Moeki Geschrieben 16. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2008 (bearbeitet) Hallo. Ein Kollege ist seit einiger Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Auf seiner Lohnsteuerkarte sind keine Kinder vermerkt. Er hat aber eine 26jährige Tochter. Vor kurzen erfuhr er, dass er mit Kind weniger Versicherung bezahlen muss tat dies beim AG kund. vgl. http://www.aok-bv.de/politik/gesetze/index_00105.html Dieser beruft sich darauf, dass er erst seit der Kundmachung diesen günstigeren Satz berechnen muss und verweigert eine Rückzahlung der letzten 1 1/2 Jahre (ca. 100 EUR). Ist die Lohnsteuerkarte die einzige maßgebliche Grundlage oder ist die Zeitarbeitsfirma verpflichtet, anderweitig nach Kindern zu fragen? Ich bin es zB. gewohnt, dass der AG regelmäßig durch bestimmte Formulare aktuelle Veränderungen jeglicher Art erfasst. Bitte antwortet wenn möglich mit Quellen. Gruß, Moeki. Bearbeitet 16. Oktober 2008 von Moeki Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 16. Oktober 2008 Autor Teilen Geschrieben 16. Oktober 2008 Hat sich erledigt. Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG Wer nicht nachweist, dass er ein Kind hat, gilt bis Ablauf des Monats, in dem der Nachweis erbracht wird, als kinderlos und muss den erhöhten Zuschlag zahlen. B K K | S AC H S E N - A N H A L T Wenn man nicht selber drum kümmert, ist man der dumme. Zumal es in der Lohnabrechnung unter einer Abkürzung verbucht ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 16. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2008 Link ---> Aktuelle Zahlen Sorry, aber sowas weiß kriegt man zumindest in unserer Ausbildung mit, sonst könnte man in WiSo keine Nettolohnberechnung durchführen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 16. Oktober 2008 Autor Teilen Geschrieben 16. Oktober 2008 Link ---> Aktuelle Zahlen Sorry, aber sowas weiß kriegt man zumindest in unserer Ausbildung mit, sonst könnte man in WiSo keine Nettolohnberechnung durchführen Hallo. Mir geht es nicht um die Lohnberechnung, sondern die Art und Weise, Kinder zu erfassen und die diesbezügliche Verantwortung des AG bzw. AN. Abgesehen davon kann ich dich ja gerne fragen, in welcher Form du die Pflegeversicherung in der Lohnberechnung bisher berücktigst hast. Mit oder ohne Kinder? pfffffffffffffffffffff. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 16. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2008 Abgesehen davon kann ich dich ja gerne fragen, in welcher Form du die Pflegeversicherung in der Lohnberechnung bisher berücktigst hast. Mit oder ohne Kinder? pfffffffffffffffffffff. In den Abschlussprüfungen / Beispielen? Kam immer auf die Aufgabenstellung an "Frau X aus Y ist katholisch, alleinstehend und hat ein Kind, finden Sie anhand der nachfolgenden blablabla"... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.