Masta_16001 Geschrieben 24. September 2008 Teilen Geschrieben 24. September 2008 Hallo miteinander, Ich habe mit meinem Ausbildungsbetrieb mehrer Schwierigkeiten und mich dazu entschlossen die Ausbildung bei einem anderen Betrieb weiterzumachen.. So nun habe ich einen neuen Betrieb gefunden und alles mit der IHK abgeklärt.. Nun stellt sich meine Frage in welcher Form die Kündigugn sein muss und was da genau drinne stehen sollte... Grüße Masta Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 24. September 2008 Teilen Geschrieben 24. September 2008 Naja ein kurzer Brief. Sehr geehrter Herr sowieso, hiermit kündige ich Wirkung zum sounsovielten meinen Ausbildungsvertrag. Datum, Ort Unterschrift Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit 1 Tag Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Masta_16001 Geschrieben 24. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 24. September 2008 Was genau heißt 1 Tag? So weit ich informiert bin, kann ich morgen kündigen und anschließend gehen... Genauso umgekehrt... oder etwa nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 24. September 2008 Teilen Geschrieben 24. September 2008 Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist - sofern im Tarifvertrag/Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist - 14 Tage. Guckst du auch § 622 BGB (Absatz 3)... HTH ... ein Tag. Der arme Arbeitgeber Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Masta_16001 Geschrieben 24. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 24. September 2008 hmm Das ist für mich im Dbsatz 3 nicht ersichtlich. Dumal ich kein Drbeitnehmer oder Dngestellter bin, soindern Azubi in der Probezeit, die haben doch sicherlich andere Kündigungsfristen... na ja wenn nich ruf ich morgen einfach die ihk an. grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 24. September 2008 Teilen Geschrieben 24. September 2008 die haben doch sicherlich andere Kündigungsfristen... Richtig. Siehe hier Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 24. September 2008 Teilen Geschrieben 24. September 2008 Ja, ja - wer lesen kann, findet auch die richtigen Paragraphen: BBiG §22 (Absatz 1) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shaft1337 Geschrieben 25. September 2008 Teilen Geschrieben 25. September 2008 Siehe hier Dim Da steht das die Probezeit maximal 3 Monate betragen darf. Ich und ein paar aus meiner Klasse haben aber 4 Monate Probezeit. Wie geht das denn? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ntl Geschrieben 25. September 2008 Teilen Geschrieben 25. September 2008 Das ist veraltet. Die "neue" Regelung besagt, dass die Probezeit maximal 4 Monate betragen darf. Quellen z.B. hier, hier oder hier Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 25. September 2008 Teilen Geschrieben 25. September 2008 Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.Quelle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OptFreak Geschrieben 25. September 2008 Teilen Geschrieben 25. September 2008 Ja also Kündigen, und dem Betrieb Anbieten noch ne Saubere übergabe zu machen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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