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Nebenjob und Ausbildung


Madej

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Ich wollte mal fragen wie des ist ich versteh das ganze nicht so ganz.

Ich bin jetzt im 2.Ausbildungsjahr und verdine 530€ im Monat jetzt will ich gern ein Nebenjob anfangen auf 400€ Basis. Wie ist des mit den Abzügen. Wird das Kindergeld dann abgezogen? Es wäre nett wenn ich bald eine Antwort bekomme, weil wenn es sich nicht rechnet geh ich morgen nicht zu dem Probe arbeiten.

Gruß

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Hallo,

wenn du nicht gerade in einer Behörde arbeitest würde ich mir das jedoch mit dem Nebenjob überlegen, da 1. Dein Ausbildungsarbeitsgeber etwas dagegen haben könnte (ob das Rechtens ist weiß ich nicht, ich weiß aber dass du es Ihm melden musst, und der kann dich immer loswerden wann er will ;) ) und 2. der neue Job oder die Ausbildung eventuell doch mehr Zeit in Anspruch nehmen könnte, sodass du schnell vom neuen Job (oder der Ausbildung) abspringen musst.

Ein Freund von mir hatte das auch gemacht, Freitags u. Samstags in der Disco Kisten geschleppt, Mo-Fr Toyotas verkauft. Hat auch gut geklappt, bis er auch Samstags eingesetzt wurde und erkannte, dass er mehr für die Schule tun muss. Plötzlich musste er dann doch eine Auszeit nehmen von der Disco, und ist später vollständig gegangen.

Mfg

Christian, 19, B.

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wie schon gesagt wurde, deinen ausbildungsbetrieb musst du zumindest von der 2ten arbeitsstelle informieren. hat er keine einwände (das ausbildungziel darf dann nicht wegen der doppelbelastung in gefahr sein) kannst du es tun. trotz des 400€ jobs dürftest du wohl kaum über den freibetrag vom kindergeld kommen. ich arbeite in ner behörde und habe beispielsweise ein verbot. vor der zwischenprüfung ist bei mir nix drin und danach auch nur dann, wenn die noten das zulassen (2 oder besser) ansonsten gibts für einen nebenjob ne absage. aber bei dem verdienst brauch ich das zum glück ehh nicht *g*

ich würde mir das wegen der doppelbelastung aber auch gut überlegen ;)

freibetrag ist zur zeit bei 7680+920€ werbungskostenpauschale. machen zusammen 8600€ netto, wenn du mehr als 920€ werbungskosten pro jahr hast, erhöht sich der freibetrag dann entsprechend ;) musst es dann aber bei der kindergeldkasse nachweisen.

Bearbeitet von tTt
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Die Frage ist leider nicht so einfach zu beantworten. Im öffentlichen Dienst zum Beispiel sind alle Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig. Grundsätzlich darf dir ein Arbeitgeber einen Nebenerwerb aber nicht verbieten wenn a) deine Arbeit nicht darunter leidet und B) du keine Konkurenz für ihn darstellst. Sollte im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Klausel stehen, die dir einen Nebenerwerb verbietet oder dieser erst genehmigt werden muss, würde ich, falls dein Nebenerwerb nicht genehmigt wird, eventuell durch ein Gericht feststellen lassen, ob diese Klausel rechtens bzw. bei deiner Nebenerwerbs-Tätigkeit überhaupt gültig ist...

Darüber hinaus muss zwischen einem Nebenerwerb als Selbstständiger oder Angestellter unterschieden werden. Bei einem Selbstständigen spielt es keine Rolle, wieviel er in seiner Freizeit arbeitet. Bei einem Angestellten dagegen darf die Arbeitszeit von 48h pro Woche (8h pro Werktag) nicht überschritten werden. Das passiert aber ziemlich schnell, wenn im Hauptbetrieb überstunden geschoben werden müssen.

Zusätzlich solltest du bedenken, dass dein Einkommen aus den verschiedenen Erwerbsquellen addiert wird und eventuell Lohnsteuerpflichtig wird. Bei 530€ + 400€ bleiben dir Netto bei Steuerklasse I etwas mehr wie 700€ übrig. Zusätzlich verlierst du dein Anspruch auf Kindergeld (siehe Freibetrag von tTt weiter oben). Wenn du auf den Nebenjob verzichtest, kommst du aber bei einer Ausbildungsvergütung von 530€ + ca. 150€ Kindergeld auch bei knapp 700€ Netto heraus. Sprich, der Aufwand eines Nebenjobs lohnt nicht wirklich und wird zur Nullnummer.

Alle Angaben ohne Gewähr :D

Solche Fragen sollten im Zweifel von einem Anwalt mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht geklärt werden...

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defintiv netto. ich hab das gerichtsurteil zwar nicht parat, aber vom einkommen (brutto) muss die kindergeldkasse die sozialabgaben (abgaben für al-versicherung, krankenkasse etc.) vom brutto abziehen. das hatte sie früher nicht gemacht. und seit dem urteil ists halt netto. verjährungsfrist 4 jahre. also man kanns auch nachträglich noch fordern ;)

ich mache zur zeit die ausbildung bei der agentur für arbeit und mein jahresbrutto liegt bei mehr als 9000€ p.a., erhalte aber kindergeld.

und bis 950€/monat brutto hat man nahezu keine steuerabgaben, lediglich die sozialabgaben ;)

Bearbeitet von tTt
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Also das ist echt super. Bin seit August in einer Ausbildung. Dachte wegen zu hohem Gehalt bekäm ich kein Kindergeld. Und das ist sogar rückwirkend? Das ist ja noch besser. Also muss ich nicht zwingend heute (da heute ja noch September ist) einen Antrag stellen um noch für September Geld zubekommen? Hast du vielleicht eine Quelle für die Infos?

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Das hört sich ja wunderbar an. Doch so ganz 100%ig bin ich mir nun immernoch nicht sicher ob es wirklich netto Bezüge sind. In der Broschüre wird ja ausführlich gesagt, was zu den Bezügen zählt, doch ob das jetzt Brutto oder Netto ist wird mir eine Person vom Amt wohl spätestens bei Antragstellung geben. Ich werds auf jeden Fall versuchen...

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ich arbeite beim arbeitsamt ;D

meine bruttovergütung liegt zur zeit bei 735€ brutto(ab 1.1.09 755€), zusätzlich noch weihnachtsgeld und 13,29€ vermögenswirksame leistungen. ich komme brutto auf knapp 9400€ im ersten lehrjahr ;) ich erhalte dieses lehrjahr kindergeld. von daher netto :D

mfg

timo

Bearbeitet von tTt
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Habe ebenfalls ähnliches brutto einkommen. Das heißt dann also, dass ich etwas mehr zur Verfügung habe. Werde alles schnellstmöglich in die Wege leiten.

Wenn du in einer Behörde für solche Fälle arbeitest, kannst du mir vielleicht auch noch eine andere Frage beantworten, die ich mir beim lesen der Broschüre gestellt habe. Habe nach dem Abitur mein Zivildienst abgeleistet. Anschließend ein weiteres Jahr als eine Art Aushilfskraft in Vollzeit gearbeitet. Nun habe ich seit zwei Monaten eine Ausbildung angefangen.

Seit meines Zivildienstes habe ich kein Kindergeld bezogen. In der Broschüre stand jetzt was von in der Übergangszeit Kindergeld bekommen. Könnte ich das Rückwirkend auch für die Monate in meinem Aushilfsjahr bekommen, falls der Jahresfreibetrag nicht erreicht wurde? Oder verlängert sich dann nur die bis max. 25 Jahre-Grenze (Hab ich so doch richtig verstanden)?

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ich arbeite zwar beim arbeitsamt, aber nicht bei der kindergeldkasse^^

die obergrenze für kindergeld liegt normal bei vollendeten 25 jahren, sprich es endet wenn du 25 wirst. da du allerdings zivildienst abgeleistet hast, verlängert sich die frist um die länge deines zivildienstes. wenn du also 6 monat zivildienst hattest, kannst du kindergeld noch weitere 6 monate bekommen. das verschiebt sich dann einfach nach hinten, je nach dem wie lange dein zivildienst war.

wegen der 4 monate übergang bin ich mir nicht sicher, da ja die zeit zwischen schule zur aubildung die rede ist. vor allem wäre dann zu schauen wieviel du in der zeit verdient hast und ob du bei der anrechnung über den freibetrag kommen würdest. dann wäre es schlauer, diese monate nicht an zu geben, denn wenn du doch im jahr über den freibetrag kommst (1ct reicht schon...), musst du alle gezahlten gelder wieder zurück zahlen.

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