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Autodidakt und über 7 Jahre im Beruf - Möglichkeiten zur "Nebenher"-Ausbildung?


enco

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Hallo zusammen,

so, ich hoffe ich bin hier richtig und dieses Thema wurde nicht schon tausendmal behandelt... :D

Mal kurz zum Hintergrund: vor 7 Jahren hab ich ganz regulär das allgemeine Abi gemacht und war seitdem bei zwei kleinen Firmen jeweils zuerst als freier Mitarbeiter tätig, dann als Software-Entwickler fest angestellt (jeweils auf Grund von Kontakten und persönlichem Gespräch/Eindruck, eine Bewerbung brauchte ich nie). Beim zweiten AG bin ich inzwischen seit knapp 6 Jahren und es läuft sehr gut, außerdem betreibe ich nach wie vor parallel dazu ein (sehr) kleines Gewerbe als Software-Entwickler.

Ausbildung oder Studium habe ich nie absolviert und habe somit außer Berufserfahrung nichts vorzuweisen, daher spiele ich schon seit einer Weile mit dem Gedanken, den Fachinformatiker/Anwendungsentwicklung zu machen. Primär geht es mir dabei darum, wenigstens mal was auf dem Papier zu haben, für den Fall dass doch mal irgendwelche Umstände mich zu einem Arbeitsplatzwechsel zwingen sollten und ich mich irgendwo bewerben muss.

Nun ist natürlich zunächst die Frage, welchen Weg ich dazu am besten einschlage. Eine herkömmliche Ausbildung käme für mich nicht in Frage, da ich meinen jetzigen Arbeitsplatz behalten möchte. Und ein ausgewachsenes Fernstudium in Informatik würde ich vom deutlich höheren Zeitaufwand mal abgesehen vermutlich moralisch nicht durchstehen, ich kenne mich ;)

Bei der IHK kann man anscheinend auch direkt zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn man ausreichend Berufserfahrung in den nötigen Tätigkeitsbereichen vorweisen kann, allerdings habe ich dazu im Internet bzgl. der gestellten Voraussetzungen nichts Genaueres finden können, auch nicht von wem bzw. wie man mit dem notwendigen Theorie-Stoff versorgt wird.

Alternativ gäbe es noch die Möglichkeit eines Fernkurses, z.B. bei der HAF. Bei der ILS wird ebenfalls ein entsprechender Kurs angeboten, allerdings ist eine kaufmännische Ausbildung dort anscheinend zwingende Voraussetzung - bei der HAF hingegen ist das in den Teilnahmevoraussetzungen etwas weicher formuliert.

Was die Besonderheiten und Voraussetzungen der einzelnen Lehrgänge/Anbieter betrifft, muss ich da natürlich jeweils gesondert direkt nachfragen, aber zuerst wollte ich mir hier mal ein bisschen Feedback holen und einen größeren Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten verschaffen.

Die Fragen, die ich mir nun stelle, wären z.B.:

- gibt es Unterschiede in der Akzeptanz der verschiedenen Abschlüsse bei den Arbeitgebern, sprich: ist beispielsweise ein "Fachinformatiker HAF" weniger wert als ein ordentlicher Abschluss bei der IHK, oder lässt sich das nicht pauschal sagen?

- wie gut komme ich in so einer Fern-Ausbildung ohne (über's Allgemeinwissen hinausgehende) kaufmännische Vorkenntnisse zurecht?

- welche Möglichkeiten gäbe es noch, mit viel Berufserfahrung und relativ geringem Zusatzaufwand an einen Abschluss zu kommen?

- wie sinnvoll ist mein Vorhaben überhaupt?

Für Infos, Gedanken, Erfahrungen, Empfehlungen und Tipps zur Orientierung wäre ich also seeehr dankbar :)

(Und ebenfalls danke für's Lesen meines Beitrags, ist ja doch ein kleiner Roman geworden...)

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Schau dir das mal an:

IT Weiterbildung

Hier ist es jetzt speziell die IHK Rheinland-Pfalz, aber jede IHK bietet diese Kurse an. Es handelt sich hier um Weiterbildungsmöglichkeiten für Fachinformatiker. Das Besondere daran: Es ist auch als ungelernter Seiteneinsteiger (jmd. wie du :D) möglich.

Das heißt, du hast aufgrund deiner sieben Jahre Berufserfahrung die Möglichkeit, dich zum IHK-Zertifizierten IT-Spezialist weiter zu bilden (übrigens EU-weit anerkannt).

Vielleicht ist das ja ne Möglichkeit für dich.

Grüße,

bytebrain

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Hab das mal fix für dich gegoogelt..

Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen

Die Industrie- und Handelskammer nimmt jährlich zweimal Abschlussprüfungen in kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen ab. Die Sommerprüfung mit den schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungsteilen findet im Zeitraum von März bis Juli und die Winterprüfung in den Monaten Oktober bis Februar des darauffolgenden Jahres statt.

Zur Abschlussprüfung werden aufgefordert:

Sommerprüfung: Auszubildende, deren vertragliche Ausbildungszeit oder Ausbildungsstufe bis zum 30. September des laufenden Jahres endet.

Winterprüfung: Auszubildende, deren vertragliche Ausbildungszeit oder Ausbildungsstufe bis zum 30. April des folgenden Jahres endet.

Auszubildende, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen.

Zur Abschlussprüfung können auf Antrag weiter zugelassen werden:

Auszubildende vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit (vorzeitige Zulassung) nach Anhören des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule gemäß Â§ 45 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz

Bewerber, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit an einer Abschlussprüfung teilnehmen wollen (externe Prüfungsteilnehmer, ausnahmsweise Zulassung gemäß Â§ 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz).

Die Anmeldungen erfolgen nach Aufforderung seitens der IHK durch die Ausbildungsbetriebe bei der für sie zuständigen Kammer bzw. Bezirkskammer. Nicht fristgerecht eingegangene Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die IHK bittet, nur Anmeldevordrucke bzw. Antragsformulare der Kammer zu verwenden. Den Anmeldevordrucken beigefügte Unterlagen sind in Kopie oder Mehrfertigung, nicht im Original, vorzulegen.

Die Teilnahme an der Abschlussprüfung - auch in den schriftlichen Prüfungsfächern - ist nur möglich, wenn die Anmeldung fristgerecht erfolgt ist und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Die Einladungen zur Teilnahme an der schriftlichen, praktischen oder mündlichen Abschlussprüfung werden den Auszubildenden von der IHK ebenfalls über die Ausbildungsbetriebe übersandt.

Externe Prüfungsteilnehmer, die eine Zulassung gemäß Â§ 45 Absatz 2 BBiG erhalten haben, sowie Prüfungsteilnehmer die eine Wiederholungsprüfung ablegen wollen und nicht mehr im Ausbildungsbetrieb sind, erhalten die Einladungen zur Teilnahme an der schriftlichen, praktischen oder mündlichen Abschlussprüfung fristgerecht von der IHK an ihre Adresse übersandt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer.

§ 45 Zulassung in besonderen Fällen

(2) 1Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. 2Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. 3Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. 4Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Bearbeitet von Cupido
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Die Fernlehrgänge werden nicht einen Berufsabschluss ersetzen können. Ich würde an deiner Stelle die Prüfung als Externer bei der IHK machen. Da mußt du bestimmt einiges speziell für die Prüfung lernen, aber das bringt dir am Ende mehr.

Sowas wie Fachinformatiker/in (ILS) wird dich meiner Meinung nach jedenfalls nicht voranbringen weil nicht annerkannt.

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Hi,

melde ich bei der zuständigen IHK zur Abschlussprüfung als externer an.

Die Voraussetzungen hierzu erfüllst Du durch die Berufserfahrung. (die muss Dir Dein AG sicherlich bestätigen). Aber genaues sagt Dir Deine IHK.

Vorbereitung: Es gibt sehr gute Bücher vom Verlag Bildungsverlag EINS - Home

Das sind Schulbücher, wie sie auch in Berufsschulen teilweise eingesetzt werden. Alles andere kannst Du mit Internet/Foren klären.

Zusätzlich würde ich mir ältere Abschlussarbeiten bestellen. Geht über die IHK. Dann kannst Du die mal "durchspielen".

Gruß und viel Erfolg.

u0679

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Wow, vielen Dank für euer Feedback! :)

In dem Fall werde ich es also wohl wirklich erstmal über die IHK versuchen und mich dort genauer informieren, welche Nachweise die genau brauchen.

Nur so aus Neugier, wird man denn bei der IHK als Externer eigentlich nur schriftlich geprüft oder auch mündlich oder die praktischen Fähigkeiten bewertet, mit Projektarbeit und Präsentation o.ä.?

Danke auch für den Link zum Bildungsverlag.

Hab zusätzlich noch bei Amazon.de geguckt und werde mir jetzt wahrscheinlich diese drei Bücher bestellen:

%5Fencoding=UTF8&m=A3JWKAKR8XB7XF'>Fachinformatiker/-in. Anwendungsentwicklung: Prüfungsvorbereitung

Handbuch zur Abschlussprüfung IT-Berufe

Prüfungsvorbereitung für IT-Berufe: Die wirklich wichtigen Prüfungsinhalte

Die Weiterbildung zum "IT-Spezialisten" hab ich auf Anhieb allerdings bei den IHKs in meiner Umgebung nicht online finden können, da müsste ich mich dann nochmal genauer informieren wenn's aktuell wird. Klingt jedenfalls sehr interessant als Option zum Obendraufsetzen.

Dann dürfte ich mich ganz offiziell "Spezialist" schimpfen, cool :D

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Damit der text nicht wieder zu kurz ist.. Hier etwas text vor dem text...

Externe Prüfungsteilnehmer, die eine Zulassung gemäß Â§ 45 Absatz 2 BBiG erhalten haben, sowie Prüfungsteilnehmer die eine Wiederholungsprüfung ablegen wollen und nicht mehr im Ausbildungsbetrieb sind, erhalten die Einladungen zur Teilnahme an der schriftlichen, praktischen oder mündlichen Abschlussprüfung fristgerecht von der IHK an ihre Adresse übersandt.

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Cupido:

Danke, aber das war mir schon klar (das hatte ich auch schon vor ein paar Tagen selber gefunden), aber die Frage ist, was die vom Arbeitgeber genau brauchen. Ein "er hat bei uns vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx als Software-Entwickler gearbeitet", wird evtl. nicht reichen, falls sie genau wissen wollen, was ich dort gemacht habe bzw. in welchen Bereichen ich wie lange mit welchen Techniken gearbeitet habe. Außerdem war ich in den sieben Jahren nur knapp 4 Jahre wirklich fest angestellt, die anderen drei Jahre habe ich als freier Mitarbeiter gearbeitet (je nachdem um die 30-50 Stunden pro Woche). Ob das ebenfalls anerkannt wird, muss ich erst erfragen. Irgendwo hab ich z.B. was von einer Bestätigung des Steuerberaters als Voraussetzung bei Selbständigen gelesen.

Da muss ich einfach mal direkt nachfragen.

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Hi enco,

bin in einer ähnlichen Lage. Ich arbeite seit gut 10 J. als Entwickler. Bin mit meinem Job sehr zufrieden, was fehlt ist der formale Abschluss. Ich nehme mir Jahr für Jahr vor die Externenprüfung anzugehen, dabei ist es aber bis jetzt geblieben:-) Hast du dich schon für die Prüfung angemeldet?

Gruss

Jens

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Hi Jens,

angemeldet hab ich mich noch nicht, habe aber die kommende Sommerprüfung ins Auge gefasst - soweit so gut, der Anmeldeschluss ist am 02.02. ;)

Die von mir bestellten Bücher sind teils ganz interessant, werde mir demnächst wohl auch mal Original-Prüfungsaufgaben besorgen müssen.

Da ich inzwischen auch über den Begriff "Externenprüfung" gestolpert bin, war meine Internet-Recherche zuletzt etwas erfolgreicher.

Interessant fand ich z.B. diese Seite, auch wenn da nur ein paar Grundlagen zum Prozedere erläutert werden:

Fachinformatiker ohne Ausbildung? IHK Externenprüfung!

Aber die nötigen und interessanten Infos zu dem Thema hast du ja vermutlich bereits alle, wenn du dir das schon so lange vorgenommen hast :D

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