Dennis1488 Geschrieben 24. September 2008 Teilen Geschrieben 24. September 2008 Moin Moin, Ich habe ein Problem mit der Zeitarbeitsfirma in der ich angestellt bin. Ihr werdet es ja kennen das man dort Stundenscheine abgeben muss. Nun habe ich in der Abrechnung von Juli eine Woche die mir nicht bezhalt wurde. Daraufhin habe ich im August angerufen und gefragt wieso dies fehlt. Darauf hin meinte meine Ansprechpartnerin das Sie den Stundenschein nicht bekommen haben und es deswegen nicht verrechnen konnten. Dann sagte Sie das wenn ich den Stundenschein per Fax nachschicke Sie mir das Geld in der nächsten Abrechnung nachzahlen. Daraufhin habe ich den Stundenschein und die Empfangsbestätigung des Faxes vom letzten mal rübergefaxt. Nun habe ich meine Abrechnung für August bekommen und das Geld ist wieder nicht drauf. Ich habe dort dann heute morgen angerufen und gefragt warum dies nicht mit drauf ist. Nun leugnet Sie und sagt das Sie sowas nie gesagt habe das sie das Geld nachzahlen. Das ist übrigens nicht das einzigste. Ich habe ständig mit denen Probleme... aber die sind im vergleich dazu eher klein. Nun meine Frage: Welche (rechtlichen) Schritte kann ich einleiten? Sie müssen mich doch für diese Woche entlohnen oder nicht? Danke für eure Hilfe gruß Dennis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 24. September 2008 Teilen Geschrieben 24. September 2008 Natürlich müssen sie das. Du musst innerhalb von 3 Monaten beim Arbeitsgericht Klage einreichen, ansonsten verlierst du den Anspruch auf das fehlende Gehalt. Würde dir eine Rechtsberatung nahelegen. Je nachdem, wo du wohnst gibt es entweder eine öffentliche Rechtsberatung oder aber du kannst zu einem Anwalt gehen und dort Rechtsberatung erhalten. Dies ist je nach Einkommen kostenlos bzw kostet maximal 10 Euro. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Snipes83 Geschrieben 24. September 2008 Teilen Geschrieben 24. September 2008 Wenn sie sagt das sie soetwas nie behauptet hätte, was sagt sie dann jetzt dazu warum du im Juli eine Woche nicht bezahlt bekommen hast? Und was soll ihrer ansicht dann jetzt mit dem Geld geschehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 25. September 2008 Teilen Geschrieben 25. September 2008 Schreib ihnen als ersten Schritt eine Mahnung, die du entweder unter Zeugen in ihren Briefkasten einwirfst oder per Einschreiben mit Rückschein verschickst, dass dein Lohn nicht komplett bezahlt wurde und setze ihnen eine Frist (Standard wohl 14 Tage), innerhalb der sie dir das Geld zu überweisen haben. Erwähne in dem Schreiben, dass du dir rechtliche Schritte vorbehältst, falls sie nicht bezahlen sollten. In 90% der Fälle zahlen solche Firmen dann, wenn sie merken, dass sie das mit ihren Angestellten nicht machen können, bzw dass diese sich wehren und keine Opferlämmer sind, die alles mit sich machen lassen. Probieren tun sie solche Spielchen aber immer wieder. Davon abgesehen gilt dein Stundenzettel vor Gericht als angekommen, da du ja den Faxbericht hast. (Also vorausgesetzt auf dem Bericht steht, dass es übermittelt wurde und nicht, dass es einen Fehler bei der Übermittlung gab.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OptFreak Geschrieben 25. September 2008 Teilen Geschrieben 25. September 2008 Ich würde auch Forderung per Einschreiben nochmal schicken mit Frist, wenn es weiter Probleme gibt zum Anwalt. Zeitarbeitsfirma sollte kein Intresse haben dich zu verlieren solange deren Kunde wo du bist zufrieden ist, das käme für die als Kunden Blöd. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 25. September 2008 Teilen Geschrieben 25. September 2008 Normales Einschreiben für 2,35 Euro reicht auch... Mit Rückschein ist unnötig, da beides gleichwertig ist vor Gericht. Falls du den Beleg brauchst, musst du beim normalen Einschreiben ohne Rückschein einfach bei der Post diesen anfordern, die drucken dir den dann aus. Mit Rückschein kostet 3 Euro mehr und ist es nicht wert... Ist zwar nur Kleinvieh, aber macht auch Mist. Als ersten Schritt würde ich dir die Rechtsberatung nahelegen, da du dort Fakten gesagt bekommst. Die erklären dir dann, wie du vorgehen solltest... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Fernstudent Geschrieben 25. September 2008 Teilen Geschrieben 25. September 2008 Hi, ich würde einen Brief mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen aufsetzen und von einem Gerichtsvollzieher übergeben lassen. Der liest anscheinend (?) den Brief zuvor durch und kann später den Inhalt bezeugen. Ein Einschreiben ist zwar gut aber was passiert, wenn der Empfänger nur ein leeres Blatt im Umschlag findet? Was sagt die Firma dazu, wenn du das Geld bar abholen möchtest? Wenn es öfters Probleme gibt, würde ich so schnell wie möglich die Firma wechseln. Vielleicht klappt es ja auch mit einer festen Anstellung? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast vplus Geschrieben 27. September 2008 Teilen Geschrieben 27. September 2008 Was ihr aber auch nicht vergessen dürft, ist, dass es in der Regel leider so ist, dass wenn man einen Arbeitgeber wegen unberechtigter Leistungskürzung verklagt, dass man dann zwar vor Gericht Recht bekommt aber man dann bei seinem Arbeitgeber auch ganz oben auf der Abschussliste steht... . Wenn so etwas passiert, dann ist es immer am besten, dass man auf die paar Euros verzichtet und man sich dann in aller Ruhe einen neuen Job sucht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Fernstudent Geschrieben 27. September 2008 Teilen Geschrieben 27. September 2008 Wenn so etwas passiert, dann ist es immer am besten, dass man auf die paar Euros verzichtet und man sich dann in aller Ruhe einen neuen Job sucht. Auf ein "paar Euro", sprich auf einen kompletten (!) Monatslohn, verzichten? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 27. September 2008 Teilen Geschrieben 27. September 2008 (bearbeitet) @Fernstudent: Lies bitte richtig. Es war hier nie Rede von einem ganzen Monatsentgelt. Es geht hier um eine Zeitarbeitsfirma, wo wochenweise per Stundenzettel abgerechnet wird und eine Woche im Monatsentgelt Juli fehlt. Zum Gerichtsvollzieher: Ein Gerichtsvollzieher muss einen solchen Brief nicht selbst zustellen, er kann in diesem Fall auch die Post mit der Zustellung beauftragen. Zustellen heisst nicht uebergeben. Wenn hier in diesen Fall keiner anwesend ist dann wird nur in den Briefkasten eingeworfen und entspricht dann einem Einwurf-Einschreiben der Post. Ein GV muss nur rechtlich wirksame Titel (Urteile, Pfaendungen, Zwangsvollstreckungen etc.) und daraus resultierende Aufforderungen (z.B. Termin-Einladungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) uebergeben. D.h. man kann sich hier das Geld fuer den GV sparen und gleich ein im Vgl. zum Einschreiben und Einschreiben+Rueckschein guenstigeres Einwurf-Einschreiben nehmen. Denn das ist im Fall der Faelle genauso als Nachweis anerkannt. Bearbeitet 27. September 2008 von hades Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Fernstudent Geschrieben 27. September 2008 Teilen Geschrieben 27. September 2008 Es geht hier um eine Zeitarbeitsfirma, wo wochenweise per Stundenzettel abgerechnet wird und eine Woche im Monatsentgelt Juli fehlt. Ups, habe ich überlesen ;-( D.h. man kann sich hier das Geld fuer den GV sparen und gleich ein im Vgl. zum Einschreiben und Einschreiben+Rueckschein guenstigeres Einwurf-Einschreiben nehmen. Denn das ist im Fall der Faelle genauso als Nachweis anerkannt. Bei uns kostet die persönliche (!) Zustellung durch den Gerichtsvollzieher 7,50 EUR. Das wäre mir den Aufpreis wert. Der Preis könnte natürlich von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bklemme Geschrieben 2. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2008 Hey, das Thema Zeitarbeitsfirmen ist leider immer ein Problem. Und leider hast du auch noch einen Fehler gemacht, denn generell lass dir ALLES schriftlich geben, dann hast du IMMER einen sicheren Standpunkt und kannst das vor Gericht ( wenn es denn soweit gehen muss) belegen. Nichts desto trotz würde ich dir folgendes raten. 1. Sprich mit Deinem Chef ( in der Firma an die Du verliehen bist) ob die Woche denn abgerechnet worden ist bei denen. Wenn ja wird Dein Chef bestimtm auch interesse haben, das das Geld an Dich ausgezahlt wird, der möchte ja auch nicht Geld investieren um dann ggf. unzufriedene MA's zu haben die dann wieder gehen. 2. Mach einen Schrieb fertig, an den Du den Zeitnachweiss nochmals anfügst und setze eine Frist das das Geld bei der nächsten Abrechnung mit zu erscheinen hat. 2a. Um dem ganzen Nachdruck zu verleihen könntest Du noch (wenn Du jemanden kennst der Anwalt oder sowas ist) das Schreiben von ihm fertigen lassen. Sollte alles nichts bringen bleiben dir nur zwei Sachen: 1. Arbeitsgericht 2. Der AG verstösst hier gegen eine im Arbeitsvertrag geregelte Pflicht, nämlich die Gehaltszahlungspflicht. Du hättest das Recht fristlos zu kündigen. Vielleicht lässt sich Dein Chef der Firma an die Du verliehen bist darauf ein und stellt dich entweder als interner ein oder über eine andere Zeitarbeitsfirma. Persona Service ist eine rel. anerkannte Zeitarbeitsfirma, zu dieser würde ich dir dann raten. Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bytebrain Geschrieben 2. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2008 [...] XXX ist eine rel. anerkannte Zeitarbeitsfirma, zu dieser würde ich dir dann raten. [...] Hm. Bin ich anderer Meinung. Ich habe die letzten zwei Jahre über eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Und die oben genannte gehörte leider nicht zu den empfehlenswerten. Ich kann eine Zeitarbeitsfirma empfehlen, da ich schon Erfahrungen mit 5 oder 6 gemacht habe. Grüße, bytebrain Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 2. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2008 Überlegt doch mal den wirtschaftlichen Sinn einer Zeitarbeitsfirma. Die stehen als Mittelsmann zwischen AN und AG und wollen nur abkassieren. Der marktwirtschaftliche Aspekt der Arbeitskraftsbedarfabdeckung ist doch nur Augenwischerei. Fakt ist, umso wenige sie zahlen müssen, umso mehr Profit haben sie und dafür haben sie lediglich den Aufwand der Arbeitsvermittlung. Also pure Abzocke. Kann jedem nur raten sich einen "richtigen" Arbeitgeber zu suchen mit Festvertrag. Alles andere wird früher oder später unschön enden... Denn den eigentlichen Lohn kriegt der AN nie. Nochmal zu der Sache: Wie ich oben schon schrieb zur öffentlichen Rechtsberatung gehen bzw zu nem Anwalt (kommt auf die Regelung des Wohnortes an) und dort ein Schreiben vom Anwalt verfassen lassen. Damit hat man meist schon genug Druck erzeugt, damit der AG (die Zeitarbeitsfirma) merkt, dass es ernst werden kann... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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