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Definition von "Mehrarbeit"


Bischel

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Hallo zusammen,

nachdem ich mit der Ausbilding zum FiSi fertig bin, habe ich jetzt meinen ersten Arbeitsvertrag vorliegen (nicht von dem Unternehmen bei dem ich die Ausbildung gemacht habe)

Klingt soweit alles ganz gut, mich beschäftigt da nur ein Punkt und zwar gibt es einen Punkt unter "Arbeitszeit" in dem steht, das sich der Arbeitnehmer verpflichtet sich entsprechend voll einzusetzen und bereit ist, sofern zumutbar und erforderlich Mehrarbeit und Überstunden zu leisten, soweit im gesetzlichen Rahmen zulässig, ohne zusätzliche Vergütung.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40h, was auch so in dem Vertrag steht.

Jetzt hab ich ja mal grundsätzlich kein Problem damit auch mal länger zu arbeiten ohne gleich nach finanziellem oder Urlaubsausgleich zu schreien, aber ob es da eine Definition vom "gesetzlichen Rahmen" gibt würde mich mal interessieren. Also auf wieviele Mehrstunden ich mich da im maximalsten Falle einstellen könnte oder ob es dazu gar keine genaue gesetzliche Regelung gibt?

Weil den Chef darauf gleich anzusprechen denke ich kommt auch irgendwie blöd rüber ;) Daher wäre es schön wenn sich jemand von euch mit sowas auskennt :)

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Moin!

Meines Wissens nach heißt hier gesetzliche Regelung, daß bei normalen Angestellten max. 20h/Monat mit dem Gehalt abgeglichen sein dürfen, bei leitenden Angestellten max. 30h/Monat.

Für darüber hinaus gehende Überstunden muß dann eine Abgeltung erfolgen.

In manchen Tarifverträgen/Arbeitsverträgen gibt es dann noch Unterscheidungen bzgl. angeordneter und freiwilliger Überstunden...

Gruß

1303

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