Anonymo Geschrieben 1. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2008 Hallo, also.. ich bin im 3. Lehrjahr als Fachinformatiker Anwendsungsentwicklung. Ich habe ganz normale eine 40 Stunde Wochen und bekomm dafür auch ordentliches Geld. So.. bei mir ist es aber so, dass ich neben seit 2,5 jahren nun schon ein Art Internetportal habe, das sich in den letzten enorm entwickelt hat. Mittlerweile hab ich da Besucherzahlen von bis zu 7.000 Besucher pro Tag. So eben diese Seite beansprucht natürlich auch viel Zeit. Ich weiß gar nicht mehr, wo ich mir diese hernehmen soll, oft wird es wirklich 1 bis 2 Uhr in der früh und halt noch das komplette Wochenende das ich für die Seite investieren.. Die ganzen Mühen haben sich auch bezahlt gemacht und es geht seit ein paar Wochen jetzt gutes Geld ein... So.. ich habe also mittlerweile kein Geldproblem mehr, sondern einfach ein Zeitproblem. Ich hab mit meinen Chef geredet, ob wir dsa ganze nicht auf 30 Stunden verkürzen können und dafür halt auch dementsprechend weniger Geld. Wäre das gesetzlich möglich? Weiß das jemand? Gruß Anonymo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wodar Hospur Geschrieben 1. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2008 Gesetzlich sollte eine von beiden Parteien durchgeführte Vertragsänderung ohne Probleme möglich sein, diese muss aber wahrscheinlich dann auch noch an die IHK weitergegeben werden. Allerdings würde ich mir wenn du im dritten, letzten Lehrjahr bist Gedanken über eine Zeiteinteilung machen. Wenn dein Abschlussprojekt und deine Abschlusspüfung anstehen wirst du wahrscheinlich nicht soviel Zeit in deine Webseite stecken können, du solltest wenigstens dir paar Buffer zum Lernen und Arbeiten in den Tag einplanen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 1. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2008 Darf man fragen, was das für ein Portal ist? *neugierigbin* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bklemme Geschrieben 1. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2008 Also ich stimme "Wodar Hospur" voll zu. Sehe das Thema allerdings ein wenig brisanter, denn du hast mit grosser Wahrscheinlichkeit in deinem Ausbildungsvertrag eine Klausel stehen, die besagt, dass du Erwerbstätigkeiten, welche Du NEBEN deinem Beruf machst, von deiner Firma genehmigen lassen musst. Da du mit Deinem Portal Geld verdienst, ist das hier der Fall. Demnach kann Dein Chef die sogar die Arbeit an dem Portal unterbinden, wenn abzusehen ist, dass Du dadurch nicht mehr volle Leistungsfähigkeit in Deinem Beruf zeigen kannst oder wenn dadurch die Zeit welche du mit Deiner Arbeit verbringst leidet. Auch das ist hier der Fall und somit stehen Deine Chancen eher so, das Dein Chef rein rechtlich gesehen sogar eine Abmahnung Dir schicken könnte oder im schlimmsten Fall wenn sich Deine Firma mit dem beschäftigt, was du nebenher tust, wäre es unter Umstädnen sogar ein Kündigungsgrund, weil du dann in Konkurrenz zu Deiner Firma arbeitest. Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 1. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2008 @bklemme: Das gilt nur wenn man als Angestellter neben der Ausbildung noch arbeitet. was man als Selbständiger macht, das zählt zur Freizeit. In Konkurrenz zu dem Unternehmen treten für das man arbeitet darf man jedoch laut den meisten Verträgen auch als Selbständiger nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bklemme Geschrieben 2. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2008 @bklemme: Das gilt nur wenn man als Angestellter neben der Ausbildung noch arbeitet. was man als Selbständiger macht, das zählt zur Freizeit. Bist du Sicher das selbst das nicht vom AG abgesegnet werden muss? In meinem vertrags steht das jegliche Art umsatzbringender Arbeit neben der Beschäftigung in der Firma von dem AG abgesegnet sein muss, und das er, wenn er sie Gefahr sieht das die Arbeitsleistung etc darunter leidet, ein Veto einlegen darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 3. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2008 In meinem vertrags steht das jegliche Art umsatzbringender Arbeit neben der Beschäftigung in der Firma von dem AG abgesegnet sein muss, und das er, wenn er sie Gefahr sieht das die Arbeitsleistung etc darunter leidet, ein Veto einlegen darf. Tja, das ist ja dann ein möglicher großer Unterschied. Das steht in deinem Vertrag drin, muss also längst nicht in anderen drin stehen. Bei mir stand und steht es z.b. nicht drin. Da gibt es aber sicher ja irgendeine gesetzliche Regelung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lupo49 Geschrieben 4. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2008 So ganz neben her gefragt: Wieso suchst du dir nicht einen Partner, der dir ein Teil der Arbeiten abnimmt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 5. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2008 In den Ausbildung darf man auh mit dem besagten satz im vertrag rein gesetzlich 400 euro nebenher dazu verdienen. Aber an den Gewerbeschein denken und das ganze am Arbeitsamt melden. Sonst kann das durchaus teuer werden. grüße patrick Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 5. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2008 In den Ausbildung darf man auh mit dem besagten satz im vertrag rein gesetzlich 400 euro nebenher dazu verdienen. Wie kommst du darauf? Ich bin der Meinung das gerade während einer Ausbildung der Chef sagen kann "Nein". Weil das ja die Ausbildung durchaus Negativ beeinflussen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 5. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2008 Hallo, generell darfst du egal ob Ausbildung oder Festanstellung und auch mit solch einem Vertagstext 400,00 Euro zusätzlich dazu verdienen. Beachten muss man eben 1. Bei einer Selbständigkeit einen Gewerbeschein anmelden und auch Steuer abführen. 2. Ganz wichtig, das ganze am Arbeitsamt melden. Sollte man dies nicht melden dann hat man wirklich die Arschkarte gezogen. Natürlich wäre es von Vorteil mit seinem Chef darüber zu reden. Verbieten kann er es bis zu 400 Euro aber nicht. Kleinere probleme kann es jedoch geben, wenn man im gleichen Berufsfeld tätig ist wie schon im Betrieb. Die 400 Euro sind nicht Steuerpflichtig. Einfach mal bei der netten Arbeitsagentur nachfragen und genauer erkundigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 5. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2008 generell darfst du egal ob Ausbildung oder Festanstellung und auch mit solch einem Vertagstext 400,00 Euro zusätzlich dazu verdienen.Und dazu hast du sicher auch Quellen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 6. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2008 (bearbeitet) @Der Kleine, Quelle: ARBEITSAGENTUR Trotz Beruf einen Nebenjob Minijob, Gleitzone, Teilzeitarbeit ... Bearbeitet 6. Oktober 2008 von xyr0x Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
seva Geschrieben 6. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2008 (bearbeitet) @Der Kleine, Quelle: ARBEITSAGENTUR Trotz Beruf einen Nebenjob Minijob, Gleitzone, Teilzeitarbeit ... Wie du schon sagst, "Nebenjob" / "Minijob", das heisst aber nicht, dass wenn man seine Abgaben macht, man nicht mehr als 400€ in einem 2t-Beruf verdienen darf. Ich kann auch 3 Jobs annehmen, einen Minijob (da darf ich dann nicht mehr als 400€/Monat bekommen), einen Job als Bauarbeiter und einen als Pilot. Wenn ich die Zeit für alles habe, bzw. sich da nix schneidet und kein Job den anderen behindert, darf ich soviele jobs haben wie ich lustig bin. Dann hab ich vom Minijob max. 400€ brutto / Monat Steuerfrei), als Bauarbeiter 750€ brutto / Monat (Abgabepflichtig) und Pilot 2000€ brutto / Monat (Abgabepflichtig). Wieviel man dann abgeben muss hängt von der Steuerklasse im jeweiligen Beruf ab. Man muss halt nur aufpassen welchen Lohnsteuerzettel man wo abgiebt. Machst du es falscht, hast du in allen 3 Jobs Abgaben Natürlich wäre es von Vorteil mit seinem Chef darüber zu reden. Verbieten kann er es bis zu 400 Euro aber nicht. Kleinere probleme kann es jedoch geben, wenn man im gleichen Berufsfeld tätig ist wie schon im Betrieb. Doch kann er, wenn seine Nebentätigkeit seine Ausbildung beeinflusst, was hier wohl eindeutig der Fall ist, sonst würde er nicht vor diesem Problem stehen. Ich kann micht nicht nach Feierabend meiner Ausbildung noch bis nachts um 5 in die Kneipe stellen und Bier zapfen. Und um 7 wieder an meiner Ausbildungsplatz sein. Zumindest nicht ohne die Arbeit dort zu beeinträchtigen. Warum er das darf: Wenn du diese Zaitfressende Nebentätigkeit weiter ausübst, - könntest du in Zukunft zu spät kommen / verschlafen. - unachtsam und übermüdet sein. - Fahrlässige Fehler machen (Sachen fallen lassen, 2 mal am Tag die Treppe runter fallen). Wenn sein Chef da nix gegen hat, ists ja kein Problem. Aber in seinem Fall hätte er alle mal das Recht ihm das zu untersagen. Sollte ich mich irren und er kann nichts dagegen tun (und er ist dennoch nicht damit einverstanden), dann bist du beim ersten mal zu Spät kommen oder was fallen lassen dein Ausbildung los, soviel ist sicher. Wenns doch aber so gut läuft mit der Seite: Gibt es keine Freunde / Bekannte die da noch ein paar Wochen / Monat (bis Ausbildungsende) helfen können? Gibt auch genug Leute im Netz, die für n Shirt alles tun *g* Oder such dir einen der es gut macht, den du anpflaumen kannst und der ende des Monats Kohle dafuer auf der Hand hat. Bearbeitet 6. Oktober 2008 von seva Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 6. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2008 @Der Kleine, Quelle: ARBEITSAGENTUR Trotz Beruf einen Nebenjob Minijob, Gleitzone, Teilzeitarbeit ... Dann les mal in den von dir verlinkten Sachen da nach: Nebentätigkeiten, Genehmigungspflicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 6. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2008 @Der Kleine, Quelle: ARBEITSAGENTUR Trotz Beruf einen Nebenjob Minijob, Gleitzone, Teilzeitarbeit ... Setzen Sechs - Thema verfehlt. Ob der Arbeitgeber einen zweiten Job zulässt und somit seine Zustimmung gibt und ob es Menschen mit mehreren Jobs gibt hängt nicht im Mindestens (zumindest in diesem Zusammenhang) voneinander ab. Grundsätzlich darfst du als Arbeitnehmer nicht nebenbei deine Arbeitskraft vergeuden, denn deine Zeit zu Hause dient der Erholung. Grundsätzlich darfst du als Azubi nicht nebenbei deine Arbeitskraft vergeuden, denn deine Zeit zu Hause dient der Erholung und der Ausbildung. Ansonsten heisst es ja für alle - Job suchen, Gehalt / Lohn beziehen und nebenbei fleissig arbeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 6. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2008 Grundsätzlich darf man sehr wohl als Arbeitnehmer einen Nebenerwerb haben und man muss diesen auch nicht melden. Auch darf der Arbeitgeber in einem Vertrag den Nebenerwerb nicht verbieten bzw. genehmigungspflichtig machen. Sollte das dennoch der Fall sein, kann man gerichtlich feststellen lassen ob a) die Klausel rechtens ist (IMHO nein, aber das ist was anderes) und ob das Verbot rechtens ist. Der Arbeitgeber muss dann sachlich erklären, warum ein Arbeitnehmer keinen Nebenerwerb haben darf und das dürfte bei einem Nebenerwerb ohne Wettbewerb zum Arbeitnehmer sehr schwierig für diesen werden. Grundsätzlich gilt: Nebenerwerb ja, solange man nicht im Urlaub oder während einer Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) arbeitet und die gesetzlichen Arbeitszeiten einhält (48 oder 60 - kurzfristig - Stunden pro Woche). Bei einem selbstständigen Nebenerwerb, wie es beim Threadersteller der Fall ist, spielt die gesetzliche Arbeitszeit keine Rolle. Da kann man arbeiten, bis man umfällt. Der Arbeitgeber darf mir nicht vorschreiben, wie ich meine Freizeit gestalte. Solange mein Nebenerwerb nicht meine Haupt-Arbeit beeinflusst, hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit, etwas gegen meinen Nebenerwerb einzuwenden. Auch als Auszubildender ist es problemlos möglich, einen Nebenerwerb zu haben. Es gibt hier IMHO keine speziellen Regelungen. Nur ob das für die eigene Ausbildung sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 6. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2008 Grundsätzlich ... Grundsätzlich gilt: ... ... problemlos ... Quellen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 6. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2008 Das wird dir jeder Anwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht erzählen Google einfach mal nach "nebenjob verbieten". Die interessanten Sachen findet man schon unter den ersten Treffern Guckst du zum Beispiel HIER oder HIER. Es gibt dazu keine Gesetze, allerdings ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht. Und da es keine speziellen Regelungen gibt, die einen Nebenerwerb für Auszubildende verbieten, dürfte es da keine Probleme geben. Aber wie gesagt, jeder muss selbst entscheiden, ob er sich das wirklich antun will... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 7. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2008 karl Nickel hat es geschrieben was ich nicht konnte . So ist es mir ebenfalls bekannt. Kein Arbeitnehmer kann mir vorschreiben wie ich meine Freizeit verbringe. Wie bereits gesagt, teilte mir die nette Dame vom Arbeitsamt mit, dass ein Nebenjob keinerlei Problem ist. Grüße Patrick Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 7. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2008 Kein Arbeitnehmer :D:D Die Einschränkungen, die ein Arbeitgeber auf eine Nebentätigkeit ausüben kann, sind so weitläufig, dass es defacto ohne seinen Zuspruch nicht möglich ist. Einfachster Killer ist einfach, dass du deine Freuzeit mit Freizeit und nicht mit einem Job verbringen sollst. Voraussetzung dafür ist natürlich ein angemessenes Gehalt (wir reden also nicht von 400 € - Jobs, die parallel laufen). Wenn du privat ein wenig bei Ebay verdienst, ist das Freizeit und keine Nebentätigkeit. Wenn du aber ein Portal betreust, welches dich am Tag mindestens 2 Stunden bindet, ob du willst oder nicht, bzw. welches dich strafrechtlich anfällig macht, wenn du es mal nicht betreust, dann kann es Probleme geben. Sofern du noch in der Ausbildung bist, sieht die Situation nochmals anders (extremer) aus. Die einzige saubere Möglichkeit ist die Zustimmung des Prinzipals, also des Gelbüberweisers. *Anders gesprochen, würde ich als Arbeitgeber mitbekommen, dass deine Arbeit dich nicht auslastet - mit den entsprechenden Konsequenzen :bimei* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 7. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2008 Wenn du privat ein wenig bei Ebay verdienst, ist das Freizeit und keine Nebentätigkeit. Wenn du aber ein Portal betreust, welches dich am Tag mindestens 2 Stunden bindet, ob du willst oder nicht, bzw. welches dich strafrechtlich anfällig macht, wenn du es mal nicht betreust, dann kann es Probleme geben. Verkauf in der Bucht im größeren Stil bzw. mit dem Ziel, längerfristig etwas dazu zu verdienen, wäre dann Schwarzarbeit und keine Freizeit. Beides müsste man mit einem Kleingewerbe betreiben. Von daher sind beide Nebenerwerbsmöglichkeiten eine Selbstständigkeit. Inwieweit der Arbeitnehmer hierbei ein privates Risiko eingeht, kann dem Arbeitgeber ebenfalls völlig egal sein, solange es nicht die Hauptarbeit einschränkt. Auch ohne selbstständigen Nebenerwerb kann man viele Schulden machen. Und das ist gar nicht mal so selten. Gefeuert wurde aber deswegen noch niemand Die einzige saubere Möglichkeit ist die Zustimmung des Prinzipals, also des Gelbüberweisers. Njein. Allerdings empfiehlt es sich, wenn man weiterhin ein vertrauenvolles Verhältnis zum Arbeitgeber pflegen möchte *Anders gesprochen, würde ich als Arbeitgeber mitbekommen, dass deine Arbeit dich nicht auslastet - mit den entsprechenden Konsequenzen :bimei* Ich würde mir eher Gedanken machen, warum mein Arbeitnehmer einen Nebenerwerb haben möchte. Verdient er so schlecht bei mir? Hat er bei mir in der Firma keine Zukunft? Warum? Ihn jeden Tag 12 Stunden lang zu beschäftigen, ist nicht rechtens und kontra-produktiv Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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