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Der IHK Berufserfahrung bei "Selbstständigkeit" nachweisen


bwf

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Hallo zusammen,

ich könnte eventuell demnächst eine ausbildungsähnliche Stelle antreten. Das ganze ist auf 3 Jahre angelegt und hat, genau wie die Ausbildung zum FISI, die IHK Prüfung am Ende zum Ziel.

Um jetzt nach diesen 3 Jahren die Prüfung vor der IHK ablegen zu können, muss ich dort zusätzliche 1,5 Jahre Berufserfahrung nachweisen. Da ich aber, abgesehen von einem halbjährigen Praktikum vor knapp 4 Jahren keine entsprechende Festanstellung hatte, kommt hier der problematische Teil. Und zwar habe ich in den letzten Jahren durchgehend nebenher (geringfügige Beschäftigung / Nebenverdienst) freiberuflich für Privathaushalte und Kleingewerbetreibende den üblichen "IT-Krams" erledigt. Alles keine anspruchsvollen Sachen... HelpDesk/Fehlerbehebung, Netzwerk- und Interneteinrichtung, Windows Installationen und Einrichtung, Hardwareein- und umbau etc.pp.. Denke da kann sich hier schon jeder so ungefähr vorstellen, was ich meine.

Na jedenfalls habe ich von der Firma, bei der ich jetzt angestellt werden könnte, den Ratschlag bekommen, mir einfach mal entsprechende Nachweise von meinen bisherigen Kunden unterschreiben zu lassen und diese dann halt einfach bei der IHK vorzulegen.

Für gewöhnlich sollte so ein Nachweis, bei einem Angestelltenverhältnis, ja die Dauer der Beschäftigung, sowie eine kurze Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung enthalten. Beschreibung der Tätigkeit(en) ist ja noch die eine Sache, aber speziell bei der "Dauer der Beschäftigung" wird es ja schon schwierig, da es ja wie gesagt keine Festanstellung war, der ich da nach gegangen bin.

Die hauptsächliche Frage wäre nun, wie formuliere ich diese Nachweise am Besten und wie stehen wohl die Chance das die IHK mir davon irgendwas anerkennt?

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Das Problem sehe ich in dem Begriff "geringfügige Beschäftigung", da üblicherweise bei der Zulassung als Externer von einer Vollbeschäftigung ausgegangen wird.

Zudem frage ich mich, warum nicht, wenn es ein ausbildungsähnliches Beschäftigungsverhältnis sein soll, nicht (pro forma) ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird.

Alternativ kannst du dich beim Ausbildungsberater deiner zuständigen Kammer erkundigen, ob deine bisherige Berufserfahrung plus die drei Jahre "Ausbildung" am Ende für die Externenprüfung ausreichen.

Meiner Erfahrung nach werden derartige Anträge schon etwas genauer geprüft, ganz so einfach wird man nicht als Externer zugelassen. Es ist halt eine Ausnahmeregelung und soll nicht die duale Ausbildung untergraben.

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Moin Chief,

Das Problem sehe ich in dem Begriff "geringfügige Beschäftigung", da üblicherweise bei der Zulassung als Externer von einer Vollbeschäftigung ausgegangen wird.

Die Frage ist halt, da "nur" 1,5 Jahre nachgewiesen werden müssen, ich aber, zumindest theoretisch, gut 4-5 Jahre entsprechender Berufserfahrung als "Nebentätigkeit" nachweisen könnte, ob man von Seiten der IHK da her gehen würde und dann eben bspw. sagen würde 1 Jahr Nebenbeschäftigung gilt uns jetzt wie 4 Monate Haupbeschäftigung, so würde ich ja dann ggf. auch auf meine anderthalb Jahre kommen.

Zudem frage ich mich, warum nicht, wenn es ein ausbildungsähnliches Beschäftigungsverhältnis sein soll, nicht (pro forma) ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird.

Gute Frage, werde ich so mal einbringen ...

Alternativ kannst du dich beim Ausbildungsberater deiner zuständigen Kammer erkundigen, ob deine bisherige Berufserfahrung plus die drei Jahre "Ausbildung" am Ende für die Externenprüfung ausreichen.

Meiner Erfahrung nach werden derartige Anträge schon etwas genauer geprüft, ganz so einfach wird man nicht als Externer zugelassen. Es ist halt eine Ausnahmeregelung und soll nicht die duale Ausbildung untergraben.

Na dann werd ich dem Anfang der Woche mal vorsichtig auf die Füße treten und schauen, was dabei herum kommt.

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