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Ausbildungvertrag Krank Geldabzug?


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Hallo, weiß leider nicht ob ich hier richtig bin. Aber ich hab nix anderes gefunden.

Es geht darum ich habe ein Lehre als Lageristin angefangen habe 4 Monate Probezeit und war im ersten Monat Krank. Heute bekommen ich meine Verdienstagabrechnung und da trifft mich der Schlag mir wurden, von meinen Gehalt was so oder so sehr gering ist, bissl was über 40 Euro abgezogen weil ich Krank war. Von der Krankenkasse bekomme ich das aus irgendein Grund nicht zurück. Jetzt ist meine Frage ist das richtig? Darf mein Arbeitsgeber mir einfach 40 Euro abziehen weil ich Krank war 4 Tage?

Angeblich steht das im Ausbildung vertrag doch mein Ausbildungsvertrag is nur eine Seite und da steht nix drauf ein extra blatt hatte ich nicht dabei.

Danke schon mal für Antworten.

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Ist leider völlig normal und nennt sich Karenzzeit. Der Anspruch auf volle Lohnauszahlung durch Arbeitgeber/Krankenkasse besteht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen lang bestand. Siehe hierzu EntgFG §3 (Absatz 3). Dies dürfte auch für Auszubildende gelten. Ansonsten wird der Lohn entsprechend abgezogen. Eventuell lag es aber auch an unentschuldigten Tagen. Du solltest auf alle Fälle nochmal mit eurer Buchhaltung sprechen und das klären...

HTH

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Ja klar habe ich den Krankenschein gleich hin geschickt. Die Krankenkasse zahlt aber erst ab 6 Wochen...mir Fehlt nun das Geld das ich eine eigene Wohnung habe und Betrieb noch nich einmal mein Bab Antrag fertig haben. Ärgerlich was hier passiert.

Giltet das mit den abzug auch wenn wir garkein merkblatt bekommen haben? und das uns auch nicht mit geteil wurde? Dies is nämlich der Fall.

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Solange der Arbeitgeber sich auf geltendes Recht berufen kann (und das scheint laut Karl Nickel ja der Fall zu sein), ist das durchaus rechtens. Der Ausbildungsvertrag muss meines Wissens nicht Dinge zusätzlich erwähnen, die bereits in einem anderen Gesetzestext definiert sind - in meinem steht von der genannten Karenzzeit auch nichts (allerdings war ich auch innerhalb der Probezeit nicht krank).

MFG,

AbdSabour

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Giltet das mit den abzug auch wenn wir garkein merkblatt bekommen haben? und das uns auch nicht mit geteil wurde? Dies is nämlich der Fall.

Ja, das gilt leider auch dann - Unwissenheit schützt hier nicht. In Deutschland gibt es ca. 90.000 Gesetze/Einzelnormen; das würde jedes Merkblatt sprengen. Aber um ehrlich zu sein: Vor deinem Beitrag kannte ich die Regelung auch nicht. Das sind halt die Stolperfallen, die man meist auf die harte Tour lernt.

Allerdings sollte man nicht vergessen, dass diese Regelung den Arbeitgeber schützt. Denn es gibt genug Leute, die während der Probezeit krankfeiern und der Arbeitgeber müsste für diese Zeit weiterhin Geld zahlen, obwohl er keine Leistung vom Arbeitnehmer erhält und zusätzlich keine finanzielle Entlastung durch die Krankenkasse erfährt. Sprich, der Arbeitgeber zahlt während deiner Krankheit drauf. Nachvollziehbar, dass er das nicht will.

Wie gesagt, sprich mit deinem Vorgesetzten, ob man hier nicht einen anderen Weg finden kann. Wenn bei dir das Geld wirklich sehr knapp sitzt, was bei den meisten Azubis eh die Regel ist, sollte ein guter Chef hier mit sich reden lassen. 40 Mücken sind jetzt echt nicht die Welt für eine große Firma. Und nicht vergessen: Beim Fragen schön sachlich, nett bleiben und bei einem klaren "Nein" nicht wegrasten ;)

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