partitionist Geschrieben 3. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2008 Hallo, ich wollte fragen wann man die Ausbildung bei besonderen Leistungen verkürzen kann? Wie sieht es mit dem Vetrag aus welcher auf 3 Jahre befristet ist, ändert sich dann dieser dann auf 2 Jahre, wie läuft das alles ab? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 4. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2008 Hallo, wenn Du während der Ausbildung gute Leistungen bringst, dann kann man die Prüfung um ein halbes Jahr vorziehen. Also nach 2,5 Jahren macht man die Abschlussprüfung. Dafür ist ein Antrag bei der IHK notwendig und Schule und Arbeitgeber muss diesem zustimmen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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