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zerru Geschrieben 3. September 2008 Teilen Geschrieben 3. September 2008 Ich kann Eisfuchs nur zustimmen. Kann mich nicht erinnern hier jemals von so einem miesen Vertrag gelesen zu haben. Da würd ich ja eher kellnern gehen und zum Februar was suchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Odaiko Geschrieben 3. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 3. September 2008 brauchst mir das auch nicht raten. der chef ist halt nen Wessi *duck*. Bin eh davon weg. Habe mich bei nen Abgeordneten gewandt. nun kommt ne behörde und prüft ihn genau + mir wurde geholfen und eventuell bekomme ich was anderes. aber dazu morgen mehr. muss morgen topfit sein. gn8 P.S. Morgen gibts nen ausführlicheren Beitrag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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