Antibiotik Geschrieben 19. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2008 Hallo zusammen, mein Ausbildungszeugnis wurde auf normalem Briefpapier (inkl. des Vordrucks wie z.B. "Durchwahl", "Ansprechpartner", etc.) ausgedruckt. Das Zeugnis an sich ist gut geschrieben. Ist die Verwendung von Briefpapier ok fürs Zeugnis? Danke Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 19. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2008 Klar, warum nicht? Ist bei mir nicht anders. Wenn es dir nicht gefällt, kannst du es ja auf stärkerem Papier ausdrucken lassen, aber nötig ist das IMHO nicht. BTW mein Cheffe hat das Zeugnis trotz einfachem Papier als "Kunstdruck, bitte nicht knicken" verschickt und die Post hat's schön geknickt, damit's in den Briefkasten geht. Jetzt sieht es eh aus wie Hund... :upps Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 22. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 Ich habe es auf schön dickem Papier sehr gut verpackt bekommen. Es kam ungeknickt an (respekt an die DP). Jedoch hätten ein paar knicks dem Zeugnis einen Touch von der Firma wiedergegeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gochtel Geschrieben 23. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2008 hab wo gelesen dass es auf einem Briefpapier mit Firmenanschrift und evtl. Logo, aber kein Bankverbindung usw. aber meine Firma hat es auch falsch gemaccht ;( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelmeier Geschrieben 24. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2008 bzgl. der knicke: es geistert unter personalern noch immer das gerücht, dass man mit diesen knicken gerne unterschwellige nachrichten zum ausdruck bringen möchte (vgl. rund-ums-arbeitszeugnis.de andererseits heißt es auch: Ein Zeugnisaussteller darf das Zeugnis zweimal falten und in einen üblichen Briefumschlag stecken. Voraussetzung ist, dass das Originalzeugnis kopierfähig ist und die Knicke im Zeugnisbogen sich nicht auf den Kopien abzeichnen, z.B. durch Schwärzungen (Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. September 1999 -9 AZR 893/98). ähnlich verhält es sich mit dem "standard"-briefpapier aus - da kann es dann schnell mal zu missverständnissen kommen. wie gesagt, kann. nicht muss. und nun schön was paranoia schieben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 24. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2008 und nun schön was paranoia schieben... Warum? Die Post hat das Zeugnis ja "zerknüllt" und nicht mein Arbeitgeber und ich bezweifel, dass das Standard-Briefpapier zu großen Problemen führt oder das jemand da einen Strick draus dreht BTW was ich noch hinzufügen wollte: Da man das Zeugnis ohnehin kopiert, spielt die Papierqualität primär nicht so eine große Rolle... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.