Antrax Geschrieben 20. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2008 Hallo liebe Leute, bezugnehmend auf all die anderen "Ich mag meinen Chef nicht"-Threads, habe ich ein Anliegen, welches ich hier gerne nochmal besprechen möchte. Es geht wieder um mein Arbeitszeugnis von der Firma, welche ich nun vor 4 Monaten verlassen habe. Da ich bei einem Dienstleister angestellt bin, müsste er mir nun dieses Zeugnis übergeben. Bezüglich dieses Themas bin ich stocksauer! Nach einigen Telefonaten und einigen E-Mails habe ich dieses Zeugnis immernoch nicht bekommen. "Es läge wohl auf dem Tisch und müsste noch durchgelesen werden", heißt es. "Wozu brauchen Sie dies denn so dringend?", heißt es beim anderen Mal. Verflixt, ich brauche dieses Zeugnis für meine Weiterbewerbung, da dies das erste Arbeitszeugnis nach meiner Ausbildung ist (und das Ausbildungsende war schon immerhin 2006!). Meine Fragen sind: Steht mir das Arbeitszeugnis so zu, dass ich rechtliche Schritte einleiten darf? Darf mein Dienstleister mir das Zeugnis der ehemaligen Firma verweigern? Gibt es Fristen bzw. darf ich Fristen setzen? Danke für eure Mithilfe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 20. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2008 (bearbeitet) Hi, dir steht eins zu. Soweit ich, ungeprüft, weiss muss der Arbeitgeber dir spätestens 3 Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses eines ausgestellt haben. Das Arbeitsgericht ist dein Freund. ciao, vic Edit: Hast du dein bestehendes Arbeitsverhältnis vor 4 Monaten gekündigt oder bist du nur von deinem Dienstleister anderstwo eingesetzt? Bearbeitet 20. Oktober 2008 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc232537 Geschrieben 20. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2008 Steht mir das Arbeitszeugnis so zu, dass ich rechtliche Schritte einleiten darf? Ja, schau Dir mal den §630 BGB (Pflicht zur Zeugniserteilung) an Gibt es Fristen bzw. darf ich Fristen setzen? Laut Wikipedia ist das Arbeitszeugnis spätestens am letzten Arbeitstag fällig. Eine Rechtsquelle ist hier allerdings nicht angegeben. Dein Anspruch kann aber nach 3 Jahren verjähren, u.U. auch früher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antrax Geschrieben 20. Oktober 2008 Autor Teilen Geschrieben 20. Oktober 2008 Edit: Hast du dein bestehendes Arbeitsverhältnis vor 4 Monaten gekündigt oder bist du nur von deinem Dienstleister anderstwo eingesetzt? Mein Dienstleister hat mich in eine andere Firma gesteckt, da das Projekt im Dezember 2008 ausgelaufen wäre. Somit habe ich meine neue Stelle am 01. Juli 2008 angetreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antrax Geschrieben 20. Oktober 2008 Autor Teilen Geschrieben 20. Oktober 2008 @Marc: Danke für den Hinweis auf den §630 BGB (Pflicht zur Zeugniserteilung) - Googelt man hier, so findet man eine klasse Seite diesbezüglich: Arbeitszeugnis FAQ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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